Abschluss von Versicherungsverträge Referenznummer der Bekanntmachung: VG_2022_013
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Groß-Gerau
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 64521
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.aok.de/hessen
Abschnitt II: Gegenstand
Abschluss von Versicherungsverträge
Abschluss von versicherungsverträgen
Los 1 Allgefahren-Versicherung
AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen Gernsheimer Straße 43 64521 Groß-Gerau
Die AOK Hessen schließt mit Wirkung vom 01.01.2023, (0:00 Uhr) diverse ab, mit einer Vertragsdauer von zunächst 2 Jahren.
Los 1 Allgefahren-Versicherung
Los 2 Vertrauensschaden-Versicherung
Los 3 Betriebshaftpflicht-, Umwelthaftpflicht- und Umweltschaden-Versicherung
Los 4 Kfz-Versicherungen (Dienstwagen- + Dienstreisekasko-Versicherung)
Los 2 Vertrauensschaden-Versicherung
AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen Gernsheimer Straße 43 64521 Groß-Gerau
Die AOK Hessen schließt mit Wirkung vom 01.01.2023, (0:00 Uhr) diverse ab, mit einer Vertragsdauer von zunächst 2 Jahren.
Los 1 Allgefahren-Versicherung
Los 2 Vertrauensschaden-Versicherung
Los 3 Betriebshaftpflicht-, Umwelthaftpflicht- und Umweltschaden-Versicherung
Los 4 Kfz-Versicherungen (Dienstwagen- + Dienstreisekasko-Versicherung)
Los 3 Betriebshaftpflicht-, Umwelthaftpflicht- und Umweltschaden-Versicherung
AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen Gernsheimer Straße 43 64521 Groß-Gerau
Die AOK Hessen schließt mit Wirkung vom 01.01.2023, (0:00 Uhr) diverse ab, mit einer Vertragsdauer von zunächst 2 Jahren.
Los 1 Allgefahren-Versicherung
Los 2 Vertrauensschaden-Versicherung
Los 3 Betriebshaftpflicht-, Umwelthaftpflicht- und Umweltschaden-Versicherung
Los 4 Kfz-Versicherungen (Dienstwagen- + Dienstreisekasko-Versicherung)
Los 4 Kfz-Versicherungen (Dienstwagen- + Dienstreisekasko-Versicherung)
AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen Gernsheimer Straße 43 64521 Groß-Gerau
Die AOK Hessen schließt mit Wirkung vom 01.01.2023, (0:00 Uhr) diverse ab, mit einer Vertragsdauer von zunächst 2 Jahren.
Los 1 Allgefahren-Versicherung
Los 2 Vertrauensschaden-Versicherung
Los 3 Betriebshaftpflicht-, Umwelthaftpflicht- und Umweltschaden-Versicherung
Los 4 Kfz-Versicherungen (Dienstwagen- + Dienstreisekasko-Versicherung)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Anlage_10_Eigenerklärung_Eignung (Punkt 1)
Anlage_03_Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Anlage_04_Eigenerklärung Wirtschaftsteilnehmer
Anlage_10_Eigenerklärung Eignung (Punkt 2a - Umsatz)
Anlage_10_Eigenerklärung Eignung (Punkt 2a)
Als Mindeststandard fordert die Versicherungsnehmerin nach Punkt 2.11.3 lit b. der Bewerbungsbedingungen, dass der durchschnittliche Gesamt-Netto-Umsatz in EUR Geschäftsjahre 2019 bis 2021 mindestens den Betrag von 50 Mio EUR je Jahr aufweist. Bei Bietergemeinschaften werden die Gesamtumsätze der Mitglieder addiert.
Die Versicherungsnehmerin betrachtet Angebote von Bieterinnen/Bietern bzw. Bietergemeinschaften, die den geforderten Mindestumsatz je Kalenderjahr nicht erreichen, als ungeeignet, so dass diese Angebote ausgeschlossen werden.
Anlage 09_Referenzen
Anlage_04_Referenzliste:
Die Bieterin/Der Bieter/Die Bietergemeinschaft bestätigt mit ihrer/seiner Angebotsangabe, dass sie/er über ausreichende Referenzen aus den letzten 3 Jahren (Leistungszeitraum darf nicht vor 06/2019 liegen) über vergleichbare Aufträge (mindestens zwei Referenzen je Los) verfügt:
Wird dies nicht bestätigt, betrachtet die Versicherungsnehmerin die Bieterinnen/Bieter/Bietergemeinschaften als für die Auftragserfüllung nicht geeignet, so dass diese ausgeschlossen werden.
220414_BMWI_Eigenerklärung (Anlage 12 der Bewerbungsbedingungen)
Anlage_10_Eigenerklärung Eignung (Punkt 1 sowie 2b)
Solvabilität / Einhaltung Anforderungen der zuständigen nationalen Aufsichtsbehörde.
Die Versicherungsnehmerin betrachtet die Bieterinnen/Bieter/ Bietergemeinschaften, die die Anforderungen nach Punkt 2.11.3. lit e. nicht vorweisen können, als für die Auftragserfüllung nicht geeignet, so dass diese ausgeschlossen werden.
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 44 VgV).
Die Versicherungsnehmerin betrachtet die Bieterinnen/Bieter/ Bietergemeinschaften, die die Anforderungen nach Punkt 2.11.3. lit f. nicht vorweisen können, als für die Auftragserfüllung nicht geeignet, so dass diese ausgeschlossen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Angebot ist ausschließlich elektronisch in Textform einzureichen (siehe Punkt 2.5.3 der Bewerbungsbedingungen).
Die Angebote sind zusammen mit den Anlagen (siehe Angebotsaufforderung) bis zum Ende der Angebotsfrist (siehe unter Pkt. 2.6.) über das Vergabeportal www.dtvp.de bei der Versicherungsnehmerin einzureichen. Nur registrierte Bieterinnen/Bieter können Angebote abgeben. Zur Registrierung siehe oben, Pkt. 2.4.
Für die Abgabe elektronischer Angebote, Teilnahmeanträge, Interessenbekundungen und Interessenbestätigungen wird innerhalb der E-Vergabeplattform ein kostenfreies Bietertool bereitgestellt. Das Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, welche auf Ihrem Computer installiert werden muss. Die Dateien zur Installation des Bietertools werden im entsprechenden Projektraum des Vergabeverfahrens für das entsprechende Betriebssystem zum Download angeboten. Installationsroutinen stehen für Linux-, Mac-OS- und Windows-Betriebssysteme (64 und 32 Bit) zur Verfügung. I.d.R. sind für die Installation keine administrativen Rechte erforderlich. Weitere Informationen sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Information nach § 11 VgV zu entnehmen.
Bitte beachten Sie, dass das technisch maximal mögliche Datenvolumen des Bietertools für das Hochladen von Dokumenten 500 MB beträgt.
Für die elektronische Angebotsabgabe ist - vorbehaltlich abweichender Angaben im konkreten Verfahren - für das vorliegende Vergabeverfahren die Textform nach § 126b BGB vorgesehen.
Hiernach ist eine lesbare Erklärung ausreichend, in die Bieterin/der Bieter genannt ist und die auf einem dauerhaften Datenträger gespeichert werden kann. Eine eingescannte Unterschrift ist nicht notwendig. Die Nennung der Person der Erklärenden/des Erklärenden erfordert die Angabe des Unternehmens der/dem die Erklärung zugerechnet werden soll. Bei natürlichen Personen ist der Name zu nennen, bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften der Firmenname.
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften muss das Angebot von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft in Textform nach § 126b BGB oder signiert eingereicht und hochgeladen werden.
Sind Anlagen in den Vergabeunterlagen ausnahmsweise mit Unterschrift und Firmenstempel zu versehen (z.B. etwaige Erklärungen Dritter), so können die jeweiligen Anlagen mit den weiteren Angebotsunterlagen auf folgendem Weg eingereicht werden:
1. Datei der unterschriebenen und eingescannten Dritterklärung oder
2. Datei der unterschriebenen und abfotografierten Dritterklärung oder
3. Datei der E-Mail, mit dem die/der Dritte ihre/seine Erklärung an die Bewerberin/den Bewerber/die Bieterin/den Bieter übersandt hat.
Sind Anlagen in den Vergabeunterlagen mit Vor- und Nachnamen der ausstellenden Person zu versehen, werden diese als Word-Datei zur Verfügung gestellt. Diese Anlagen sind elektronisch auszufüllen und im PDF-Format dem Angebot beizufügen. Alter-nativ können diese Anlagen auch elektronisch ausgefüllt, ausgedruckt und eingescannt beigefügt werden. Insofern dienen die Word-Dateien lediglich als Ausfüllhilfen.
Die Dateinamen aller Dokumente müssen sich an den Namen der Originaldateien orientieren, um Verwechslungen auszuschließen.
HINWEIS: Die Angebote sind so abzugeben, dass alle Angebotsbestandteile nachträglich nicht mehr veränderbar sind.
Auf anderem Wege übermittelte Angebote, insbesondere solche per Telefax, E-Mail, über die Schaltfläche "Kommunikation" auf der Vergabeplattform dtvp oder per Fern-schreiben, sind nicht zulässig und werden ausgeschlossen. Ebenso unzulässig und unbeachtlich sind insbesondere eine Rücknahme oder Änderung eines Angebots per Telefax, E-Mail, über die Schaltfläche "Kommunikation" auf der Vergabeplattform dtvp oder per Fernschreiben.
Auf die Ausschlussgründe des § 57 Abs. 1 VgV wird verwiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5SYYFN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Einlegung von Rechtsbehelfen
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..."