Beschaffung C-Bögen Referenznummer der Bekanntmachung: 6163-21
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60487
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fdk.info
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60322
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leinemann-partner.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung C-Bögen
Los 1: 2 C-Bögen;
Los 2: 2 C-Bögen;
Los 3: 1 C-Bogen für ERCP (Bedarfsposition)
Los 1 (MKF)
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Vorliegend beabsichtigt die Auftraggeberin die Neubeschaffung von maximal fünf C-Bögen für ihre Frankfurter Häuser. Hierbei handelt es sich um das AGAPLESION MARKUS KRANKENHAUS in der Ginnheimer Landstraße 94, 60487 Frankfurt am Main, und das AGAPLESION BETHANIEN KRANKENHAUS, Im Prüfling 21-25, 60389 Frankfurt am Main. Für jedes der beiden Krankenhäuser sollen zwei C-Bögen (Lose 1 und 2) beschafft werden. Ein weiterer C-Bogen für ERCP soll von Bietern als Bedarfsposition (Los 3) angeboten werden. Der Abruf des letztgenannten C-Bogens für ERCP ist nicht gesichert und kann innerhalb von zwei Jahren nach Beauftragung erfolgen.
Bieter dürfen auf alle drei Lose anbieten und können für alle Lose bezuschlagt werden. Das Los 3 (Bedarfsposition) wird nur in Kombination mit dem Los 1 oder 2 bezuschlagt. Ein alleiniger Zuschlag auf das Los 3 erfolgt nicht, da die Abnahme nicht garantiert werden kann.
Die Leistungsanforderungen an die C-Bögen ergeben sich aus den Wertungsmatrizen zum jeweiligen Los (Los 1, Markus Krankenhaus und Los 2, Bethanien Krankenhaus, Los 3, Bedarfsposition) in den ANLAGEN 03. Die Leistungsanforderungen sind in der Wertungsmatrix jeweils durch ein „A“ gekennzeichnet (=Ausschlusskriterien). Angebote, die diese Ausschlusskriterien nicht erfüllen, können nicht berücksichtigt werden.
Die C-Bögen müssen sich in die sehr beengten räumlichen Gegebenheiten einpassen und mit den vorhandenen OP-Tischen der Firma Getinge/ Maquet kompatibel sein. Überdies erwartet die Auftraggeberin, dass die Geräte eine exzellente Bildqualität ohne erheblichen Nachbearbeitungsaufwand liefern. Insbesondere müssen Artefakte möglichst ausgeschlossen sein.
Auftragnehmer werden verpflichtet, Altgeräte abzunehmen. Diese Pflicht wird bei dem Angebotspreis berücksichtigt. Es ist für jedes durch den Auftragnehmer zu liefernde Gerät im Gegenzug ein Altgerät von der Auftraggeberin abzunehmen.
Die Lieferbedingungen (ANLAGE 05) der Auftraggeberin sind nicht abdingbar. Entgegenstehende AGB von Bietern werden bei Zuschlag nicht Bestandteil des Kaufvertrags.
Los 2 (BKF)
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Vorliegend beabsichtigt die Auftraggeberin die Neubeschaffung von maximal fünf C-Bögen für ihre Frankfurter Häuser. Hierbei handelt es sich um das AGAPLESION MARKUS KRANKENHAUS in der Ginnheimer Landstraße 94, 60487 Frankfurt am Main, und das AGAPLESION BETHANIEN KRANKENHAUS, Im Prüfling 21-25, 60389 Frankfurt am Main. Für jedes der beiden Krankenhäuser sollen zwei C-Bögen (Lose 1 und 2) beschafft werden. Ein weiterer C-Bogen für ERCP soll von Bietern als Bedarfsposition (Los 3) angeboten werden. Der Abruf des letztgenannten C-Bogens für ERCP ist nicht gesichert und kann innerhalb von zwei Jahren nach Beauftragung erfolgen.
Bieter dürfen auf alle drei Lose anbieten und können für alle Lose bezuschlagt werden. Das Los 3 (Bedarfsposition) wird nur in Kombination mit dem Los 1 oder 2 bezuschlagt. Ein alleiniger Zuschlag auf das Los 3 erfolgt nicht, da die Abnahme nicht garantiert werden kann.
Die Leistungsanforderungen an die C-Bögen ergeben sich aus den Wertungsmatrizen zum jeweiligen Los (Los 1, Markus Krankenhaus und Los 2, Bethanien Krankenhaus, Los 3, Bedarfsposition) in den ANLAGEN 03. Die Leistungsanforderungen sind in der Wertungsmatrix jeweils durch ein „A“ gekennzeichnet (=Ausschlusskriterien). Angebote, die diese Ausschlusskriterien nicht erfüllen, können nicht berücksichtigt werden.
Die C-Bögen müssen sich in die sehr beengten räumlichen Gegebenheiten einpassen und mit den vorhandenen OP-Tischen der Firma Getinge/ Maquet kompatibel sein. Überdies erwartet die Auftraggeberin, dass die Geräte eine exzellente Bildqualität ohne erheblichen Nachbearbeitungsaufwand liefern. Insbesondere müssen Artefakte möglichst ausgeschlossen sein.
Auftragnehmer werden verpflichtet, Altgeräte abzunehmen. Diese Pflicht wird bei dem Angebotspreis berücksichtigt. Es ist für jedes durch den Auftragnehmer zu liefernde Gerät im Gegenzug ein Altgerät von der Auftraggeberin abzunehmen.
Die Lieferbedingungen (ANLAGE 05) der Auftraggeberin sind nicht abdingbar. Entgegenstehende AGB von Bietern werden bei Zuschlag nicht Bestandteil des Kaufvertrags.
Los 3 - Bedarfsposition (FDK)
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Vorliegend beabsichtigt die Auftraggeberin die Neubeschaffung von maximal fünf C-Bögen für ihre Frankfurter Häuser. Hierbei handelt es sich um das AGAPLESION MARKUS KRANKENHAUS in der Ginnheimer Landstraße 94, 60487 Frankfurt am Main, und das AGAPLESION BETHANIEN KRANKENHAUS, Im Prüfling 21-25, 60389 Frankfurt am Main. Für jedes der beiden Krankenhäuser sollen zwei C-Bögen (Lose 1 und 2) beschafft werden. Ein weiterer C-Bogen für ERCP soll von Bietern als Bedarfsposition (Los 3) angeboten werden. Der Abruf des letztgenannten C-Bogens für ERCP ist nicht gesichert und kann innerhalb von zwei Jahren nach Beauftragung erfolgen.
Bieter dürfen auf alle drei Lose anbieten und können für alle Lose bezuschlagt werden. Das Los 3 (Bedarfsposition) wird nur in Kombination mit dem Los 1 oder 2 bezuschlagt. Ein alleiniger Zuschlag auf das Los 3 erfolgt nicht, da die Abnahme nicht garantiert werden kann.
Die Leistungsanforderungen an die C-Bögen ergeben sich aus den Wertungsmatrizen zum jeweiligen Los (Los 1, Markus Krankenhaus und Los 2, Bethanien Krankenhaus, Los 3, Bedarfsposition) in den ANLAGEN 03. Die Leistungsanforderungen sind in der Wertungsmatrix jeweils durch ein „A“ gekennzeichnet (=Ausschlusskriterien). Angebote, die diese Ausschlusskriterien nicht erfüllen, können nicht berücksichtigt werden.
Die C-Bögen müssen sich in die sehr beengten räumlichen Gegebenheiten einpassen und mit den vorhandenen OP-Tischen der Firma Getinge/ Maquet kompatibel sein. Überdies erwartet die Auftraggeberin, dass die Geräte eine exzellente Bildqualität ohne erheblichen Nachbearbeitungsaufwand liefern. Insbesondere müssen Artefakte möglichst ausgeschlossen sein.
Auftragnehmer werden verpflichtet, Altgeräte abzunehmen. Diese Pflicht wird bei dem Angebotspreis berücksichtigt. Es ist für jedes durch den Auftragnehmer zu liefernde Gerät im Gegenzug ein Altgerät von der Auftraggeberin abzunehmen.
Die Lieferbedingungen (ANLAGE 05) der Auftraggeberin sind nicht abdingbar. Entgegenstehende AGB von Bietern werden bei Zuschlag nicht Bestandteil des Kaufvertrags.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Mittlerer Jahresumsatz der letzten drei Jahre.
• Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftplicht-/ Betriebshaftpflichtversicherung.
• Mittlerer Jahresumsatz der letzten drei Jahre: netto EUR 1 Mio.
• Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftplicht-/ Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. EUR 3,0 Mio. für Personen-, Sach- und Vermögensschäden oder Zusage eines Versicherungsunternehmens, wonach die Deckungssummen im Auftragsfalle auf EUR 3,0 Mio. erhöht werden können.
• Referenzen
• Nachweis von fünf Referenzprojekten mit vergleichbaren Leistungen innerhalb der letzten drei Jahre.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.