Rahmenvertrag-Magnetbandkassetten Referenznummer der Bekanntmachung: 80/RV_Magnetbandkassetten_2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64291
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6159710
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gsi.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag-Magnetbandkassetten
Gegenstand dieser Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag für den Bezug von Magnetbandkassetten sowie Reinigungskassetten. Unser Unternehmen beabsichtigt für die beiden vorhandenen Kassettenarchivsysteme des Typs IBM TS4500 zur Erweiterung der Bandspeicher-Kapazitäten Magnetbandkassetten der Typen IBM 3592 JD Advanced Cartridges und IBM 3592 JE Advanced Cartridges und deren Nachfolgemodelle sowie entsprechende IBM 3592 Reinigungskassetten und ggf. Nachfolgemodelle zu beschaffen.
Die Abrufe aus der Rahmenvereinbarung erfolgen durch die GSI für Kassetten zur möglichen Nutzung
durch die GSI, FAIR, das Helmholtzinstitut Mainz und das Helmholtzinstitut Jena.
Das eventuell mögliche Abruf-Volumen bei einer maximal möglichen Gesamt-Laufzeit von 48 Monaten wird angesetzt auf 6.000 Daten-Magnetbandkassetten (aktuelle Schätzung: 5000 Stück des Typs IBM 3592 JE und 1000 Stück des Typs IBM 3592 JD und 500 Reinigungskassetten.
Mit Abschluss dieser Rahmenvereinbarung geht GSI jedoch noch keinerlei Verpflichtung zu weiteren Bestellungen/Abrufen ein. Erst mit der Platzierung von einzelnen Abrufen geht die GSI eine Abnahmeverpflichtung in Höhe der für den jeweiligen Abruf angefragten Stückzahlen ein.
Für jeden Abruf aus der Rahmenvereinbarung wird der Auftraggeber unter allen Vertragspartnern einen Aufruf zum Mini-Wettbewerb durchführen. Die Wertung beim Mini-Wettbewerb erfolgt pro Los zu 100 % durch den Preis. Insgesamt gibt es 5 Lose. Jedem Abruf liegt ein entsprechender EVB-IT-Kauf-Vertrag zu Grunde.
Der Rahmenvertrag läuft für 2 Jahre ohne dass er einer schriftlichen Kündigung bedarf. Der Vertrag kann 2x um jeweils 1 Jahr verlängert werden. Dies zeigt der Auftraggeber den Auftragnehmern spätestens 3 Monate vor Vertragsende an. Somit kann die Vertragsdauer maximal 4 Jahre betragen.
Wird das o. g. Vergabevolumen vor Ablauf des Vertrages erreicht, so endet dieser frühzeitig mit dem letzten ausschöpfenden Abruf.
Alle Lieferungen aus dieser Rahmenvereinbarung müssen innerhalb von maximal 10 Arbeitstagen nach Eingang der Bestellung frei Haus erfolgen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber die Lieferung mindestens einen Arbeitstag vorher per Mail oder per Telefon anzukündigen.
GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH Planckstraße 1 64291 Darmstadt, FAIR - Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH Planckstr. 1 64291 Darmstadt, Helmholtz-Institut Mainz Johann-Joachim-Becherweg 36 55128 Mainz, Helmholtz-Institut Jena Fröbelstieg 3 07743 Jena
Die Rahmenvereinbarung wird mit allen Wirtschaftsteilnehmern abgeschlossen, die in der Lage sind, alle in dem Leistungsverzeichnis benannten bzw. aufgezählten Typen der Magnetbandkassetten sowie Reinigungskassetten anzubieten und liefern zu können. Dies bestätigen die Wirtschaftsteilnehmer mit einem Teilnahmeantrag.
Für jeden Abruf aus der Rahmenvereinbarung wird der Auftraggeber unter den Vertragspartnern einen Aufruf zum Mini-Wettbewerb durchführen. Der Abruf/Bestellung wird pro Lieferleistung/Artikel in Lose erfolgen.
Beispiele:
Wird nur 1 Lieferleistung/Artikel abgerufen, werden alle Vertragspartner aufgerufen einen Preis für eine Los-Nummer abzugeben.
Werden 2 Lieferleistungen/Artikel abgerufen, so werden die Vertragspartner aufgerufen jeweils einen Preis für zwei Los-Nummern abzugeben.
