Lieferung eines Staffellöschfahrzeuges (StLF 20) für die Feuerwehr Eschenburg-Eibelshausen Referenznummer der Bekanntmachung: KU-2022-005
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschenburg
NUTS-Code: DE722 Lahn-Dill-Kreis
Postleitzahl: 35713
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kommunalup.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Staffellöschfahrzeuges (StLF 20) für die Feuerwehr Eschenburg-Eibelshausen
Lieferung eines Staffellöschfahrzeuges (StLF20) nach Technischer Richtlinie Hessen (TRH) gemäß Leistungsbeschreibung für die Freiwillige Feuerwehr Eschenburg-Eibelshausen.
Fahrgestell
Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Eschenburg Nassauer Straße 11 35713 Eschenburg Die Lieferung des Fahrgestelles (Los 1) erfolgt an den Aufbauherstellers (Auftragnehmer von Los 2).
Der Auftraggeber holt das fertiggestellte Staffellöschfahrzeug im Werk des Aufbauherstellers (Auftragnehmer von Los 2) ab.
Lieferung eines Fahrgestells gemäß beigefügter Leistungsbeschreibung zum Aufbau eines Staffellöschfahrzeug (StLF 20) nach Technischer Richtlinie Hessen.
Feuerwehrtechnischer Aufbau
Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Eschenburg Nassauer Straße 11 35713 Eschenburg Die Lieferung des Fahrgestelles (Los 1) erfolgt an den Aufbauherstellers (Auftragnehmer von Los 2).
Der Auftraggeber holt das fertiggestellte Staffellöschfahrzeug im Werk des Aufbauherstellers (Auftragnehmer von Los 2) ab.
Lieferung eines feuerwehrtechnischen Aufbaus für ein Staffellöschfahrzeug (StLF 20) nach Technischer Richtlinie Hessen passend zum Fahrgestell aus Los 1.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fahrgestell
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegen
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57072
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Feuerwehrtechnischer Aufbau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89079
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y8TR1RJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren gem. § 160 GWB nur auf Antrag ein. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).