Generalplanerleistung zur Modernisierung Haus 1 - GIZ Campus Kottenforst
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanerleistung zur Modernisierung Haus 1 - GIZ Campus Kottenforst
Die GIZ als AG beabsichtigt für die Modernisierung von Haus 1 (BW1) des Campus Kottenforst ca. 60 Gästezimmer und den Empfangsbereich zu modernisieren, die Barrierefreiheit zu erhöhen und den Verbrauch umweltschädlicher Energien zu reduzieren. Für die Realisierung der Modernisierung wird nun die Generalplanerleistung für drei Planungspakete als Grundlage für die Ausführung durch verschiedene Bauunternehmen in drei Bearbeitungsstufen vergeben.
Akademie für Internationale Zusammenarbeit (AIZ) In der Wehrhecke 1 53125 Bonn
Mit der ausgeschriebenen Maßnahme will die GIZ das Gebäude BW1 modernisieren und damit neben der Aufwertung der Gästezimmer und der Modernisierung des Empfangsbereichs sowie einer energetischen Sanierung des Gebäudes auch einen wirksamen Beitrag zur Erreichung ihrer Klimaschutzziele sowie ihrer gesellschaftlichen Verantwortung im Rahmen des Klimaschutzes und allen Dimensionen der Nachhaltigkeit gerecht werden.
Für die Aufwertung der Gästezimmer liegen bereits Planungen für die Elektroausstattung und Möbelanordnung der verschiedenen Zimmertypen vor, nach denen Musterzimmer errichtet werden (Planung Musterzimmer ist keine Leistung AN). Nach Überprüfung der Musterplanung soll diese vom AN weiterentwickelt und inkl. der Möbelanordnung auf die anderen Zimmer übertragen werden. Der aktuelle Stand der Planungsunterlagen liegt als Anlage bei. Ziel der Aufwertung der Gästezimmer ist die gestalterische Modernisierung sowie eine Erhöhung des Standards auf weitgehend 3-Sterne Niveau und die Bereitstellung eines barrierefreien Gästezimmers.
Die Modernisierung des Empfangsbereichs soll neben einer verbesserten Aufenthaltsqualität und Nutzbarkeit als primären Aspekt und eine Erhöhung der Barrierefreiheit zum Ziel haben Ergänzend ist die Steuerung der Gebäudeleittechnik auf die baulichen Veränderungen hin anzupassen.
Insgesamt sind noch weitere Maßnahmen zur Modernisierung verschiedener Bereiche im Hausangedacht.
Eine energetische Sanierung des Hauses für die Reduzierung des Verbrauchs umweltschädlicher Energien ist zu planen. Dadurch soll die Senkung des Energieverbrauchs bei gleichzeitiger Reduktion des CO2-Ausstoßes und der Betriebskosten unter Einsatz eines möglichst hohen Anteils an regenerativen Energiequellen erreicht werden. Prioritär ist die möglichst große Annäherung an Klimaneutralität bei gleichzeitiger Berücksichtigung eines wirtschaftlich optimierten Gebäudebetriebs das Ziel der Maßnahmen.
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Im Verfahren "81279557-Generalplanerleistung zur Modernisierung Haus 1 - GIZ Campus Kottenforst" sind keine Anträge eingegangen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe BN-Architekten GmbH - Baumgärtner+Nossek
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 53111
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6Y3YP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.