Objektbetreuung Sportsfield Housing I und II in Hanau Wolfgang Referenznummer der Bekanntmachung: 110-2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hanau
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Postleitzahl: 63450
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://bhg-hanau.de
Adresse des Beschafferprofils: http://bhg-hanau.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Postleitzahl: 51103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bhg-hanau.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.bhg-hanau.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 51103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bhg-hanau.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.bhg-hanau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektbetreuung Sportsfield Housing I und II in Hanau Wolfgang
Die Stadt Hanau benötigt für die Erstaufnahmeeinrichtung der Flüchtlinge auf dem Gelände der Sportsfield Housing in Hanau Wolfgang eine technische Objektbetreuung mit Hausmeisterservice.
Hierbei handelt es sich um eine kommunale Erstaufnahmeeinrichtung zur Versorgung von ausländischen Flüchtlingen mit Obdach.
Die Grundfläche des gesamten Areals beträgt insgesamt ca. 116.242 m². Das Grundstück ist umzäunt und verfügt über eine Einfahrt bzw. Zufahrt. Die Sicherung der Zufahrt sowie des Innengeländes erfolgen durch einen hierfür bereits beauftragten entsprechenden Dienstleister (Sicherheitsdienst).
Auf dem Gelände der ehemaligen US-Kasernen wurden 20 Gebäude zur Nutzung überlassen. 18 Gebäude werden für die Unterbringung von geflüchteten Personen genutzt; 2 Gebäude (Geb. 324 und 330, siehe Anlage) befinden sich noch im nicht hergerichteten Zustand. Auf dem Gelände befindet sich des Weiteren ein Container mit 2 Räumlichkeiten und 2 WC Bereiche mit wechselnder Nutzungsart
Es handelt sich nicht um dauerhaften Wohnraum, sondern um eine vorübergehende Unterbringung bis zur adäquaten dezentralen Versorgung innerhalb des Stadtgebietes von Hanau.
Die Gebäude umfassen jeweils 18 Wohneinheiten und verfügen über 3 Etagen und 3 Treppenhäuser.
Sportsfield Housing
Hanau - Wolfgang
Der Objektbetreuer hat die Aufgaben den vorbezeichneten Haus- und Grundbesitz sorgfältig zu bewirtschaften und im Interesse des Auftraggebers folgende Aufgaben wahrzunehmen:
- Durchführung von allgemeinen Aufgaben der Objektbetreuung
- Reinigungsleistungen im Außenbereich und Reinigung der Waschmaschinen
- Durchführung von Gartenpflegearbeiten
- Winterdienst
- Durchführung von Arbeiten der Haustechnik und Heizungsanlage
In der Leistungsbeschreibung sind die durchzuführenden Leistungen/Arbeiten im Einzelnen beschrieben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben zu Ihrem Unternehmen
- Aktuelle Beschäftigtenzahl in der Gebäudereinigung
- davon Minijobber
- Aktuelle Beschäftigtenzahl in der Objektbetreuung
- davon Minijobber
- Zahl der Objektleitungen
- Fachkräfte (Studien-/Ausbildungsnachweise von Inhaber oder Führungskräften)
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
Während der Ausführungszeit des Auftrags besteht eine Berufs- oder Betriebshaftpflicht-versicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen:
- Personenschäden: [Betrag gelöscht] Euro
- Sachschäden: [Betrag gelöscht] Euro
- Schlüsselverluste: [Betrag gelöscht] Euro
235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen
Nach Aufforderung werden gem. Formular 124, innerhalb 5 Arbeitstagen Versicherungsnachweise, Handwerkskarte, Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate) und Gewerbeanmeldung oder bei EU-Mitgliedsstaaten vergleichbare Nachweise, Bescheinigungen über die bezahlten Steuern (Unbedenklichkeitsbescheinigung), Bescheinigung über die bezahlten Krankenkassenbeiträge sowie Beiträge zur Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung vorgelegt.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind:
236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen.
Referenzen:
Angabe von in Art (z.B. Flüchtlingsunterkunft) und Umfang (Größe der Liegenschaft) vergleichbaren Referenzen, unter Angabe von Art, Ort und Dauer der Leistung sowie Nennung von Ansprechpartnern.
Der Bewerber/Bieter muss als Referenz mindestens 2 zufriedenstellende erbrachte vergleichbare Leistungen in vergleichbaren Einrichtungen vorweisen. Leistungen für die Auftraggeberin können auch ohne Angabe als Referenz berücksichtigt werden. Als vergleichbare Leistung gilt in vorliegendem Fall, wenn die Leistung in vergleichbarer Art und vergleichbarem Umfeld mit einer Mindestlaufzeit von 1 Jahr erbracht wurde.
Referenzen dürfen nur angegeben werden, wenn sie nicht älter als drei Jahre sind und die Leistung bereits vollständig abgeschlossen wurde oder bei einer Vertragslaufzeit von über einem Jahr, mindestens ein Leistungszeitraum von einem Jahr bereits abgeschlossen wurde.
Qualifikation / Anforderungsprofil an einzusetzende Mitarbeiter
Die Mitarbeiter müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Interesse und Offenheit gegenüber fremden Kulturen oder Menschen verschiedenster sozialer Schichten
- Deutsch in Wort und Schrift gemäß Niveaustufe A2 (Einfache Sätze verstehen und verwenden)
- Flexibilität und selbständiges Arbeiten
- Nachweis über eine Masernschutzimpfung bzw. Nachweis der Immunität gem. Infektionsschutzgesetz für Personen, die in Gemeinschaftsunterkünften arbeiten (ab 01.01.71 geborene Personen.
- Zutritt und Arbeitsaufnahme nur unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen Covid-Schutzmaßnahmen
Nach gesonderter Aufforderung des Auftraggebers, spätestens jedoch 1 Monat vor Beginn des Leistungszeitraums sind bei Zuschlagsvorsehung folgende Nachweise vorzulegen:
- Bestätigung, dass die Vorschriften des Hessischen Datenschutzgesetzes (HDSG) befolgt werden.
Ausländische Bewerber haben statt der etwa geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften des Herkunftslandes vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. In diesem Zusammenhang sei auf die §§ 160 Abs. 3 GWB, 134 hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt ist:
§ 160 Abs. 3 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 134 Abs. 1, Abs. 2 GWB:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]