Planungsleistungen (BIM) EÜ Horchheim Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI59726
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60528
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen (BIM) EÜ Horchheim
Das Kreuzungsbauwerk, welches die Strecke 3710 am km 101,119 über die Strecke 2324 führt, ist zu erneuern. Es handelt sich um einen Stahlhohlkasten mit seitlich anhängenden Stahlbetonplatten (Fußweg) auf Kragarmen. Die Widerlager sind aus dem Jahr 1879. Der Überbau wurde 1961 erneuert.
Die lichte Weite beträgt 7,98m und die Stützweite 8,50m.
Die lichte Höhe beträgt 4,82m (gemessen von SOK (2324) bis Unterkante Überbau).
Die angefragten Leistungen beinhalten:
BIM-Objektplanung Verkehrsanlage inkl. Technischer Ausstattung Lph 1 - 2 und optional Lph 3, 4, 6 und 7;
BIM-Objektplanung Ingenieurbauwerke Lph 1 - 2 und optional Lph 3, 4, 6 und 7;
BIM-Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke Lph 2 und optional Lph 3 und 6
Das Kreuzungsbauwerk, welches die Strecke 3710 am km 101,119 über die Strecke 2324 führt, ist zu erneuern. Es handelt sich um einen Stahlhohlkasten mit seitlich anhängenden Stahlbetonplatten (Fußweg) auf Kragarmen. Die Widerlager sind aus dem Jahr 1879. Der Überbau wurde 1961 erneuert.
Die lichte Weite beträgt 7,98m und die Stützweite 8,50m.
Die lichte Höhe beträgt 4,82m (gemessen von SOK (2324) bis Unterkante Überbau).
Die angefragten Leistungen beinhalten:
BIM-Objektplanung Verkehrsanlage inkl. Technischer Ausstattung Lph 1 - 2 und optional Lph 3, 4, 6 und 7;
BIM-Objektplanung Ingenieurbauwerke Lph 1 - 2 und optional Lph 3, 4, 6 und 7;
BIM-Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke Lph 2 und optional Lph 3 und 6
BIM-Objektplanung Verkehrsanlage inkl. Technischer Ausstattung optional Lph 3, 4, 6 und 7;
BIM-Objektplanung Ingenieurbauwerke optional Lph 3, 4, 6 und 7;
BIM-Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke optional Lph 3 und 6
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.) Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
2.) Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
3.) Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3 .
a) Erfahrungen des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft.
1.) Nachweis von mind. 1 Referenzobjekt aus den letzten 5 Jahren über eine Planung nach BIM-Methodik. Die Referenzprojekte bzw. Referenzleistungen müssen innerhalb der letzten 5 Jahre abgeschlossen worden sein. Der Nachweis ist vom Bewerber in Tabellenform mit folgendem Inhalt vorzulegen: Projekt/Objekt, Auftraggeber (Name und Tel.-Nr. des Ansprechpartners), Leistungszeitraum, Leistungsinhalte.
2.) Erklärung / Nachweis über das Vorhandensein mindestens eines Arbeitsplatzes mit BIM−fähiger CAD−Software und Darstellung der Ausstattung des BIM-Projektraumes
b) Nachweis über die Qualifikation und vorhandene Zulassungen für den/die vorgesehene/n leitende/n Mitarbeiter/in. Die Qualifikation ist durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft für den/ die vorgesehene/n Mitarbeiter/in nachzuweisen.
1.) Erklärung / Nachweis über mindestens 1 in der BIM−Methodik und der BIM unterstützenden Software geschulten Mitarbeiter. Nachweis durch Zertifikat, Teilnehmerurkunde.
2.) Qualifikationsanforderung an den vorgesehenen Projektleiter:
- mind. 5 Jahre Berufserfahrung als Projektleiter für Objektplanung von Ingenieurbauwerken für den Schienenverkehr. Der Nachweis ist durch Erklärung zu erbringen.
- davon mind. 2 Referenzprojekt in diesem Bereich. Der Nachweis ist vom Bewerber in Tabellenform mit folgendem Inhalt vorzulegen: Projekt/Objekt, Auftraggeber (Name und Tel.-Nr. des Ansprechpartners), Leistungszeitraum, Leistungsinhalte.
3.) Qualifikationsanforderung an den/die vorgesehenen Objekt- und Fachplaner:
- mind. 5 Jahre Berufserfahrung als Objekt- und Fachplaner für Objektplanung von Ingenieurbauwerken für den Schienenverkehr. Der Nachweis ist durch Erklärung zu erbringen.
- davon mind. 2 Referenzprojekt in diesem Bereich. Der Nachweis ist vom Bewerber in Tabellenform mit folgendem Inhalt vorzulegen: Projekt/Objekt, Auftraggeber (Name und Tel.-Nr. des Ansprechpartners), Leistungszeitraum, Leistungsinhalte.
Vertragserfüllungsbürgschaft
in Höhe von 8;00 v.H. der Brutto-Auftragssumme
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
1.) Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bewerber-gemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
a) IBES Baugrundinstitut Freiberg GmbH
b) BPB Büro für Planung und Bauüberwachung im Verkehrswesen GmbH
c) Intermetric
d) Vössing Ingenieurgesellschaft mbH
e) Ingenieurgesellschaft KEMPA mbH
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
2.) Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.