IT-Sicherheit Referenznummer der Bekanntmachung: FRK/2022/IT
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60316
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rotkreuzkliniken.de/
Abschnitt II: Gegenstand
IT-Sicherheit
Die Frankfurter Rotkreuz-Kliniken haben im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) im Juni 2021 eine Bedarfsanmeldung für den sogenannten Fördertatbestand 10 (FTB 10) - IT-Sicherheit an das Hessische Ministerium für Soziales und Integration gestellt. Unter Einhaltung der gesetzlichen Auflagen der Vergabeordnung schreiben die Frankfurter Rotkreuz-Kliniken e.V. somit die geplanten Vorhaben zur Steigerung der IT-Sicherheit in dieser Ausschreibung aus. In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu erwähnen, dass nach intensiver und eigener Recherche die Frankfurter Rotkreuz-Kliniken nicht als öffentlicher Auftraggeber nach § 99 Abs. 2 GWB einzuordnen sind.
Microsoft Lizenzen
Frankfurter Rotkreuz-Kliniken e.V. Königswarterstraße 8-16 60316 Frankfurt
Die FRKK setzt seit einigen Jahren unternehmensweit verschiedene Microsoft Produkte zur Unterstützung diverser unterschiedlicher Geschäftsprozesse ein. Um diese Produkte bzw. deren neuere Versionen auch weiterhin einsetzen zu können und weiter auszubauen, müssen die Lizenzen gänzlich neu beschafft werden. Upgrade-Möglichkeiten ergeben sich in dem derzeit vorhandenen Lizenzkonstrukt nicht. Auf der Grundlage des eingesetzten Microsoft Select Plus Vertrages sollen die Lizenzen für einen Zeitraum von 3 Jahren neu beschafft werden - mit der Option ein weiteres Jahr zu verlängern. Die Beauftragung der Option erfolgt nach interner Prüfung spätestens 6 Monate vor Ablauf des Vertrages. Eine Aufstellung der aktuell benötigten Microsoft Lizenzen befindet sich im Anhang "Anlage B.3.1- Bietererklärung Preis und Kriterien".
Thin Clients
Frankfurter Rotkreuz-Kliniken e.V. Königswarterstraße 8-16 60316 Frankfurt
Das FRKK arbeitet nach dem Prinzip der "Desktop Virtualisierung first", sodass über 90 Prozent der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf virtualisierten Desktoplösungen arbeiten. Der Zugriff auf die virtuellen Desktops geschieht über Thin Clients, die im Rahmen dieses Loses neu beschafft werden sollen.
Die 70 zu beschaffenden Thin Clients müssen zentral durch eine Management Software verwaltbar sein und benötigen mindestens 4 GB RAM, mit einer integrierten Grafikkarte, Bluetooth, WLAN, 1x USB-C, 2x USB 3.0 oder höher. Es dürfen ausschließlich Neugeräte (keine aufbereiteten Geräte) eines Herstellers angeboten werden. Für die Krankenhausstationen werden durchschnittlich Systemanforderungen an die Hardware unterstellt. Für die Power-User soll ein leistungsfähigerer Thin Client angeboten werden können. Berücksichtigen Sie daher bei der Angebotsabgabe, dass Sie zwei unterschiedliche Leistungsklassen von Thin Clients anbieten.
Neben der Beschaffung der Hardware soll auch eine Implementierungsunterstützung angeboten werden, sodass der Auftraggeber in die Lage versetzt wird die Thin Clients direkt im Kundenumfeld einzusetzen. In der Implementierungsleistung sollen Aufwände für die initiale Installation von Firmwareupdates, die Installation, Konfiguration und Inbetriebnahme der zentralen Management Software, die Erstellung eines initialen Benutzer-Profils, sowie eine Schulung der IT-Administratoren im Sinne eines "Training on the Job" inkludiert werden. Der Auftraggeber muss nach erfolgter Schulung das Knowhow für den Weiterbetrieb der Umgebung besitzen, sodass ein friktionsfreier Betrieb ebendieser gewährleistet ist.
Cloud Portal
Frankfurter Rotkreuz-Kliniken e.V. Königswarterstraße 8-16 60316 Frankfurt
Derzeit wird auf 15, im eigenen Rechenzentrum virtualisierten Microsoft Terminalservern, mittels Windows RDS ein Zugang auf Unternehmensressourcen angeboten. Die einzelnen Krankenhäuser, Ärzte oder auch Mitarbeiter verbinden sich aktuell über ein VPN Tunnel mit dem Rechenzentrum, um anschließend den virtuellen Desktop vom Terminal Server öffnen zu können und wiederum entsprechende Applikationen zu bedienen.
Diese on-Premise IT-Infrastruktur soll in der zukünftigen Zielbildarchitektur weiterhin lokal bestehen bleiben. Die vorhandenen Terminalserver sollen so konfiguriert werden, dass diese für ein Cloud Portal verwendbar sind. Auch das Management der Applikationen, der Terminalserver, sowie der darunter liegenden Plattform verbleibt beim FRKK, jedoch soll der Zugang zu den Unternehmensressourcen zentralisiert über ein Cloud Workplace zur Verfügung gestellt werden. Die WAN-Anbindung zwischen dem Cloud-Portal und dem Rechenzentrum der FRKK verbleibt ebenfalls in der Verantwortung der FRKK.
Die angebotene Lösung soll als Cloud Workplace über eine Oberfläche die Anwendungen des FRKK zentral für die einzelnen Benutzer bereitstellen. Dabei gilt der Cloud Workplace als zentraler Verbindungspunkt für die Krankenhäuser, Ärzte und Mitarbeiter im Home-Office, über den direkt alle Anwendungen aufgerufen werden können, ohne noch einmal eine VPN-Verbindung zum Terminalserver herstellen zu müssen. Die einzelnen Anwendungen werden dabei weiter auf dem on premise Terminalserver gehostet. Lediglich die Darstellung erfolgt über den Cloud Workspace. Für die initiale Inbetriebnahme und den weiteren Betrieb des Cloud Portals, muss eine lokale Anbindung an die Lösung durch eine onPremise Ressource der Cloud Workspace Anbieters durch den Auftragnehmer erfolgen. Derzeit verwenden bis zu 600 verschiedene Benutzer die virtuelle Desktop-Umgebung. Diese 600 Benutzer verwenden die Systeme nicht zeitgleich, sodass die Anzahl an Concurrent-Sessions als Richtwert zu Grunde gelegt werden muss, welche mit 300 beziffert werden.
Der Cloud Workspace Anbieter verwendet eine Ressourcenverwaltungs- und Profilverwaltungstechnologie, um die optimale Leistung, Desktop-Anmeldung und Reaktionszeiten für Anwendungen sowie die Virtuelle Desktop Umgebung anzubieten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ein aktueller Auszug (d.h. im Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist höchstens 90 Tage seit dem Ausstellungsdatum erstellt) aus dem Handelsregister oder vergleichbarer Nachweis über die Erlaubnis der Berufsausübung ist vorzulegen. Bei Unternehmen, die nicht im Handelsregister ein-getragen sind, ist stattdessen eine rechtsverbindliche Eigenerklärung zu Geschäftszweck und Vertretungsregelung vorzulegen.
Erklärung, dass keine Ausschlussgründe in Verbindung mit §§123, 124 GWB vorliegen oder dass einer oder mehrere in Verbindung mit §§ 123 bzw. 124 GWB genannten Ausschlussgründe vorliegen, und diesbezüglich eine Selbstreinigung in Verbindung mit § 125 GWB nachweislich durchgeführt wurde. Die entsprechenden Unterlagen sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
Darüber hinaus gelten die entsprechenden Auftragsunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1MR15S
Ort: Darmstadt
Land: Deutschland