Entsprechend setzt sich das mit steigender Anzahl der angefragten/abzurufenden Artikel fort.
Die Wertung beim Mini-Wettbewerb erfolgt pro Los zu 100 % durch den Preis. Jedem Abruf liegt ein entsprechender EVB-IT-Kauf-Vertrag zu Grunde.
Das heißt, bei einem Abruf von 3 Lieferleistungen/Artikel können bis zu 3 verschiedene Vertragspartner eine Bestellung erhalten.
Alle Lieferungen aus dieser Rahmenvereinbarung müssen innerhalb von maximal 10 Arbeitstagen nach Eingang der Bestellung frei Haus erfolgen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber die Lieferung mindestens einen Arbeitstag vorher per Mail oder per Telefon anzukündigen.
Der Rahmenvertrag läuft für 2 Jahre ohne dass er einer schriftlichen Kündigung bedarf. Der Vertrag kann 2x um jeweils 1 Jahr verlängert werden. Dies zeigt der Auftraggeber den Auftragnehmern spätestens 3 Monate vor Vertragsende an. Somit kann die Vertragsdauer maximal 4 Jahre betragen.
Wird das o. g. Vergabevolumen vor Ablauf des Vertrages erreicht, so endet dieser frühzeitig mit dem letzten ausschöpfenden Abruf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung, dass die Kenntnis nach
§§ 123, 124 GWB unrichtig ist und die dort genannten Fälle nicht vorliegen - GSI Formblatt
Einzureichende Unterlagen:
- Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe des Versicherungsunternehmens und der Deckungssumme auf dem GSI Formblatt
Für jeden Abruf aus der Rahmenvereinbarung wird der Auftraggeber unter den Vertragspartnern einen Aufruf zum Mini-Wettbewerb durchführen. Der Abruf/Bestellung wird pro Lieferleistung/Artikel in Lose erfolgen.
Die Wertung beim Mini-Wettbewerb erfolgt pro Los zu 100 % durch den Preis. Jedem Abruf liegt ein entsprechender EVB-IT-Kauf-Vertrag zu Grunde.
Einzureichende Unterlagen:
- Mindestlohngesetz - MiLoG (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG)
- Russland Sanktionen - Erklärung zur Verordnung (EU) 833/2014 (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Am 08.04.2022 hat der Rat der Europäischen Union die Verordnung (EU) 2022/576 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, erlassen. Diese ist am 09.04.2022 in Kraft getreten. Sie entfaltet als Verordnung unmittelbare Rechtswirkung in den Mitgliedstaaten und hat direkte Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen.
- Ggf. Formblatt Bietergemeinschaft und/oder Unterauftragsnehmer i.V.m. Verfügbarkeitserklärung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): *************************************
nur auszufüllen, falls zutreffend
*************************************
- Teilnahmeantrag - Allgemeine Erklärung im Sinne von § 126b BGB (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Allgemeine Erklärung der erklärenden Person im Sinne von § 126b BGB. Wird im Teilnahmeantrag nicht die Person des Erklärenden genannt, gilt der Teilnahmeantrag als nicht abgegeben.
Abschnitt IV: Verfahren
2 Mitarbeiter*Innen des Einkaufs
Abschnitt VI: Weitere Angaben
nach Vertragsende der hier ausgeschriebenen Beschaffung, spätestens in 4 Jahren oder
bei Erreichen des geschätzten Auftrags-Volumens, dann endet der RV vorzeitig.
Die Vergabeunterlagen werden elektronisch auf www.dtvp.de bereitgestellt und können dort nach einer kostenlosen Registrierung heruntergeladen werden.
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Die Vergabestelle akzeptiert folgende Arten der Angebotsabgabe:
Elektronisch in Textform
Hinweis zu Elektronisch in Textform
Die Übermittlung der Angebote in elektronischer Form erfolgt fristgerecht über den Vergabemarktplatz DTVP (Deutsches Vergabeportal).
URL: http://www.dtvp.de/Center/
Die von der GSI bereitgestellten Formblätter und sonstigen auszufüllenden Dokumente können
- entweder in der Rubrik "auszufüllende Dokumente" online im Bietertool ausgefüllt werden oder
- zusammen mit den weiteren vom Bieter separat zu erstellenden Bestandteilen des Teilnahmeantrags bzw. Angebots
(Konzepte oder Erläuterungen etc.) lokal ausgefüllt bzw. erstellt und sodann sämtlich in der Rubrik "Eigene Dokumente" hochgeladen werden.
Die Bieter sollen jedoch nicht die Formblätter online ausfüllen und nochmals separat hochladen, da hierbei Übertragungsfehler geschehen können und der Aufwand auf beiden Seiten erhöht wird.
Zur Wahrung der Textform gemäß § 126b BGB bei Angebotsabgabe müssen die Bieter nachfolgende Angaben machen:
- Bei natürlichen Personen ist der vollständige Name (Vor- und Nachname) zu nennen (Name der erklärenden Person im Angebotsformblatt).
- Bei juristischen Personen, Handelsgesellschaften und Gesellschaften sind der Firmenname zu nennen und die Rechtsform. Darüber hinaus ist der vollständige Name des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin zu nennen, der/die für die Firma das Angebot abgibt (Name der erklärenden Person im Angebotsformblatt). Das Einfügen eines Firmenlogos reicht nicht aus.
Bei Bietergemeinschaften ist als erklärende Person im Sinne von § 126b BGB der Mitarbeiter/die Mitarbeiterin des federführenden Mitglieds im Angebotsformblatt zu benennen, der/die für die Bietergemeinschaft das Angebot abgibt; im Übrigen ist das Formblatt "Erklärung Bietergemeinschaft" einzureichen.
Zu beachten ist, dass bei elektronischer Einreichung die Textform des § 126b BGB im Vergaberecht nur eingehalten ist, wenn die Angebote über die Vergabeplatt-form verschlüsselt übermittelt werden (vgl. die Information zur eVergabe). Die Einreichung des Angebots per E-Mail genügt nicht.
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Unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze der Gleichbehandlung und Transparenz hat der Auftraggeber folgende Zuschlagskriterien für alle Rahmenvertragspartner festgelegt:
Die Rahmenvereinbarung wird mit allen Wirtschaftsteilnehmern abgeschlossen, die in der Lage sind, alle in diesem Leistungsverzeichnis benannten bzw. aufgezählten Typen der Magnetbandkassetten sowie Reinigungskassetten anzubieten und liefern zu können. Unser Unternehmen beabsichtigt für die beiden vorhandenen Kassettenarchivsysteme des Typs IBM
TS4500 zur Erweiterung der Bandspeicher-Kapazitäten Magnetbandkassetten der Typen IBM 3592 JD Advanced Cartridges
und IBM 3592 JE Advanced Cartridges und deren Nachfolgemodelle sowie entsprechende IBM 3592 Reinigungskassetten und
ggf. Nachfolgemodelle zu beschaffen.
Dies bestätigen die Wirtschaftsteilnehmer mit Ihrem eingereichten Teilnahmeantrag.
Mit Abschluss dieser Rahmenvereinbarung geht GSI jedoch noch keinerlei Verpflichtung zu weiteren Bestellungen/Abrufen ein. Erst mit der Platzierung von einzelnen Abrufen geht die GSI eine Abnahmeverpflichtung in Höhe der für den jeweiligen Abruf angefragten Stückzahlen ein.
Für jeden Abruf aus der Rahmenvereinbarung wird der Auftraggeber unter allen Vertragspartnern einen Aufruf zum Mini-Wettbewerb durchführen.
Die Wertung beim Mini-Wettbewerb erfolgt pro Los zu 100 % durch den Preis. Jedem Abruf liegt ein entsprechender EVB-IT-Kauf-Vertrag zu Grunde.
Das heißt, bei einem Abruf von 3 Lieferleistungen/Artikel können bis zu 3 verschiedene Vertragspartner eine Bestellung erhalten.
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Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYR2V
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0
Fax: 02[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB).
Teilt die GSI dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen An-trag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der FAIR/GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB).
Teilt die FAIR/GSI dem Bewerber / Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bitte beachten Sie hierzu die Anlage FAIR_GSI_Anlage Rechtsbehelfsbelehrung.docx mit dem Titel
"Rechtsbehelfsbelehrung zu Bekanntmachung Punkt VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen", die den Vergabeunterlagen beiliegt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland