Kombinierte Bauleistungs-, Montage-, Haftpflicht- und Planungshaftpflichtversicherung für das Bauprojekt "Erneuerung Werkstatt ICE T und EC X HHP" Referenznummer der Bekanntmachung: TVK/ZO/2619
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 60326
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.db-fernverkehr.com/
Abschnitt II: Gegenstand
Kombinierte Bauleistungs-, Montage-, Haftpflicht- und Planungshaftpflichtversicherung für das Bauprojekt "Erneuerung Werkstatt ICE T und EC X HHP"
Kombinierte Bauleistungs-, Montage-, Haftpflicht- und Planungshaftpflichtversicherung zur Versicherung des unter II 1.1 benannten Bauvorhabens für den Bauherrn sowie für alle mit der Planung, Überwachung und Ausführung dieses Bauprojektes beauftragten Unternehmen.
Der Auftrag umfasst in Los 1 die Vertragsführung und in Los 2 die Vertragsbeteiligung.
Detaillierte Informationen zur Losaufteilung können den spezifischen Abschnitten dieser EU-Bekanntmachung entnommen werden.
Los 1 (Vertragsführung) Kombinierte Bauleistungs-, Montage-, Haftpflicht- und Planungshaftpflichtversicherung für das Bauprojekt "Erneuerung Werkstatt ICE T und EC X HHP"
Vertragsführung mit einer Führungsquote von 30% zur kombinierten Bauleistungs-, Montage-, Haftpflicht- und Planungshaftpflichtversicherung für das unter Ziffer II 1.4 genannte Vorhaben.
Die DB Fernverkehr AG plant die Erneuerung / den Ausbau des Werkes Hannover Pferdeturm (Werkstatt ICE T und EC X HHP). Das Gelände des Werkes liegt innerstädtisch in Hannover ca. 2 km östlich des Hauptbahnhofes an der Clausewitzstraße 10 und gehört zum Gelände des Betriebsbahnhofes Hannover Pferdeturm. Die wesentlichen Planungsaufgaben sind der nördliche Hallenanbau (Gleis 239), die Hallenerweiterung (Gleis 241 und 242), der Neubau des Lagergebäudes (MaWi), der Neubau bzw. die Ertüchtigung der Außenreinigungsanlage, der Umbau der Bestandshalle und die Vergrößerung des Dienstgebäudes.
Die Investitionssumme für dieses Projekt wird mit EUR 137,7 Mio. veranschlagt. Hiervon sind bereits ca. EUR 10,79 Mio. über einen bestehenden Vertrag abgerechnet worden. Der hier neu ausgeschriebene Versicherungsvertrag wird den bestehenden Vertrag ablösen. Es wird mit einer derzeit geplanten Bauzeit bis zum 30.09.2024 gerechnet. Der Versicherungsvertrag beginnt nach Beendigung des Ausschreibungsverfahrens mit dem Datum des Zuschlages im Anschluss an eine derzeit bestehende Vorlaufdeckung.
(Typ H-EU) In der Bauleistungs-/ Montageversicherung besteht Versicherungsschutz für während der Versicherungsdauer unvorhergesehen eintretende Verluste, Beschädigungen oder Zerstörungen von Bauleistungen, von versichertem Baugrund bzw. von versicherten Sachen. Mitversichert sind Schäden durch Brand, Blitz-schlag, Explosion sowie Schmor-, Seng- und Glimmschäden. Gegenstand der Versicherung sind alle Lieferungen und Leistungen, die anlässlich der Errichtung des versicherten Projektes erbracht werden. Dies sind vor allem die gesamten – auch provisorischen – Bau- und Erdarbeiten, Fundamente, Baulichkeiten, Montageleistungen, auch De- und Remontagen, Konstruktionen, Maschinen, maschinelle, apparative und elektrische Einrichtungen, Zubehör, Reserveteile sowie das Material einschließlich aller Baustoffe, Hilfskonstruktionen, Betriebs- und Hilfsstoffe.
In der Haftpflichtversicherung beträgt die Deckungssumme je Schadenfall EUR 20.000.000 pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, einschließlich der Leistungen aus der Umwelthaftpflichtversicherung.
In der Planungshaftpflichtversicherung steht eine separate Deckungssumme je Schadenfall von EUR 10.000.000 pauschal für Sach- und Vermögensschäden zur Verfügung. Die vorgenannten Summen sind dreifach maximiert.
Die Extendend Maintenance im Teil Bauleistungs- und Montageversicherung beträgt 42 Monate. Die Nachhaftung beträgt in der Haftpflichtversicherung 10 Jahre, in der Umwelthaftpflicht- und Umweltschadenversicherung 5 Jahre.
Der generelle Selbstbehalt beträgt mindestens EUR 10 000. Für Personenschäden entfällt der Selbstbehalt.
Los 2 (Vertragsbeteiligung) Kombinierte Bauleistungs-, Montage-, Haftpflicht- und Planungshaftpflichtversicherung für das Bauprojekt "Erneuerung Werkstatt ICE T und EC X HHP"
Vertragsbeteiligung zur kombinierten Bauleistungs-, Montage-, Haftpflicht- und Planungshaftpflichtversicherung für das unter Ziffer II 1.4 genannte Vorhaben.
Die DB Fernverkehr AG plant die Erneuerung / den Ausbau des Werkes Hannover Pferdeturm (Werkstatt ICE T und EC X HHP). Das Gelände des Werkes liegt innerstädtisch in Hannover ca. 2 km östlich des Hauptbahnhofes an der Clausewitzstraße 10 und gehört zum Gelände des Betriebsbahnhofes Hannover Pferdeturm. Die wesentlichen Planungsaufgaben sind der nördliche Hallenanbau (Gleis 239), die Hallenerweiterung (Gleis 241 und 242), der Neubau des Lagergebäudes (MaWi), der Neubau bzw. die Ertüchtigung der Außenreinigungsanlage, der Umbau der Bestandshalle und die Vergrößerung des Dienstgebäudes.
Die Investitionssumme für dieses Projekt wird mit EUR 137,7 Mio. veranschlagt. Hiervon sind bereits ca. EUR 10,79 Mio. über einen bestehenden Vertrag abgerechnet worden. Der hier neu ausgeschriebene Versicherungsvertrag wird den bestehenden Vertrag ablösen. Es wird mit einer derzeit geplanten Bauzeit bis zum 30.09.2024 gerechnet. Der Versicherungsvertrag beginnt nach Beendigung des Ausschreibungsverfahrens mit dem Datum des Zuschlages im Anschluss an eine derzeit bestehende Vorlaufdeckung.
(Typ H-EU) In der Bauleistungs-/ Montageversicherung besteht Versicherungsschutz für während der Versicherungsdauer unvorhergesehen eintretende Verluste, Beschädigungen oder Zerstörungen von Bauleistungen, von versichertem Baugrund bzw. von versicherten Sachen. Mitversichert sind Schäden durch Brand, Blitz-schlag, Explosion sowie Schmor-, Seng- und Glimmschäden. Gegenstand der Versicherung sind alle Lieferungen und Leistungen, die anlässlich der Errichtung des versicherten Projektes erbracht werden. Dies sind vor allem die gesamten – auch provisorischen – Bau- und Erdarbeiten, Fundamente, Baulichkeiten, Montageleistungen, auch De- und Remontagen, Konstruktionen, Maschinen, maschinelle, apparative und elektrische Einrichtungen, Zubehör, Reserveteile sowie das Material einschließlich aller Baustoffe, Hilfskonstruktionen, Betriebs- und Hilfsstoffe.
In der Haftpflichtversicherung beträgt die Deckungssumme je Schadenfall EUR 20.000.000 pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, einschließlich der Leistungen aus der Umwelthaftpflichtversicherung.
In der Planungshaftpflichtversicherung steht eine separate Deckungssumme je Schadenfall von EUR 10.000.000 pauschal für Sach- und Vermögensschäden zur Verfügung. Die vorgenannten Summen sind dreifach maximiert.
Die Extendend Maintenance im Teil Bauleistungs- und Montageversicherung beträgt 42 Monate. Die Nachhaftung beträgt in der Haftpflichtversicherung 10 Jahre, in der Umwelthaftpflicht- und Umweltschadenversicherung 5 Jahre.
Der generelle Selbstbehalt beträgt mindestens EUR 10 000. Für Personenschäden entfällt der Selbstbehalt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vertragsführung Kombinierte Bauleistungs-, Montage-, Haftpflicht- und Planungshaftpflichtversicherung für das Bauprojekt "Erneuerung Werkstatt ICE T und EC X HHP"
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vertragsbeteiligung Kombinierte Bauleistungs-, Montage-, Haftpflicht- und Planungshaftpflichtversicherung für das Bauprojekt "Erneuerung Werkstatt ICE T und EC X HHP"
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.