OH7_Sieben auf einen Streich, Obertshausen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022_OH7
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Obertshausen
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.obertshausen.de/de/startseite
Adresse des Beschafferprofils: www.baeumlearchitekten.de
Abschnitt II: Gegenstand
OH7_Sieben auf einen Streich, Obertshausen
Unter dem Motto "Sieben auf einen Streich" hat die Stadt Obertshausen mit der innerstädtischen Nachverdichtung im mittleren Stadtbereich B448 und Umgebung folgende Ziele im Blick:
- Rückbau der vierspurigen B448 hin zu einer zweispurigen Stadtstraße
- Schaffung von Wohnraum durch innerstädtische Nachverdichtung
- Verbindung zweier Stadtteile und Schaffung von Zusammengehörigkeit
- Stärkung des Fuß- und Radverkehrs, Schaffung von Querungen an bisher anbaufreier Straße
- Nutzung der Nachverdichtungspotentiale für einen integrierten Lärmschutz auch für vorhandene Wohnbebauung
- Klimawandelgerechte Stadt- und Freiraumplanung
- Identitätsfördernde Gestaltung des öffentlichen Raums
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind Bewerbergemeinschaften aus Stadtplanern und/oder Architekten in zwingender Bewerbergemeinschaft mit Landschaftsarchitekten. Insofern die Teilnahmebedingungen innerhalb eines Unternehmens erfüllt sind, entfällt die Bildung einer Bewerbergemeinschaft. Die beratende Mitwirkung eines Verkehrsplaners wird empfohlen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Städtebauliche Leitidee
- Raumbildung, Orientierung, Identität
- Freiraumkonzept
- Verkehrliche Aspekte
- Nutzungskonzept
- Klimaanpassungsfähigkeit
- Abschnittsweise Realisierbarkeit
Als Wettbewerbssumme stellt die Ausloberin einen Gesamtbetrag in Höhe von 150.000,--EUR (zzgl. 19% MwSt.) zur Verfügung. Die Hälfte der Wettbewerbssumme in Höhe von 75.000,--EUR wird anteilig als Bearbeitungshonorare ausgeschüttet. Darüber hinaus werden folgende Preisgelder in Höhe von 75.000,--EUR ausgeschüttet:
1. Preis 30.000,--EUR
2. Preis 19.000,--EUR
3. Preis 11.000,--EUR
Anerkennungen 15.000,--EUR
Die Aufteilung der Wettbewerbssumme und die Zuerteilung von Anerkennungen kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts neu festgelegt werden. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist in den genannten Beträgen nicht enthalten. Bei der Auszahlung an ausländische Teilnehmer wird die Mehrwertsteuer von der Ausloberin in Deutschland abgeführt, bei in Deutschland ansässigen Unternehmen wird diese zusätzlich ausgezahlt.
Die Hälfte der Wettbewerbssumme in Höhe von 75.000,--EUR wird anteilig als Bearbeitungshonorare ausgeschüttet. Dieses erhalten die Teilnehmer der 2. Phase, die eine prüffähige Wettbewerbsarbeit einreichen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) GEGENSTAND DES WETTBEWERBS
Gegenstand des Wettbewerbs ist in der 1. Phase die Entwicklung einer städtebaulichen, freiraum- und verkehrsplanerischen Konzeption für den Bereich und die Umgebung der B448. Gegenstand der 2. Phase ist die Weiterentwicklung der städtebaulichen und freiraumplanerischen Konzeption sowie die Vertiefung verkehrsplanerischer Aspekte.
b) WETTBEWERBSART
Der Wettbewerb ist als offener, zweiphasiger, städtebaulicher und freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit Ideenteilen nach den RPW 2013 ausgelobt.
c) Der Wettbewerb wird gefördert im Rahmen der Zukunftswerkstatt "Großer Frankfurter Bogen" durch das Land Hessen / Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen / Kaiser-Friedrich-Ring 75 / 65185 Wiesbaden.
d) TEILNAHMEERKLÄRUNG UND ZULASSUNG
Es ist eine schriftliche Teilnahmeerklärung unter Verwendung des formalisierten Anmeldeformulars über das Deutsche Vergabeportal DTVP einzureichen. Folgende Zulassungskriterien müssen die Teilnehmer ohne Ausnahme erfüllen:
- Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikationen aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft (Stadtplaner/ Architekt und Landschaftsarchitekt).
- Verpflichtungserklärung, nicht an der Bürgerbeteiligung nach Abschluss der 1. Phase teilzunehmen und auch keine Dritten in ihrem Auftrag hinzuschicken.
- Erklärung zur Teilnahme am Wettbewerb mit eigenhändiger Unterschrift der Bewerber.
- Fristgerechter und vollständiger Eingang der schriftlichen Teilnahmeerklärung.
Die Teilnahmeerklärung mit den geforderten Anlagen muss bis zum 19.08.2022, 13:00 Uhr über DTVP eingereicht werden.
e) ABSCHLUSS PHASE 1
Das Preisgericht wählt aus den eingereichten Arbeiten ca. 5 - 10 Teilnehmer für die 2. Phase aus. Die Teilnehmer werden über das Ergebnis der 1. Phase über DTVP informiert. Zur Wahrung der Anonymität werden die Verfassererklärungen durch ein externes Anwaltsbüro verwaltet. Die Namen der nicht berücksichtigten und ausgewählten Teilnehmer werden dem wettbewerbsbetreuenden Büro für die weitere Verfahrenskommunikation ohne Bezug zu den Wettbewerbsarbeiten mitgeteilt.
f) Voraussichtliche Termine Wettbewerb:
Bis 30.08.22 Registrierung Teilnehmer
Ab 22.08.22 Upload Wettbewerbsunterlagen Vergabeportal
06.09.2022 Schlusstermin für schriftliche Rückfragen 1. Phase
14.09.22, 14:00 - 18:00 Uhr Kolloquium - vsl. Online
28.10.2022 Abgabe Wettbewerbsarbeit 1. Phase ("Poststempeltermin")
26.11.22, ab 9:00 Uhr (open end) Preisgerichtssitzung 1. Phase
12.01.2023, 14:00 - 17:00 Uhr Rücksprachetermin Preisgericht - vsl. Online
30.01.2023 Schlusstermin für schriftliche Rückfragen 2. Phase
24.03.2023 Abgabe Wettbewerbsarbeit 2. Phase ("Poststempeltermin")
11.04.2023 Abgabe Modell 2. Phase ("Poststempeltermin")
29.04.23, ab 9:00 Uhr (open end) Preisgerichtssitzung 2. Phase
Innerhalb 4 Wochen nach der 2. Preisgerichtssitzung Öffentliche Ausstellung aller Wettbewerbsarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)