JVA Weiterstadt Austausch Schließanlage Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0427-2022-0303
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Nauheim
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 61231
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
JVA Weiterstadt Austausch Schließanlage
Im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens gem. § 17 VgV mit einem vorgeschaltetem
Teilnahmewettbewerb sollen Leistungen der Objektplanung Gebäude gem. § 33 ff. HOAI, i. V. mit Anlage 10, Leistungsphase 2 - 8 und Besondere Leistungen vergeben werden.
Der Schwerpunkt der Aufgabe liegt auf dem Austausch der Schließanlagen und Teilen der Türen in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Weiterstadt.
Justizvollzugsanstalt Weiterstadt
Das in der JVA Weiterstadt vorhandene Doppelbartschließsystem und die Profilzylinderschließung (beides aus der Entstehungszeit) sind erheblich verschlissen.
Bei einer Begehung der JVA wurde festgestellt, dass ein Großteil der Durchgangstüren durch teilweise zu schwach ausgelegte Türbänder und eine sehr hohe Nutzungsfrequenz wiederholt reparaturanfällig sind. Dies verursacht aufgrund der vermehrt aufkommenden Störanfälligkeiten ausgiebige Reparaturarbeiten.
Um die ständige Funktionsfähigkeit der Schließanlagen und der Türen zu erhalten und die damit einhergehenden, reibungslosen Vollzugsabläufe jederzeit gewährleisten zu können, muss eine Bestandsaufnahme, so wie eine Ablauf- und Werkplanung in Abstimmung auf den Laufenden JVA Betrieb erstellt werden um die Schlösser, Schließanlagen und einen Teil der Durchgangstüren entsprechend austauschen zu können.
Die Türen mit Hochsicherheits-Doppelbart-Zuhaltungsschlössern (ca. 2.000 Stk) erhalten nach Ertüchtigung der Schlosstaschen durch den Einbau eines Stahlblechs zur Neusetzung der Rosettenlöcher neue Schlösser, eine neue Schließanlage mit entsprechenden Doppelbartschlüsseln und den erforderlichen Schlüsselserien.
Alle Türen mit Einsteckschlössern, vorgerichtet für Profilzylinder (ca. 4.500 Stk), werden mit einer neuen Generalhauptschlüsselanlage ausgestattet.
Hier kommen "einfache" Schlüssel und keine Bohrmuldenschlüssel zum Einsatz. Hierzu zählt auch die "Gefangenenschließung" in den Haftraumtüren.
Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt unter Fortführung des allgemeinen Haftbetriebes der JVA, bei erschwerter Zugänglichkeit, abschnittsweisen Unterbrechungen und hohen Sicherheitsanforderungen.
Es handelt sich bei der Justizvollzugsanstalt um eine Einrichtung höchster Sicherheit.
Der Zugang zur JVA ist nur für zuverlässigkeitsüberprüfte Personen möglich. Jede Person die mit, für und in der JVA arbeiten möchte, muss sich zuvor einer Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) unterziehen, um ein Höchstmaß an Sicherheit für den vollzuglichen Ablauf und aller daran beteiligten zu erreichen.
Das erforderliche Personenüberprüfungsverfahren erfolgt im Rahmen der Beauftragung (s. Anlage zur Zuverlässigkeitsüberprüfung ZÜP).
1. Ausschluss von zu spät eingegangenen Bewerbungen,
2. Ausschluss formal unzureichender Bewerbungen,
3. Prüfung der Einhaltung von Mindestanforderungen und Ausschlusskriterien.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt anhand wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:
Siehe Punkt III.1.1), III.1.2); III.1.3), sowie ergänzend in den anzufordernden Bewerbungsunterlagen.
Gewichtung gemäß Wertungsmatrix Stufe 1:
- Gemittelter Gesamtumsatz der letzten drei Jahre: 5,00%;
- Gemittelter Umsatz für entsprechende Leistungen der letzten drei Jahre: 5,00%;
- Gemittelte Anzahl der festangestellten Architekten/Ingenieure für vergleichbare Leistungen der letzten drei Jahre: 15,00%;
- Referenzen: gemäß den unter III.1.3) benannten Auswahlkriterien (Referenzen 1 - 3 mit jeweils 25,00%): 75,00%;
Gegebenenfalls Losentscheid bei gleichermaßen geeigneten Bewerbern.
Mit Abschluss des Vertrages wird die Leistungsphase 2 beauftragt.
Die Leistungsphasen 3 und 5 bis 8 sowie die Besondere Leistung sollen optional beauftragt werden, vorbehaltlich des Vorliegens der Haushaltsmittel.
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungen besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Bewerbungsunterlagen sind in der unter VI.3 genannten Form einzureichen:
1) Verbindliche Erklärung im Formular Bewerbungsbogen, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 GWB und § 124 Abs. 1 und Abs. 2 GWB vorliegen und dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist;
2) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021, GVBl. S. 338 (HE 736);
3) Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine;
4) sofern die Gesellschaftsform dies erfordert: Angabe der Befähigung zur Berufsausübung gemäß § 44 VgV und Eintragung in ein Berufs- und Handelsregister;
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Folgende Bewerbungsunterlagen sind in der unter VI.3 genannten Form einzureichen:
1) Verbindliche Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 (3) VgV;
2) Verbindliche Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz für die entsprechenden Leistungen in den letzten 3 Jahren gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 und
Abs. 4 Nr. 4 VgV;
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Zu 1) Mindestdeckung der Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut für Personenschäden 2.000.000 EUR, für sonstige Schäden 2.000.000 EUR, jeweils im Versicherungsjahr.
Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln zu erbringen.
Im Falle einer bestehenden Versicherung mit geringerer Versicherungssumme: Eigenerklärung, dass die Summen im Auftragsfall mindestens bis zu den geforderten Summen angehoben werden.
Folgende Bewerbungsunterlagen sind in der unter VI.3 genannten Form einzureichen:
1) Erklärung aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber beschäftigten Mitarbeiter, die Anzahl der Führungskräfte sowie die Anzahl an mit der Ausschreibung entsprechenden Leistungen betrauten festangestellten Architekten/Dipl.-Ingenieure,
Master- und Bachelorabsolventen in den letzten drei Geschäftsjahren ersichtlich ist gem. § 46 Abs. 3 VgV;
2) Angabe und Nachweis der beruflichen Befähigung und Qualifikation der Führungskräfte sowie der vorgesehenen Person für die Projektleitung durch die Berechtigung die Berufsbezeichnung Dipl.-Ing./Master/Bachelor führen zu dürfen
gem. § 46 Abs. 3 (8) VgV;
3) Darstellung von drei Referenzen (1 - 3) nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV für erbrachte vergleichbare Leistungen der letzten 6 Jahre.
Nachfolgende Angaben sind im Formblatt EU 735 einzutragen:
- Bezeichnung der Referenz
- Bewerber/Referenzerbringer
- Kurzbeschreibung der Referenz
- Projektgröße
- Projektzeit
- Leistungsumfang
- Benennung des Auftraggebers (Bezeichnung, Anschrift,
Kontaktdaten) mit Referenzperson des Auftraggebers
Das Projektdatenblatt EU 735 ist jeweils vollständig auszufüllen.
Geforderte Anlagen sind beizulegen.
Jede Referenz muss in Form von aussagekräftigen Bildern und Beschreibungen belegt werden. Hierbei ist die Darstellung je Referenzprojekt auf max. 3 DIN-A4-Blätter zu beschränken. Unterlagen, die unaufgefordert eingereicht werden, gehen nicht
in die Wertung ein (z. B. Projektbroschüren).
Referenzen, die als verantwortliche/r Projektleiter/in in einem früheren Arbeitsverhältnis erbracht wurden, werden gewertet, falls eine entsprechende schriftliche Bestätigung des Auftraggebers oder des ehemaligen Arbeitgebers vorliegt.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Zu 1) Mindestanforderung an die Anzahl der festangestellten Architekten/Ingenieure für vergleichbare Leistungen (Objekplanung Gebäude): mindestens 1.
Zu 3) Es werden 3 vergleichbare Referenzen gewertet.
Mindestanforderungen an alle Referenzen. Die Nichteinhaltung führt zum Ausschluss der Referenz:
- Referenz aus den letzten 6 Jahren (Abschluss Leistungsphase 8 nach 12/2015)
- Mindestfläche: 400 m2 BGF
Folgende Mindestanforderungen müssen durch die Gesamtheit der wertbaren Referenzen (1 - 3) abgedeckt werden. Es handelt sich hierbei um K.O.-Kriterien, die Nichteinhaltung führt zum Ausschluss der Bewerbung am weiteren Verfahren:
- Mindestens eine Referenz mit abgeschlossenen Leistungsphasen 2 - 8
- Mindestens eine Referenz als Umbau- oder Instandsetzungsmaßnahme mit hohem Schließanlagenanteil: mindestens 200 Türen
Bei Erfüllung der Mindestanforderungen erfolgt die Bewertung der wertbaren Referenzen anhand folgender Wertungskriterien:
- Art der Nutzung (vergleichbare Sicherheitsanforderungen an die Türen)
- Fläche größer/gleich 1.000 m2 BGF
- Leistungsumfang HOAI, abgeschlossen
- Ausführung im laufenden Betrieb
- Projektdurchführung nach öffentlichen Vergabevorschriften
- Vergleichbarer Schwierigkeitsgrad (Honorarzone III oder höher)
Der Zulassungsbereich umfasst sämtliche EWR Mitgliedsstaaten sowie Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA. Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen. Ist in dem Heimatstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG-Berufsanerkennungsrichtlinie- gewährleistet ist und den Vorgaben des Rates vom 07. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikation (Abl. EU Nr. L 255 S. 22) entspricht. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an die natürliche Person gestellt werden.
Bewerbergemeinschaften (z.B. Arbeitsgemeinschaften) natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jeden Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Mit der Bewerbung ist eine Erklärung über die Rechtsform, den bevollmächtigten Vertreter sowie über die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder vorzulegen. Bietergemeinschaften müssen sämtliche geforderten Nachweise für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft vorlegen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der Bietergemeinschaft ist darzustellen.
Der Zugang zur JVA ist nur für zuverlässigkeitsüberprüfte Personen möglich. Jede Person die mit, für und in der JVA arbeiten möchte, muss sich zuvor einer Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) unterziehen, um ein Höchstmaß an Sicherheit für den vollzuglichen Ablauf und aller daran beteiligten zu erreichen.
Das erforderliche Personenüberprüfungsverfahren erfolgt im Rahmen der Beauftragung (s. Anlage zur Zuverlässigkeitsüberprüfung ZÜP).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Zur Abgabe der notwendigen Eigenerklärungen sind zwingend die vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Die ausgefüllten Unterlagen sind wie folgt einzureichen:
1) Die Teilnahmeanträge sind frist- und formgerecht ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen (http://vergabe.hessen.de) zu übermitteln. Es genügt die Textform nach § 126b BGB mit Angabe des Namens der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt;
2) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nur auf Anforderung zurückgegeben;
3) Im Falle von Bewerbergemeinschaften, Eignungsleihen durch andere Unternehmen (gem. § 47 VgV) und Unterauftragnehmern (gem. § 36 VgV) sind die Formblätter "Bewerbungsbogen" inkl. der geforderten Anlagen und Nachweise von jedem Unternehmen einzeln einzureichen (EU 734);
4) Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung der Bewerbergemeinschaft einzureichen (EU 740);
5) Im Falle von Unternehmen nach § 47 VgV (Eignungsleihe) und/oder im Falle von Unternehmen nach § 36 VgV (Unterauftragnehmer) ist mit dem Teilnahmeantrag Art und Umfang der Teilleistungen zu benennen, für welche sich der Bewerber der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird (EU 741). Weiterhin ist ene Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen (EU 742);
6) Der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) als Zentrale Vergabestelle im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung, ist bei europaweiten Ausschreibungen seit 18. April 2017 zur elektronischen Kommunikation verpflichtet.
Dies bedeutet insbesondere, dass Angebote in offenen Verfahren, nicht offenen
Verfahren oder in Verhandlungsverfahren nur noch elektronisch in Textform über die Vergabeplattform des Landes Hessen eingereicht werden können.
Eine Angebotsabgabe per E-Mail entspricht diesen Anforderungen nicht!
Angebote, die nicht elektronisch in Textform über die elektronische Vergabeplattform des Landes Hessen abgegeben werden, müssen vom Verfahren ausgeschlossen und dürfen bei der Vergabe nicht berücksichtigt werden.
Interessenten, die an Verfahren im Bereich oberhalb der EU-Schwellenwerte teilnehmen wollen, registrieren sich bitte auf der Vergabeplattform Hessen.
Dort können Sie sich die Vergabeunterlagen zur Ansicht in Ihren persönlichen
Bereich herunterladen.
Zur Angebotsabgabe müssen Sie die Vergabeunterlagen im Bietercockpit öffnen, dort bearbeiten und so das erstellte Angebot über das Bietercockpit digital abgeben;
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.