Dienstleistungsrahmenvertrag - Vorbereitung, Organisation und Durchführung des Stadtfestes in Wiesbaden inklusive Sponsorenakquise (Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb) Referenznummer der Bekanntmachung: 60110-22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE714
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65189
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wiesbaden.de/vv/oe/gesellschaften/141010100000006137.php
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungsrahmenvertrag - Vorbereitung, Organisation und Durchführung des Stadtfestes in Wiesbaden inklusive Sponsorenakquise (Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb)
Dienstleistungsrahmenvertrag - Vorbereitung, Organisation und Durchführung des Stadtfestes in Wiesbaden inklusive Sponsorenakquise (Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb)
Gegenstand der Ausschreibung ist die Vorbereitung, Organisation und Durchführung des Wiesbadener Stadtfestes inklusive der Akquise von Sponsoren, Künstlern und der Werbeleistungen in den Jahren 2022 und 2023 zuzüglich einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr.
Wiesbaden Wiesbaden Leistungsort ist das Stadtgebiet der Landeshauptstadt Wiesbaden, insbesondere die Fußgängerzone von der Rheinstraße bis zur Langgasse und dem Mauritiusplatz, Dern'sches Gelände.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Vorbereitung, Organisation und Durchführung des Wiesbadener Stadtfestes inklusive der Akquise von Sponsoren, Künstlern und der Werbeleistungen in den Jahren 2022 und 2023 zuzüglich einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr.
Maßgeblich für die inhaltliche Ausgestaltung der ausgeschriebenen Leistungen ist das bereits bestehende, auf der Basis des Programmheftes für das Stadtfest 2019 erstellte Grundkonzept. Dieses setzt die Erstellung, Abstimmung und Umsetzung folgender Teilkonzepte durch den Auftragnehmer voraus:
(1) Konzept zur Besucherlenkung: Entwicklung eines Besucher-Leitsystems;
(2) Sicherheitskonzept und Hygienekonzept: Abstimmung mit den örtlichen Gefahrenabwehrbehörden; unter Einbeziehung der Parallelveranstaltungen Herbstmarkt, Erntedankfest und Wiesbadener Automobilausstellung;
(3) Logistik- und Personalkonzept: Planung bzgl. Infrastruktur, Ver- und Entsorgungsleistungen, Personalbereitstellung, Bereitstellung der Technik; Gewinnung und Steuerung ggfs. notwendiger Nachunternehmer;
(4) Programmkonzept: auf Grundlage des Programmheftes für das Stadtfest 2019 und in enger Abstimmung mit der Auftraggeberin zu entwickeln; soll Bühnenprogramm, Einbindung der örtlichen Gewerbetreibenden und des Publikums sowie Programm-Highlights mit Professionals, nach Möglichkeit aber auch Veranstaltungen in Kooperation mit Wiesbadener Unternehmen, Verbänden, Initiativen, Einzelhandel, kulturellen Einrichtungen, Schulklassen, Gastronomie umfassen; Akquise, Koordination, Betreuung der Akteure und Künstler inkl. Vertragsabwicklung, Kostenabrechnung;
(5) Detailkonzept zur Belebung der Innenstadt: Entwicklung eines Maßnahmenplanes zur Belebung der Innenstadt, Integration von Handel und Gastronomie in die Planung eines Bühnenprogrammes, enge Abstimmung mit den Veranstaltern der Parallelveranstaltungen Herbstmarkt, Erntedankfest und Wiesbadener Automobilausstellung;
(6) Sponsorenkonzept: Konzept für die Akquirierung von Sponsoren und Werbepartnern zur Finanzierung der Künstler und des Programms, inkl. Vertragserstellung und Kommunikation mit den Sponsoren sowie deren Betreuung;
(7) Kommunikationskonzept: Gestaltung und Druck eines Flyers mit einer Auflage von ca. 10.000 Stück, Einbeziehung von digitalen Plattformen und Social Media, Entwicklung weiterer Kommunikations- und Werbeelemente und der Werbestrategie mit der Auftraggeberin unter Einbeziehung der WALL AG als Vertragspartner für die Außenwerbung Wiesbaden; durchgängige Umsetzung der städtischen CI.
Leistungsort ist das Stadtgebiet der Landeshauptstadt Wiesbaden, insbesondere die Fußgängerzone von der Rheinstraße bis zur Langgasse und dem Mauritiusplatz, Dern'sches Gelände.
Die Veranstaltung findet jeweils am letzten vollständigen Wochenende im September statt.
Die Auftraggeberin stellt für die Deckung der gesamten Kosten für die Vorbereitung, Organisation und Durchführung des Wiesbadener Stadtfestes inklusive Sponsorenakquise, Kommunikation und Werbeleistungen ein Budget in Höhe von maximal [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr (netto) zur Verfügung.
Das Budget muss sämtliche Kosten - insbesondere auch die des Auftragnehmers - decken. Dies gilt auch für die Kosten für Veranstaltungssicherheit, sanitäre Anlagen, Veranstaltungstechnik, Grundlagenermittlung, Vor-Ort-Termine, Abstimmungstermine mit der Auftraggeberin und Genehmigungsbehörden, Präsentationsmittel, Unterkünfte, Bereitstellung von Werkzeugen, Hubarbeitsbühnen, Entsorgung, Gebühren u.a. für Genehmigungen, städtische Gebühren (Plätze, Einfahrgenehmigungen), Infrastruktur Dritter, Künstlergagen und Künstler-Nebenkosten (auch bezüglich des sog. Hauptacts), Gebühren für Gema und Künstlersozialversicherung, Fahrt- und Transportkosten, Agentur- und Handlingskosten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Dienstleistungsrahmenvertrag - Vorbereitung, Organisation und Durchführung des Stadtfestes in Wiesbaden inklusive Sponsorenakquise (Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sofern vorstehend Nachweise innerhalb der letzten fünf Jahre gefordert werden, wird damit dem pandemiebedingten Auftragsrückgang in der Veranstaltungsbranche in den Jahren 2020 und 2021 sowie der Verpflichtung der Auftraggeberin Rechnung getragen, den Bietern einen aussagekräftigen Eignungsnachweis zu ermöglichen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0SR1BP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gem. § 155 ff. GWB.
Der Auftraggeber weist auf die Rechtsfolge des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftraggeber weist ferner auf die Rechtsfolge des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB hin, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.