A8R - Unterflurinspektionsgerät Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEA61015
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
A8R - Unterflurinspektionsgerät
22 22 A8R 16 E-Check 056 - Entwicklung, Konstruktion, Programmierung, Fertigung, Montage, Inbetriebnahme und Test von bis zu 140 Fahrzeugen zur mobilen Inspektion des Unterflurbereichs von Schienenfahrzeugen auf Abstellanlagen im Außenbereich für DB Fernverkehr AG und DB Regio AG.
bundesweit
22 22 A8R 16 E-Check 056 - Entwicklung, Konstruktion, Programmierung, Fertigung, Montage, Inbetriebnahme und Test von bis zu 140 Fahrzeugen zur mobilen Inspektion des Unterflurbereichs von Schienenfahrzeugen auf Abstellanlagen im Außenbereich für DB Fernverkehr AG und DB Regio AG.
RV hat 6 Jahre Laufzeit + Verlängerungsoption 2 x 1 Jahr
Verlängerungsoption 2 x 1 Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Anlage 1: Auszug aus dem Handelsregisterauszug, der Handwerksrolle, dem Berufsregister bzw. vergleichbares (gilt auch für Subunternehmer/Zulieferer ab einen Leistungsanteil von 20 %).
Anlage 2: Erklärung, dass für den Zeitraum der letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahre keine rechtskräftig festgestellten schweren Verfehlungen vorliegen (gilt auch für Subunternehmer/Zulieferer ab einen Leistungsanteil von 20 %).
Anlage 3: Erklärung, dass sich der Bewerber in den letzten 5 Jahren nicht an wettbewerbsbeschränkenden Abreden beteiligt hat (gilt auch für Subunternehmer/Zulieferer ab einen Leistungsanteil von 20 %).
Anlage 4: Schriftliche Erklärung, dass sämtliche Teilhaber einer Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften (Wenn nichtzutreffend, dann bitte so erklären).
Anlage 5: Der Bewerber hat über seine Mitgliedschaft eine Bescheinigung der Berufsgenossenschaft vorzulegen. Bewerber ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen. (gilt auch für Subunternehmer/Zulieferer ab einen Leistungsanteil von 20 %).
Anlage 6: Erklärung hinsichtlich des Gesamtumsatzes des Unternehmens/der Bietergemeinschaft der letzten 5 Jahre – Angaben in EUR/ Jahr; Sollte in einem Geschäftsjahr kein Umsatz erreicht worden sein, so ist für dieses Geschäftsjahr 0 EUR anzugeben.
Anlage 7: Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquiditätsverfahren anhängig ist. Eine negative Erklärung führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren (gilt auch für Subunternehmer/Zulieferer ab einen Leistungsanteil von 20 %).
Anlage 8: Nachweis einer aktuellen Bankauskunft, welche nicht älter als 6 Monate ist (gilt auch für Subunternehmer/ Zulieferer ab einen Leistungsanteil von 20 %).
Anlage 9: Die Präqualifizierungsbedingungen entnehmen Sie den Anfrageunterlagen.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Auflistung nach o.g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Gemäß Anfrageunterlagen
Gemäß Anfrageunterlagen - AEB der DB AG
Gemäß Anfrageunterlagen
Gemäß Anfrageunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.