Rahmenvertrag FAIR Juristische Beratungsleistungen im Bereich Vergabe-, Vertrags- und Baurecht Referenznummer der Bekanntmachung: 21/50089440FAIR
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64291
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6159710
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.fair-center.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag FAIR Juristische Beratungsleistungen im Bereich Vergabe-, Vertrags- und Baurecht
Ausgeschrieben wird ein Rahmenvertrag im Bereich Vergabe-, Vertrags- und Baurecht. Der
Vertrag wird beendet entweder bei Erreichen der maximalen Vertragslaufzeit von 4 Jahren
oder bei Erreichen des maximalen Vergabevolumens (8.000 h für die Gesamtvertragslaufzeit).
FAIR - Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH Planckstr. 1 64291 Darmstadt
Die Zielsetzung der vergabe-, vertrags- und baurechtlichen Beratung durch den Auftragnehmer
("AN") ist:
1. eine konstruktive und effektive Unterstützung der Projektleitung bzw. des baubetrieblichen
Vertrags- und Nachtragsmanagements des AG bei der Planung und Realisierung der Baumaßnahme
durch die rechtliche Begleitung des Projekts;
2. generell die Durchsetzung von im Rahmen des Projektes entstehenden Ansprüchen des AG gegen Auftragnehmer oder andere Dritte, sowie die Abwehr von unberechtigten Ansprü-chen gegen den AG;
3. die Abwicklung von anfallenden Aufgaben der vergabe-, vertrags- und baurechtlichen Be-ratung.
Der AN ist verpflichtet, die ihm übertragenen Leistungen und Aufgaben der juristischen Bera-tung nach dem Grundsatz der größtmöglichen Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit zu er-füllen, die Anordnungen, Vorgaben und Anregungen des Auftraggebers zu beachten und ggf. die entsprechenden Unterlagen und Vorlagen des Auftraggebers zu verwenden (dies wird im Einzelnen bei Leistungsbeginn zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer festgelegt). Des Weiteren werden die Leistungen des Auftragnehmers in den Abstimmungs- und Entscheidungsprozess des Auftraggebers integriert (entsprechende Prozessschemata wer-den zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt).
Der AN hat bei der Ausführung der juristischen Beratungsleistungen die Leistungsinhalte der an der Planung und am Bau Beteiligten in den einzelnen Ausschreibungs- und Ausführungs-phasen des Projektes zu berücksichtigen. Die dem AN vorgelegten Unterlagen und Leistun-gen des AG und anderer Projektbeteiligter entbinden ihn nicht von seiner Verpflichtung zur selbstständigen Prüfung dieser Unterlagen und der darauf beruhenden Leistungen der ande-ren Projektbeteiligten auf offensichtliche Fehler hin (Plausibilitätsprüfung) sowie von seiner Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm selbst geschuldeten Leistungen.
Insbesondere sind folgende Projektphasen innerhalb des Projektauftrags rechtlich zu begleiten:
- Erstellung der Vergabeunterlagen (insbesondere der Leistungsbeschreibungen und Leistungsverzeichnisse),
- Ausschreibungen und Vergaben,
- Planung und Bauausführung,
- Abnahme und Inbetriebnahme der Maßnahme,
- Abrechnung der jeweiligen Aufträge,
- Abschluss des Projektes / Zusammenstellen der Dokumentation.
Neben den regelmäßigen Berichtspflichten entsprechend den Vorgaben in den einzelnen Leistungsbildern (vgl. Leistungsbeschreibung) ist der AN verpflichtet, dem AG jeweils unverzüglich schriftlich über Termin- oder Kostenüberschreitungen oder andere negative Auswirkungen auf das Projekt zu berichten.
Der Vertrag kann vom Auftraggeber optional 1x um weitere 12 Monate verlängert werden. Die
Vertragsverlängerung zeigt der Auftraggeber spätestens 3 Monate vor dem Vertragsende an.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung, dass die Kenntnis nach
§§ 123, 124 GWB unrichtig ist und die dort genannten Fälle nicht vorliegen, siehe Formblätter zur Eignung aus dem Dokument "FAIR_Eignung.docx"
Einzureichende Unterlagen:
- Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe des Versicherungsunternehmens mit einer Mindestde-ckungssumme von 3 Mio. EUR, siehe Formblätter zur Eignung aus dem Dokument "FAIR_Eignung.docx"
Einzureichende Unterlagen:
- Nachweis Leistungsfähigkeit und Fachkunde (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): vom Bieter zu erstellen und als Bestandteil des Angebots ebenfalls bei der Vergabestelle einzureichen:
1. Der RV-Partner ist jederzeit in der Lage, sowohl auf Aufgabenstellungen mit einer notwenigen Bearbeitungszeit zu reagieren und die Aufgabenstel-lung/Prüfung zu beenden. Eine erste Reaktion innerhalb von 1 Arbeitstag mit eventuellen Rückfragen und einer Schätzung zur Bearbeitungsdauer ist sicher-zustellen. Auf Kleinstanfragen hat er innerhalb von 1 Arbeitstag (8 Stunden) abschließend zu reagieren und die Aufgabenstellung/Prüfung zu beenden.
Der Auftragnehmer hält demnach für die ausgeschriebene Leistung ein Team von mind. 4 Fachanwälten vor, die gemeinsam Fachanwaltschaften sowohl im Vergabe- als auch im Baurecht mindestens wie folgt nachweisen können.
- 1 Fachanwalt (m, w, d) für Vergaberecht sowie 1 Stellvertreter der glei-chen Qualifikation als ständigen Vertreter
- 1 Fachanwalt (m, w, d) für Baurecht sowie 1 Stellvertreter der gleichen Qualifikation als ständigen Vertreter
2. Die Berufserfahrung aller Rechtsanwälte in den vorstehenden Bereichen be-trägt mind. 3 Jahre.
3. Jeder der Fachanwälte kann mindestens 3 Referenzen in Bezug auf Großpro-jekte, größer 10 Mio. Euro Bau-Auftragswert bei öffentlichen Auftraggebern, Forschungs- oder Industrie- und Großbauwerken im Bereich Vergaberecht und/oder Baurecht nachweisen.
4. Nachweis bzw. Eigenerklärung für verhandlungssicheres Englisch
Der Nachweis der o. g. Eignungskriterien ist durch Lebensläufe und aktuell gül-tige Zeugnisse bzw. Urkunden, Eigenerklärungen und/oder jeweilige Projektre-ferenzen zu belegen, nicht älter als 3 Jahre.
Der Auftragnehmer hält demnach für die ausgeschriebene Leistung ein Team von mind. 4 Fachanwälten vor, die gemeinsam Fachanwaltschaften sowohl im Vergabe- als auch im Baurecht mindestens wie folgt nachweisen können.
- 1 Fachanwalt (m, w, d) für Vergaberecht sowie 1 Stellvertreter der glei-chen Qualifikation als ständigen Vertreter
- 1 Fachanwalt (m, w, d) für Baurecht sowie 1 Stellvertreter der gleichen Qualifikation als ständigen Vertreter
zu entnehmen aus den einzureichenden Unterlagen:
- Mindestlohngesetz - MiLoG (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG), siehe Formblätter zur Eignung aus dem Dokument "FAIR_Eignung.docx"
- Russland Sanktionen - Erklärung zur Verordnung (EU) 833/2014 (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Am 08.04.2022 hat der Rat der Europäischen Union die Verordnung (EU) 2022/576 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, erlassen. Diese ist am 09.04.2022 in Kraft getreten. Sie entfaltet als Verordnung unmittelbare Rechtswirkung in den Mitgliedstaaten und hat direkte Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen.
siehe Formblätter zur Eignung aus dem Dokument "FAIR_Eignung.docx"
- 02 Anlage 2_Angebotsformblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Dokument ist vollständig ausgefüllt einzureichen
- Ggf. Erklärung Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer inkl. Verfügbarkeitserklärung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): nur wenn für Ihr Angebot zutreffend, bitte ebenfalls mit ausfüllen
Ggf. Formblatt Bietergemeinschaft
Ggf. Formblatt Unterauftragnehmer, im Falle der Eignungsleihe zwingend zusammen mit der ausgefüllten und vom Unterauftragnehmer unterzeichneten Formblatt Verfügbarkeitserklärung
siehe Formblätter zur Eignung aus dem Dokument "FAIR_Eignung.docx"
BGB-Gesellschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung mit Listung aller Mitglieder und deren bevollmächtigter Vertreter inkl. Nennung eines bevollmächtigten Vertreters, der die Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Mit dem Angebot ist eine von allen Gemeinschaftsmitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben, dass die federführende Firma als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Gemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber vertritt und mit Wirkung für jedes Mitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
ggf. erneut in 2026
Die Vergabeunterlagen werden elektronisch auf www.dtvp.de bereitgestellt und können dort nach einer kostenlosen Registrierung heruntergeladen werden.
Die Vergabestelle akzeptiert folgende Arten der Angebotsabgabe:
- Elektronisch in Textform
Zu beachten ist, dass die Textform des § 126 b BGB im Vergaberecht nur eingehalten ist, wenn die Teilnahmeanträge/ Angebote verschlüsselt übermittelt werden. Eine E-Mail genügt nicht! Bitte beachten Sie dazu die Hinweise in der Datei "Bietertool_Anleitung_DE.pdf" in den Vergabeunterlagen!
Bei fehlerhaften / unvollständigen Angaben, welche die Textform gem. § 126 b BGB verletzen, werden die Angebote ausgeschlossen.
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Unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze der Gleichbehandlung und Transparenz
hat der Auftraggeber folgende Zuschlagskriterien festgelegt: 100% Preis
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Wir weisen darauf hin, dass bei etwaigen parallelen Angeboten von verbundenen Unternehmen auf die Einhaltung der Grundsätze des Geheimwettbewerbs zu achten ist; spätestens auf Nachfrage durch die Vergabestelle ist nachzuweisen, dass eine strikte Trennung in personeller, organisatorischer und struktureller Hinsicht bei der Erstellung der Teilnahmeantrags- und Angebotsunterlagen gewährleistet gewesen ist (vgl. z.B. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.04.2011 VII-Verg 4/11; VK Münster, Beschluss vom 22.04.2015 - VK 1-12/15).
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYR2G
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0
Fax: 02[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Verga-bekammern.html
Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenen-falls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB). Die FAIR ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfah-rens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevor-schriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalenderta-gen bei der FAIR zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der FAIR geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB).
Teilt die FAIR dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die FAIR geschlossen wer-den. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die FAIR. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der FAIR durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalen-dertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Be-kanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen gemäß Art. 13 DSGVO zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung erhalten Sie unter:
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Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland