Übernahme, Transport und Verwertung von Bioabfall und Entsorgung der Sortierreste Referenznummer der Bekanntmachung: ELW 1313/1084
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE113823704
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65205
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.elw.de
Nationale Identifikationsnummer: DE113823704
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65205
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.elw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme, Transport und Verwertung von Bioabfall und Entsorgung der Sortierreste
Bioabfall ist zu übernehmen, zu transportieren und zu verwerten. Außerdem sind anfallende Sortierreste zu entsorgen.
Es erfolgt eine Aufteilung nach Losen (Mengen). Ein Bieter kann ein Angebot nur für ein Los oder für beide Lose abgeben.
Ebenso kann ein Bieter den Zuschlag für nur ein Los oder für beide Lose erhalten, je nach Auswertung anhand der Zuschlagskriterien.
Der Bieter gibt an welchen Nachlass er, für den Fall des Zuschlags beider Lose, gewährt.
Bioabfallverwertung und Entsorgung der Sortierreste
Deponiestraße 15, 65205 Wiesbaden
Bioabfälle von derzeit ca. 10.000 Mg (+/- 10%) pro Jahr müssen übernommen, gemäß Leistungsbeschreibung zur Behandlungsanlage transportiert, verwertet und die Sortierreste einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt werden.
Der Auftraggeber kann den Vertrag jeweils zwei Mal um ein weiteres Jahr verlängern. Dazu muss er bis zum 30.04.2027 bzw. 30.04.2028 jeweils die Ziehung dieser Option, dem Auftrag-nehmer gegenüber textlich erklärt haben.
Bioabfallverwertung und Entsorgung der Sortierreste
Deponiestraße 15, 65205 Wiesbaden
Bioabfälle von derzeit ca. 10.000 Mg (+/- 10%) pro Jahr müssen übernommen, gemäß Leistungsbeschreibung zur Behandlungsanlage transportiert, verwertet und die Sortierreste einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt werden. Die Beschreibung bzw. Leistung ist identisch zu Los 1. Es handelt sich um eine Mengen-Aufteilung nach Losen.
Der Auftraggeber kann den Vertrag jeweils zwei Mal um ein weiteres Jahr verlängern. Dazu muss er bis zum 30.04.2027 bzw. 30.04.2028 jeweils die Ziehung dieser Option, dem Auftrag-nehmer gegenüber textlich erklärt haben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind folgende Erklärungen abzugeben:
- Erklärung, dass die Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen.
- Erklärung über die Einhaltung des Mindestlohn und der Tariftreue.
- Erklärung, dass es sich bei dem Bieter nich um ein russisches Unternehmen oder ein Unternehmen mit russischer Unternehmensbeteiligung handelt.
- Erklärung zur Anerkennung der Projektsprache Deutsch.
Den Unterlagen ist ein Angebotsschreiben als Leitfaden beigefügt. Dort ist vermerkt, zu welchen Eignungskriterien Ihre Eigenerklärungen ausreichen und zu welchen Eignungskriterien Ihre Nachweise in Form von Kopien von Originalen beizufügen sind.
Mit dem Angebot sind folgende Nachweise bzw. Erklärungen vorzulegen:
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und über seinen Teilumsatz mit den Dienstleistungen, die Gegenstand der Ausschreibung sind, in den letzten drei Geschäftsjahren;
- Betriebshaftpflichtnachweis mit Angabe der Versicherungssummen für Sach-, Vermögens- und Personenschäden.
- Vorlage einer Referenzliste der letzten 3 Jahre über vergleichbar ausgeführte Arbeiten bzw. Vorlage entsprechender Bescheinigungen öffentlicher Auftraggeber, für die Leistungen ausgeführt wurden.
Den Unterlagen ist ein Angebotsschreiben als Leitfaden beigefügt. Dort ist vermerkt, zu welchen Eignungskriterien Ihre Eigenerklärungen ausreichen und zu welchen Eignungskriterien Ihre Nachweise in Form von Kopien von Originalen beizufügen sind.
Mit dem Angebot sind folgende Nachweise bzw. Erklärungen vorzulegen:
- Bestätigung über die Einhaltung der jeweiligen Rahmen- und Lohntarifverträge, mindestens aber die Einhaltung der Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns (gemäß Ihres beigefügten Formulars oder Eigenerklärung).
- Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (EfB), der die Sammlung, Transport, Lagerung, Verwertung und Entsorgung der übernommenen Abfälle beinhaltet.
- Angabe der genehmigten Verwertungs-/ Entsorgungsanlagen mit Lageplan der Anlage und ausführliche Verfahrensbeschreibung der Sortiertechnik und Verwertungstechnik.
- Schriftliche Benennung eines fachkundigen und verantwortlichen Ansprechpartners sowie dessen Vertretung, der alle zur Erfüllung des Auftrags notwendigen Entscheidungen eigenverantwortlich und rechtswirksam treffen kann.
- Angabe der Anzahl der Beschäftigten, aufgegliedert nach Qualifikation
- Nachweis, dass der Bieter über eine Anlage mit ausreichenden Kapazitäten im Normalbetrieb und ebenso über Redundanzen bei Störungen, verfügt.
- Angabe von Subunternehmern und deren Leistungsumfang. Subunternehmer müssen ebenfalls für die vorgesehene Tätigkeit als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert sein und die hier geforderten Genehmigungen und Nachweise vorlegen.
Den Unterlagen ist ein Angebotsschreiben als Leitfaden beigefügt. Dort ist vermerkt, zu welchen Eignungskriterien Ihre Eigenerklärungen ausreichen und zu welchen Eignungskriterien Ihre Nachweise in Form von Kopien von Originalen beizufügen sind.
siehe unter "Technische Leistungsfähigkeit"
Abschnitt IV: Verfahren
Einkauf der ESWE Versorgungs AG, 65189 Wiesbaden
Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich und erfolgt von dem Einkauf im Beisein der zuständigen Revision.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen,
kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren
nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB)