Außenanlagen, 1-3 BA Referenznummer der Bekanntmachung: SBS-2022-21
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hofheim am Taunus
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65719
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mtk.org
Abschnitt II: Gegenstand
Außenanlagen, 1-3 BA
Beschreibung der geplanten Maßnahme
Der Main-Taunus-Kreis erweitert und saniert die Steinbergschule in Hofheim.
Ergänzend zur Erweiterung der Grundschule um ein neues Unterrichtsgebäude
werden die Außenanlagen neugestaltet. Auf dem Schulgelände befinden sich
weiterhin eine Turnhalle und ein Betreuungsgebäude, sowie das bisherige
Schulgebäude. Das noch vorhandene temporäre Containergebäude wird im
Zuge des Umbaus abgebaut. Die Leistungen zur Herstellung der Außenanlagen
werden dem Fortschritt der Hochbauarbeiten angepasst und in drei
Bauabschnitte unterteilt.
Der erste Bauabschnitt umfasst den Innenhof zwischen dem Bestandsgebäude
und Neubau, die Zuwegung über eine Rampe, die Erschließung zwischen
Turnhalle und Neubau sowie die Mülleinhausung an der Altenhainer Straße. Der
zweite Bauabschnitt beinhaltet den barrierefreien Zugang zum 1.OG des
Neubaus von der Altenhainer Straße her, inklusive des Vorgartens zwischen
Gebäude und Straße und den Zugangsweg zum tieferliegenden Schulhof, dem
Haupteingang der Schüler. Im dritten Bauabschnitt wird der Parkplatz, der
bislang als Baustelleneinrichtungsfläche dient, auf dem südlich angrenzenden
Nachbargrundstück hergestellt. Ziel ist es, diese Bauabschnitte zur
Inbetriebnahme des Gebäudes im April 2023 fertigzustellen.
Steinbergschule Altenhainer Str. 34 65719 Hofheim am Taunus
1. BA (Innenhof/Zufahrt):
125 m² Pflaster aufnehmen entsorgen
550 m² lagerndes Pflaster entsorgen
40 m³ Schotter aufnehmen u einbauen
55 m³ Tragschicht aufnehmen u lagern
115 m³ Aushub für Wegekoffer aufnehmen u einbauen
45 m³ Aushub für Gräben
70 t Aushub laden und entsorgen
690 m² Rohplanum
8 St Lastplattendruckversuche
62 m Leitungen DN 100-150
5 St Hof- und Straßeneinläufe
25m Kastenrinne
4 m Kastenrinne Schwerlast
1 psch Leitungsuntersuchung und Druckprobe Grundleitungsnetz
1 St Kabelzugschacht für Medienleitungen
90 m Kabelschutzrohr
4 St Kernbohrungen, Versiegelung, Rohrdichtung
95 m³ Aushub für Rohrgräben
12 m³ Aushub für Schächte
85 m Leerrohr mit Zugdraht
50m Mauerscheiben Höhe 80-130 cm
39 m Blockstufen
690 m² Frostschutz- und Tragschicht
28m Rinnenplatten
690 m² Betonpflaster liefern u einbauen
30 m Gittermattenzaun
2 St Drehflügeltore
12 m Handläufe
20 m Geländer
22 St Absturzsicherungen
19 m Sitzblöcke mit Bankauflagen
100 m² Vegetationsflächen
3 St Bäume
126 St Gehölze/Sträucher
260 St Bodendecker
2. BA (Haupteingang/Südl. Schulhof):
122m³ Aushub
635 m² Rohplanum
100m Leerrohr
50 m Blockstufen
180 m² Tragschicht
65 m² Schotterrasen
16 m Rinnenplatten
100 m Tiefbord
180 m² Betonsteinpflaster
55m Traufstreifen
12 St Handläufe
95 m Gittermattenzaun
2 St Drehflügeltore
15,85m Sitzblöcke mit Bankauflagen
8 St Sperrpfosten
1 St Briefkastenstele
10 m² Fallschutzplatten
1 St Hangrutsche mit Rutschenpodest
75 m² Dachbegrünung und Wege auf Dachflächen
25 m Kiesleiste
100 m³ lagernden Oberboden einbauen
105 m³ Oberboden liefern u einbauen
340 m² Vegetationsflächen herstellen
140 m² Rasenflächen
14 St Bäume
200 m² Strauchflächen
35 m² Dachbegrünung
3. BA (Parkplatz):
115 m² Bituminöse Trag-Deckschicht entsorgen
55 m Handlauf aus Holz abbrechen
90 m³ Recyclingschotter aufnehmen u einbauen
70 m³ Recyclingschotter aufnehmen u entsorgen
280 m³ Aushub für Fundamente, Gräben, Gruben und Baumstandorte
255 t Aushub laden u entsorgen
850 m² Rohplanum
4 St Lastplattendruckversuche
100 m Grundleitungen DN 100-150
3 St Straßenabläufe
2 St Kontrollschächte
85 m Leerrohr für Elektroleitungen
85 m Mauerscheiben H80 - 230m
7,5 m Blockstufen
40 m Rinnenplatten
