Unterhalts-, Sonderreinigung, Spülen der Bodenabläufe und Zellendesinfektion im Objekt Polizeidirektion Bad Homburg Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0437-2022-0238
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhalts-, Sonderreinigung, Spülen der Bodenabläufe und Zellendesinfektion im Objekt Polizeidirektion Bad Homburg
Unterhaltsreinigung, Sonderreinigung, Spülen der Bodenabläufe und Zellendesinfektionsreinigung im Objekt Polizeidirektion Bad Homburg, Saalburgstr. 116, 61350 Bad Homburg v.d.H
Polizeidirektion Bad Homburg
Saalburgstr. 116
61350 Bad Homburg v.d.H
Durchführung der ergebnisorientierten Unterhaltsreinigung im Objekt Polizeidirektion Bad Homburg, Saalburgstr. 116, 61350 Bad Homburg v.d.H mit einer Gesamtjahresreinigungsfläche von ca. 762.389 m² (Jahresreinigungsfläche Vollreinigung: ca. 392.396 m²/Jahresreinigungsfläche Sichtreinigung: 369.993 m²) sowie Sonderreinigung, Spülen der Bodenabläufe und Zellendesinfektionsreinigung - Reaktionszeit beträgt maximal 4 Stunden vom Eintreffen der Beauftragung bis zur Aufnahme der Arbeit am Einsatzort.
Vertragshaltende Stellle ist der Landesbertrieb Bau und Immobilien (LBIH), Niederlassung Mitte in Gießen
Es besteht die Option der zweimaligen Verlängerung um je ein Jahr. Die maxmale Vertragslaufzeit beträgt 5 Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung bezüglich wettbewerbsbeschränkender Absprachen, Nachweis der Sozialversicherung, Arbeitnehmerschutzvorschriften (insb. Jugendarbeitsschutzgesetz)
- Eigenerklärung bezüglich Sozialabgaben, Berufsgenossenschaft, Haftpflichtversicherung
- Eigenerklärung zur Eignung
Referenzen: eine Liste mit geeigneten Referenzangaben über die in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit folgenden Angaben:
- Art der Leistung (hier: Unterhaltsreinigung)
- Umfang (Angabe der Jahresreinigungsfläche)
- Empfänger (öffentliche und/oder private Empfänger)
- Ansprechpartner, Telefon, E-Mail-Adresse
- Erbringungszeitraum
Eine Referenzangabe ist dann geeignet, wenn diese in Art und Umfang dem hier zu vergebenden Auftrag entspricht.
- Erklärung Sanktionen Russland
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bieter die nach § 5 HVTG erforderliche Verpflichtungserklärung abzugeben haben.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung gestellt. In diesem Vergabeverfahren ist ausschließlich die Abgabe elektronischer Angebote in Textform nach § 126b BGB zugelassen. Sie müssen nicht mit einer elektronischen Signatur nach dem Vertrauensdienstgesetz (VDG) versehen sein. Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist ausgeschlossen.
Voraussetzung für die Abgabe eineselektronischen Angebots ist die Registrierung auf der Vergabeplattform des Landes Hessen. Das Angebot ist elekrtonisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen mitels der dort bereitgestellten Softwarekomponente "AI Bietercockpit" zu überitteln. Das elektronische Angbot muss dort bis zum Ende der festgelegten Angebotsfrist hinterlegt sein.
Es wird darauf hingewiesen, dass sich der Auftragnehmer (AN) mit Abschluss des Gebäudemanagement-Vertrages bzw. mit der Beauftragung der Leistung dazu verpflichtet, dem Auftraggeber (AG) zu ermöglichen, alle zur Leistungserfüllung vorgesehenen Personen jederzeit einer Personenprüfung unterziehen zu können. Der AN darf daher nur solche Personen einsetzen, die in eine Personenüberprüfung durch das Hessische Landeskriminalamt eingewilligt haben und bei denen aus der Überprüfung keine polizeilichen Erkenntnisse vorliegen, die deren Zuverläsigkeit in Frage stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]