Erstellung von sechs energetischen Quartierskonzepten Referenznummer der Bekanntmachung: G05 22 363-4
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Breuna
NUTS-Code: DE734 Kassel, Landkreis
Postleitzahl: 34479
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.breuna.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE734 Kassel, Landkreis
Postleitzahl: 34117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreiskassel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erstellung von sechs energetischen Quartierskonzepten
Bei dem vorliegenden Projekt ist beabsichtigt, in sechs Quartieren der Gemeinde Breuna ausgewählte Kernbereiche (Quartiere) energetisch zu sanieren. Es handelt sich dabei um fünf Ortsteile der Gemeinde Breuna. Zu vergeben sind jeweils die Beratungsleistungen zur Erstellung eines Quartierskonzepts nach dem Förderprogramm KfW 432. Aufgrund der Förderbedingungen der KfW muss zwingend für jedes Quartier ein eigenständiger Vertrag geschlossen werden. Abrechnungen müssen ebenfalls pro Quartier erfolgen. Auftraggeber ist die Gemeinde Breuna. Diese Lose einschließlich der Gesamtkonzeption sollen an einen einzigen Auftragnehmer vergeben werden. Die Umsetzung des Konzeptes im Rahmen eines Sanierungsmanagements ist nicht Teil dieser Ausschreibung. Die Laufzeit des Vertrages beträgt 12 Monate und kann nicht verlängert werden.
Quartier Breuna I
34479 Breuna
Erstellung eines energetischen Quartierkonzeptes für das Quartier Breuna I auf der Grundlage des KfW 432 Programms.
Quartier Breuna II
34479 Breuna
Erstellung eines energetischen Quartierkonzeptes für das Quartier Breuna II auf der Grundlage des KfW 432 Programms.
Quartier Wettesingen
34479 Breuna
Erstellung eines energetischen Quartierkonzeptes für das Quartier Wettesingen auf der Grundlage des KfW 432 Programms.
Quartier Oberlistingen
34479 Breuna
Erstellung eines energetischen Quartierkonzeptes für das Quartier Oberlistingen auf der Grundlage des KfW 432 Programms.
Quartier Niederlistingen
34479 Breuna
Erstellung eines energetischen Quartierkonzeptes für das Quartier Niederlistingen auf der Grundlage des KfW 432 Programms.
Quartier Rhöda
34479 Breuna
Erstellung eines energetischen Quartierkonzeptes für das Quartier Rhöda auf der Grundlage des KfW 432 Programms.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
- Akkreditierung eines Mitarbeitenden als Energieeffizienzexperte
- Mitgliedschaft eines Mitarbeitenden in der Architektenkammer
- Mitgliedschaft eines Mitarbeitenden in der Ingenieurkammer
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Mit dem elektronischen Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Eigenerklärung Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren
- Eigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung
- Eigenerklärung Ausschlussgründe
- Vereinbarung Mindestanforderungen nach BbgVergG
- Vereinbarung Nachunternehmer Mindestanforderungen nach BbgVergG
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Mit dem elektronischen Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Darstellung des Unternehmens: Angaben zur Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten festangestellten Architekten und Ingenieure einschließlich seiner Führungskräfte in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
- Referenzen über früher ausgeführte Leistungen:
--> mind. 1 Referenzprojekt mit Partizipationsverfahren
--> mind. 5 Referenzprojekte mit der Moderation/Mediation von Gruppen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)