Planung, Bau-Projektleitung - Erneuerung Auslasskanal Hauptklärwerk Wiesbaden Referenznummer der Bekanntmachung: ELW 543
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE113823704
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65187
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.elw.de
Nationale Identifikationsnummer: DE113823704
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65189
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.elw.de
Nationale Identifikationsnummer: DE113823704
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65189
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.eswe.com
Abschnitt II: Gegenstand
Planung, Bau-Projektleitung - Erneuerung Auslasskanal Hauptklärwerk Wiesbaden
Planung und Bauleitung eines neuen Auslasskanales inkl. Ermittlung alternativer Trassenführungen in Anlehnung an die HOAI. Eine Erneuerung des Einleitbauwerks in den Rhein ist auch vorgesehen. Der Auslasskanal muss die maximale Abflussmenge von 2.050 l/s ableiten können.
Hauptklärwerk, Theodor-Heuss-Ring 51, Wiesbaden 65189
Erstellen eines Angebotes zur Planung eines neuen Auslasskanales inkl. Ermittlung alternativer Trassenführungen in Anlehnung an die HOAI, die Richtkosten werden auf 25.000.000 € geschätzt, mit folgenden Vorgaben:
• Die Ermittlung der Kosten erfolgt nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik
• Die aktuelle DIN 276 ist anzuwenden
• Ingenieurplanungsleistungen gem. HOAI 2021 Teil 3 Abschnitt 3 §§ 41- 44
• Der Gesamtumfang umfasst die LPH 1 bis 9 sowie die örtliche Bauüberwachung und Projektsteuerung
• Die Beauftragung erfolgt gestaffelt
• Der erste Bearbeitungsabschnitt umfasst die LPH 1 und LPH 2
• Der zweite Bearbeitungsabschnitt umfasst die LPH 3 und LPH 4
• Die LPH 5, 6, 8 und 9 werden nach Abschluss der jeweils vorhergehenden Leistungsphase beauftragt
• Der Abruf einzelner Leistungsphasen bleibt vorbehalten.
• Die Abrechnung der LPH 3 bis 9 sowie die örtliche Bauüberwachung und Projektsteuerung erfolgt nach der Kostenfeststellung.
• Da die Honorarermittlung nur in Anlehnung an die HOAI erfolgt, sind abweichende Zuschläge bzw. Abschläge mit anzugeben.
• Informativ sind gesondert die jeweiligen Stundensätze für Büroinhaber, Projektingenieur und technische Mitarbeiter / Zeichner auszuweisen.
• In den Stundensätzen müssen sämtliche Nebenkosten, Lohnnebenkosten, Fahrtkosten, Geschäftsgemeinkosten usw. enthalten.
• Während der gesamten Planungs- und Bauphase ist eine enge Abstimmung und Koordinierung und eine enge Einbindung der Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden als Auftraggeber und Betroffener zwingend erforderlich. Hierzu sind regelmäßige Projektbesprechungen auch vor Ort zu führen. Derzeit gehen wir davon aus, dass mindestens alle 4 Wochen eine Projektbesprechung anstehen wird, in bestimmten Planungsphasen und während der Bauzeit auch in 14-täglichem oder wöchentlichen Rhythmus. Coronabedingte zusätzliche Aufwendungen sind einzukalkulieren
sofern es zu Verzögerung des Projektes kommt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eignungskriterien gemäß Ausschreibungsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Abgabe Ihres Angebotes erfolgt elektronisch auf unserer Vergabeplattform "F u t u r a SRM". Dazu benötigen Sie einen Link, den Sie bei der Vergabestelle ([gelöscht]) anfordern müssen. Geben Sie dazu die E-Mail-Adresse Ihres Sachbearbeiters an, welcher die Bewerbung auf der Vergabeplattform hinterlegen soll.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen,
kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren
nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 GWB)