Gemeindehaftpflicht- Versicherung Referenznummer der Bekanntmachung: 21-2022-00002
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60311
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60311
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gemeindehaftpflicht- Versicherung
Versicherungsvertrag
Haftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflicht- und Umweltschadenversicherung der Stadt Frankfurt am Main
Dienststellen der Stadt Frankfurt am Main verteilt über das gesamte Stadtgebiet
Die Stadt Frankfurt am Main beabsichtigt die Haftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflicht- und Umweltschadenversicherung für die Stadt Frankfurt am Main auszuschreiben
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens 3 Monate vor Vertragsablauf gekündigt wird. Die Gesamtlaufzeit beträgt 8 Jahre
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung bzgl. der Erlaubnis des Geschäftsbetriebs für die ausgeschriebene Versicherungssparte,
2. Eigenerklärung bzgl. des Eintrags im entsprechenden Berufs- und Handelsregister.
Siehe auch Buchstabe F im Formular Anforderung an die Eignung 21-2022-00002
Der Bieter hat zu erklären, dass er einen der folgenden Mindest-Ratingwerte einhält:
- S & P: A-
- Moody´s: A 3
- Fitch: A-
Ist ein Bieter bei keiner der benannten Ratingagenturen gelistet, ist es erforderlich, einen anderen Nachweis, dass eine mindestens dem verlangten Mindestrating entsprechende wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gegeben ist, mit den Angebotsunterlagen einzureichen.
Siehe auch Buchstabe G im Formular Anforderung an die Eignung 21-2022-00002
Siehe oben
1.Referenzen
Der Bieter erklärt, dass er mindestens drei Unternehmen im Bereich Haftpflichtversicherung für das Dienstleistungsgewerbe mit einem Prämienvolumen von jeweils größer EUR 500.000,00 in den letzten drei Jahren betreut hat.
2.Der Bieter erklärt, dass er im Großkundenbereich erfahrene Vertrags- und Schadensachbearbeiter mit mindestens 3-5 Berufsjahren beschäftigt.
Sämtliche Kommunikation und Schriftverkehr ist in deutscher Sprache abzuwickeln.
Siehe auch Buchstabe H im Formular Anforderung an die Eignung 21-2022-00002
Siehe oben
-Formular Einzelschadenauswertung / Schadenbearbeitung (Der Auftragnehmer hat quartalsweise im Rahmen eines Datenaustauschs Einzelschadenlisten mindestens mit Angabe von Schaden-Nr., Schadentag, Meldedatum, Zahlung, Reserve, Gesamtaufwand, gemeldetem Aktenzeichen, meldendem Amt, Schadenart (Personen-/Sach-/Vermögensschäden, offen/geschlossen, Bearbeitungsdatum zur Verfügung zu stellen. Außerdem werden halbjährliche Rentabilitätsaufstellungen mindestens mit Angabe von Schadeneintritts-/Meldejahr, Beitrag, Schadenanzahl, Anzahl offener/geschlossener Schäden, Zahlungen und Reserven zur Verfügung gestellt.)
-Sämtliche Kommunikation und Schriftverkehr sind in deutscher Sprache abzuhalten.
-Angabe Kontaktdaten für Schadenmeldung
-Angabe zentraler Ansprechpartner für Schäden mit Kontaktdaten, spätestens nach Zuschlagerteilung (siehe auch Formular Einzelschadenauswertung/Schadenbearbeitung)
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Formblatt ''Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz'' ist mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen. Letzter Tag für Bieterfragen ist der 12.08.2022, 12:00 Uhr. Die Vergabestelle behält sich vor später eingegangene Fragen noch zu beantworten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).