145 m Tiefbordstein
606 m² Fugenpflaster, versickerungsfähig
2 St Handläufe, Treppe
74 m Geländer
40 St Fahrradständer
32 St Tretrollerstellplätze
70 m³ lagernden Oberboden einbauen
260 m² Vegetationsflächen herstellen
160 m² Rasenflächen
3 St Bäume
100 m² Pflanzflächen mit Sträuchern, Hecken und Bodendeckern
Pflege
1 Jahr Fertigstellungspflege Bäume, Sträucher, Rasen
1 Jahr Entwicklungspflege Bäume und Sträucher
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" gem. Formblatt 124 MTK ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise
- Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
vorzulegen.
Gelangt das Angebot nicht präqualifizierter Bieter in die engere Wahl, ist vom Bieter die Eigenerklärung durch Vorlage von 3 Referenznachweisen über vergleichbare Leistungen mit den Angaben und Nachweisen nach Formblatt 124 MTK bzw. der EEE zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Im Übrigen dient die Eigenerklärung zur Eignung gem. Formblatt 124 MTK bzw. die europäische Eigenerklärung grundsätzlich als endgültiger Eignungsnachweis. In konkreten Zweifelsfällen an der dahingehend erklärten Eignung eines Bieters sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung gem. Formblatt 124 MTK bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen der zuständigen Stellen bzw. konkrete eigene Angaben zu bestätigen bzw. nachzuweisen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Folgende sonstige Nachweise/Angaben sind mit dem Angebot vorzulegen:
Geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise: "keine".
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" gem. Formblatt 124 MTK ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise
- Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
vorzulegen.
Gelangt das Angebot nicht präqualifizierter Bieter in die engere Wahl, ist vom Bieter die Eigenerklärung durch Vorlage von 3 Referenznachweisen über vergleichbare Leistungen mit den Angaben und Nachweisen nach Formblatt 124 MTK bzw. der EEE zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Im Übrigen dient die Eigenerklärung zur Eignung gem. Formblatt 124 MTK bzw. die europäische Eigenerklärung grundsätzlich als endgültiger Eignungsnachweis. In konkreten Zweifelsfällen an der dahingehend erklärten Eignung eines Bieters sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung gem. Formblatt 124 MTK bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen der zuständigen Stellen bzw. konkrete eigene Angaben zu bestätigen bzw. nachzuweisen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Folgende sonstige Nachweise/Angaben sind mit dem Angebot vorzulegen:
Geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise: "keine".
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y37R1LE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung. Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist die Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt (Kontaktdaten unter VI.4.1). Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB).Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber dem Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt (Kontaktdaten unter I.1) nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten. Der Vertragsschluss ist 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation an unterlegene Bieter/erfolglose Bewerber nach § 134 Abs. 2 GWB möglich. Erfolglose Bewerber, die bereits nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens und bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieterergangen ist, über ihre Ablehnung informiert wurden, bedürfen dieser Vorinformation nach § 134 GWB nicht mehr. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschlussgeltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
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