Stadt Bad Homburg, Am Weidenring - Trägerschaft Kita Südcampus Referenznummer der Bekanntmachung: HG-2022-0105
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Homburg v. d. Höhe
NUTS-Code: DE718 Hochtaunuskreis
Postleitzahl: 61352
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bad-homburg.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Homburg v. d. Höhe
NUTS-Code: DE718 Hochtaunuskreis
Postleitzahl: 61352
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bad-homburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Bad Homburg, Am Weidenring - Trägerschaft Kita Südcampus
Trägerschaft der Kindertagesstätte "Südcampus"
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Trägerschaft der Kindertagesstätte "Südcampus" in Bad Homburg v. d. Höhe zur ganztägigen Betreuung von Kindern im Alter vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt. Der Vertrag über die Bezuschussung des KiTa-Betriebes sieht zunächst eine Laufzeit von 5 Jahren vor. Nach Ablauf dieses Zeitraumes verlängert sich der Vertrag stillschweigend, wenn dieser nicht fristgerecht gekündigt wird.
Zwingende Voraussetzung für die Auftragserteilung ist die Zusicherung des Betriebsbeginns zum 01.08.2023.
Die ganztätige Betreuung der Kinder soll mit drei Kindergartengruppen (à 25 Kinder pro Gruppe) und drei Krippengruppen (à 12 Kinder pro Gruppe) erfolgen.
Der Träger schließt mit der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe einen Vertrag auf Basis von Teilpauschalen über die Bezuschussung für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung. Das Gebäude befindet sich im Eigentum der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe. Es ist ein Nutzungsvertrag zu schließen.
Erläuterung zu II.2.7):
Die Auftragserteilung erfolgt unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens. Der Auftragnehmer hat sodann sämtliche Maßnahmen einzuleiten, um die Aufnahme des Betriebs der Kindertagesstätte zum 01.08.2023 sicherzustellen.
Der Vertrag wird zunächst für die Laufzeit von 5 Jahren geschlossen und verlängert sich im Falle der Nichtkündigung jeweils jährlich. Auf Ziff. 1.2 der Anlage "Teil II Leistungsbeschreibung" wird hingewiesen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung des Bieters, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
2. Vorlage eines Handelsregister- oder eines Vereinsregisterauszugs nicht älter als 3 Monate bei Abgabe des Teilnahmeantrags. Hieraus muss hervorgehen, dass der
Unterschriftsleistende für die juristische Person vertretungsberechtigt ist und die auftragsgegenständlichen Leistungen zu dem satzungsgemäßen Geschäftszweck
gehören.
3. Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre mit vergleichbaren Leistungen in der Kinderbetreuung. Der Bewerbende muss in den vergangenen 2 Jahren (2020 und 2021) in der Summe einen Mindestumsatz von jahresdurchschnittlich [Betrag gelöscht] Euro mit Kinderbetreuung erzielt haben.
4. Bietende müssen entweder freigemeinnützige Träger von Diensten oder Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege oder Träger der freien Jugendhilfe sein und mit entsprechenden Erfahrungen im Betrieb von Kindertagesstätten. Bietende müssen demnach eine juristische Person oder Personenvereinigung sein, die steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung verfolgt. Eine entsprechende Erklärung ist vorzulegen.
5. Referenzen: Angaben zur Erfahrung und Betrieb vergleichbarer Einrichtungen mit mindestens 3 Gruppen (innerhalb der letzten 5 Jahre). Vorlage von mindestens einer Referenz, die in Bezug auf Art und Umfang mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar ist und mit dem Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB) in Verbindung steht. Als vergleichbar gelten Leistungen des Betriebs von Kindertagesstätten. Die Angaben zu den Referenzen sollen wie folgt gegliedert sein (maximal 1 Seite):
i. Auftraggeber (Träger)
ii. Bezeichnung der Einrichtung/en
iii. Darstellung der Eckdaten (Kapazitäten/Öffnungszeiten/
Essensplätze/Personalschlüssel)
iv. Betriebsbeständigkeit (Anfangs- und Enddatum)
v. Betriebskosten (Einnahmen/Ausgaben).
Bietende müssen entweder freigemeinnützige Träger von Diensten oder Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege oder Träger der freien Jugendhilfe sein und mit entsprechenden Erfahrungen im Betrieb von Kindertagesstätten. Bietende müssen demnach eine juristische Person oder Personenvereinigung sein, die steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung verfolgt.
Abschnitt IV: Verfahren
Basis für die Angebotserstellung sind die bereits mit der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen. Das Angebot nebst geforderten Anlagen ist unter Verwendung des von der Auftraggeberin bereitgestellten Formblatts "Angebotsschreiben" bis zum Ablauf der Angebotsfrist elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen.
Das Angebot soll in folgende 2 Teile gegliedert sein, deren Bewertung unterschiedlich gewichtet werden:
1. Konzept, max. 20 Seiten (Gewichtung 70 %):
Vorlage eines konzeptionellen Angebots für den Betrieb der Kindertagessstätte.
2. Kostenkalkulation/Preis (Gewichtung 30 %):
Personal-, Verwaltungs-, Sach-, Betriebs- und Instandhaltungs-/ Reparaturkostenkosten
Die drei am höchsten bewerteten Bieter werden zur Vorstellung Ihrer Angebote eingeladen. In diesen Terminen hat der Bietende Gelegenheit, das pädagogische Konzept/Betreuungskonzept zu präsentieren und über die oben dargestellten Punkte vorzutragen. Die Vorstellung des Angebots soll die o.g. 2 Teile enthalten. Der Termin wird rechtzeitig vorher bekannt gegeben werden. Die Verhandlungsphase endet, sobald zwischen Auftraggeber und dem letzten Bieter ein abschließendes Verhandlungsergebnis erzielt ist.
Im Nachgang zur Vorstellung werden alle Informationen - wie oben angegeben - ausgewertet und in der zur Verfügung gestellten Auswertungs-Matrix zusammengeführt, die auch die Grundlage für die Vergabeentscheidung sein wird. Die Auftraggeberin wird eine vergleichende Bewertung der Angebote vornehmen.
Nach der ersten Verhandlungsrunde erhalten die Bietenden ggf. die Gelegenheit, ihr Angebot nochmals zu überarbeiten und werden dann zur Abgabe des letztverbindlichen Angebots aufgefordert. Die Auftraggeberin behält sich jedoch vor, den Zuschlag auf Basis der Erstangebote zu erteilen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ein Antrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB).
Ein Antrag ist unzulässig, wenn Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund dieser Bekanntmachung (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB) oder in den Vergabeunterlagen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB) erkennbar sind, nicht bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Ergeht eine Mitteilung des Aufraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§
160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland