Sicherungsüberwachung im Projekt ABS Elektrifizierung-Weimar-Gera-Gößnitz/Lehndorf für die Lph 3-4 Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI60572
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED5 Leipzig
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherungsüberwachung im Projekt ABS Elektrifizierung-Weimar-Gera-Gößnitz/Lehndorf für die Lph 3-4
Sicherungsüberwachung im Projekt ABS Elektrifizierung-Weimar-Gera-Gößnitz/Lehndorf für die Lph 3-4
Erfurt
Sicherungsüberwachung im Projekt ABS Elektrifizierung-Weimar-Gera-Gößnitz/Lehndorf für die Lph 3-4 Als Bestandteil des Bundesverkehrswegeplanes (BVWP) 2030 wurde im Jahre 2018 das Projekt „Elektrifizierung Weimar – Gera – Gößnitz“ als Teil der Ausbaustrecke Paderborn – Chemnitz (Mitte-Deutschland-Verbindung) in den vordringlichen Bedarf aufgenommen. Mit dem Projekt wird die durchgehende Elektrifizierung der Relation (Erfurt) – Weimar – Jena – Gera – (Chemnitz) realisiert, die einen Betrieb von Intercity – Zügen auf dieser Strecke ohne Traktionswechsel möglich machen wird. Weiterhin werden die Städte Jena und Gera besser an den Fernverkehrsknoten Erfurt angebunden. Die Maßnahme der Elektrifizierung Weimar – Gera – Gößnitz ist Bestandteil des Fernverkehrskonzeptes 2030 der Deutschen Bahn AG und trägt zu einer Verbesserung der Angebotsqualität des Schienenpersonenfernverkehrs bei. Für den Schienenpersonennahverkehr werden Triebzüge mit Verbrennungsmotor durch Elektrotriebzüge ersetzt. Diese Maßnahme trägt zum Ziel der CO2-Reduzierung bei der Deutschen Bahn AG bei. Im Juli 2019 erfolgte die Beauftragung der Vorplanung durch die DB Netz AG, Großprojekte Südost, die im Frühjahr 2021 abgeschlossen wurde. Im Zuge der Planung der Leistungsphasen 3 und 4 sind Sicherungs- und Bauüberwachungsleistung gemäß dieser Leistungsbeschreibung durchzuführen. Die Inbetriebnahme der Elektrifizierung zwischen Weimar und Gößnitz/Lehndorf ist zum
gegenwärtigen Zeitpunkt zum Fahrplanwechsel im Dezember 2028 vorgesehen. Im Zusammenhang mit der Elektrifizierung der Strecke ist die Errichtung neuer
Bahnstromversorgungsanlagen zur Sicherstellung der durchgängigen Versorgung der Strecke mit Elektroenergie vorgesehen. Hierzu ist auch eine neue Bahnstromleitung (BSL)
110 kV / 16,7 Hz erforderlich. Das Raumordnungsverfahren (ROV) für die Bahnstromleitung vom Anschlusspunkt der vorhandenen 110 kV BSL zwischen Großkorbetha und Gößnitz bis zum neuen Unterwerk (Uw) Gera wurde im 3. Quartal 2021 eröffnet. Von der Bestätigung einer raumgeordneten Trasse für die Hochspannungsleitung wird im Frühjahr 2022 ausgegangen. Anschließend ist die Festlegung einer Feintrassierung für die Bahnstromleitung vorgesehen.
Weiterhin wurden als Ergänzung zum Projekt Elektrifizierung vom Anlagen- und Instandhaltungsmanagement Erfurt vorgesehene Maßnahmen an 7 weiteren Eisenbahnüberführungen und einem Durchlass an das Großprojekt Südost übergeben, da die EÜ und der Durchlass sich im Bereich des Planungsabschnittes 4 der Elektrifizierung auf der Strecke 6307 befinden.
Als weitere Ergänzung zum Projekt Elektrifizierung sind von der DB Netz Personalbahnhöfe geplante Maßnahmen zu Bahnsteigverlängerungen an insgesamt 13 Bahnsteigen an diversen Haltepunkten oder Bahnhöfen der Strecke 6307 an das Großprojekt Südost übergeben worden.
Eine weitere Option zum Projekt Elektrifizierung stellt der vorhandene eingleisige Streckenabschnitt der Strecke 6307 vom Haltepunkt Papiermühle bis zum Bahnhof
Hermsdorf-Klosterlausnitz und vom Haltepunkt Töppeln bis zum Bahnhof Gera dar. Diese beiden Streckenabschnitte mit Ihrem eingleisigen Streckenabschnitt von ca. 5,0 Kilometern, soll in der weiterführenden Planungsphase hinsichtlich des zweigleisigen Ausbaus betrachtet werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3 .
- Erklärung, dass wir uns zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennen und sichergestellt haben, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt.
- Erklärung, dass wir keine Verfehlungen im Sinne des § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB begangen haben, die unsere Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt
- Erklärung, dass wir zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht haben, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht haben, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen konnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt haben, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
Restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands in der Ukraine:
Erklärungen, dass wir versichern
a) entsprechend der für uns national geltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder internationaler Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Wir versichern auch unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Wir versichern außerdem, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten
geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt.
b) dass wir keine russischen Staatsangehörigen und keine in Russland niedergelassene natürliche Person sind bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist
- dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält,
- dass wir bzw. unser Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt.
c) dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein
werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO.
Form der geforderten Erklärungen
Alle geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o.g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Vorstehende Erklärungen können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe VI.3 .
Für die Erbringung der werkvertraglich geschuldeten Leistung hält der AG einen Mindestpersonaleinsatz gemäß den nachfolgenden Angaben je Gewerk für erforderlich. Diese Bauüberwacher müssen in der genannten Anzahl im Besitz eines gültigen Befähigungsausweises nach DB Richtlinie 809.0803 für das genannte Gewerk sein.
Erklärung, dass wir für o.g. Verfahren im Auftragsfall qualifiziertes Personal in der genannten Mindestanzahl einsetzen werden: mind. 1 Bauüberwacher Bahn Oberbau/Konstruktiver Ingenieurbau OB/Kib (BÜB)
siehe Verdingungsunterlagen
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG für die genannten Gewerke präqualifiziert sein.
- Bauüberwachung Bahn Fahrbahn/KIB
- Fachbauüberwachung Bahn Fahrbahn
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im
Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
Beteiligte Unternehmen:
1. Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft
2. PLUS Ingenieurdienste GmbH
3. AFRY Deutschland GmbH
4. LACON Landschaftsconsult GbR Berlin
5. BIGUS Weimar GmbH
6. GGP Ingenieurgesellschaft Gnauert u. Partner mbH
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner
( https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 ) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
- Erklärung, dass wir zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht haben, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht haben, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen konnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt haben, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.