VE0033.2.1 Terminalnahe Oberflächen Referenznummer der Bekanntmachung: EU-O0381-22FAS
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60547
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fraport.de
Abschnitt II: Gegenstand
VE0033.2.1 Terminalnahe Oberflächen
Im Rahmen des Neubaus des Terminal 3 der Fraport AG am Frankfurter Flughafen werden unter anderem ein Terminalgebäude und die Piergebäude H + J sowie das Pier G und das Parkhaus errichtet.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind folgende Leistungen:
Herstellung der vorfeldseitigen Außenanlagen östlich und westlich des
Terminalgebäudes
Weitere Angaben unter II.2.4
Frankfurt am Main Flughafen
Gegenstand dieser Ausschreibung sind folgende Leistungen:
Erdarbeiten, Trassenanbindungen ca. 750 m, Ausstattungselemente der Oberfläche
inkl. Fundamente, Oberflächenentwässerung ca. 460 m Rinnen, Herstellung von
Oberflächen Asphalt ca. 16.000 m2 und Pflaster ca. 450 m2, Borde ca. 180 m,
Winkelstützwände.
Leistungsbeginn: 3. Quartal 2022
Beginn Montage/Ausführung: 3. Quartal 2022
Leistungsende (inkl. nachlaufender Restleistungen und Abnahme): 2. Quartal 2023
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bewerber, bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft, haben mit dem Angebot zwingend eine Eigenerklärung zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123 und 124 GWB und zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 des Rates (Ziffer III.1.1)), der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.2)) und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3)) abzugeben. Nähere Informationen zum gesamten Verfahrensgang sind in einem Dokument "Formblätter zur Eignung", das unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, aufgeführt. Das Dokument "Formblätter zur Eignung" entspricht in seinem Aufbau und der Bezifferung dem Formular dieser Auftragsbekanntmachung-Sektoren.
Die Vergabeunterlagen werden ebenfalls unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt. Änderungen und Ergänzungen bleiben vorbehalten (vgl. VI.3)).
Zur Abgabe der nach den Ziffern III.1.1) bis III.1.3) geforderten Eigenerklärungen können die Formblätter
- „Vordruck Eignungsnachweise“,
- „Verpflichtungserklärung "andere Unternehmen" (Eignungsleihe gem. § 47 SektVO)“, und
- „Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung“ verwendet werden.
Die Formblätter sind Bestandteile des Dokumentes „Formblätter zur Eignung“, das unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird.
1.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123 und 124 GWB und zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 des Rates ist gemäß den Ausführungen unter Ziffer III.1.1) des Dokumentes "Formblätter zur Eignung" zu belegen.
Es wird auf die Ausführungen des Dokumentes "Formblätter zur Eignung", das unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, verwiesen.
Die vorstehenden Eigenerklärungen (Ziffer III.1.1) sind nur auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle - noch nicht mit dem Angebot - durch Vorlage derjenigen folgenden Bescheinigungen zuständiger Stellen von dem Bewerber oder den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft, zu bestätigen, die ausdrücklich von der Vergabestelle angefordert werden:
a) Auszug aus dem einschlägigen Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates (Eigenerklärung 1.1 a)),
b) die Unbedenklichkeitsbescheinigungen der tariflichen Sozialkassen oder eine entsprechende Bescheinigung der zuständigen Behörden des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Bewerbers/ Mitgliedes des Bewerbergemeinschaftsmitgliedes (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist) (Eigenerklärung 1.1 b)),
c) die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (soweit das Finanzamt eine derartige Bescheinigung ausstellt) (Eigenerklärung 1.1 b)),
d) soweit zutreffend einen rechtskräftig bestätigten Insolvenzplan (Eigenerklärung 1.1 d)).
Bewerber, bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft, haben mit dem Angebot zwingend folgende Eigenerklärungen abzugeben:
Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in Euro netto, wenn in dem jeweiligen Geschäftsjahr ein Umsatz erwirtschaftet wurde. Eine Geschäftstätigkeit von mindestens 3 Geschäftsjahren ist nicht gefordert.
Als Mindestbedingung muss ein durchschnittlicher jährlicher Gesamtumsatz von min. 3 Mio. Euro netto vorliegen, ansonsten wird der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen.
Bei Bewerbergemeinschaften werden bei der Ermittlung des durchschnittlichen jährlichen Umsatzes die Jahresumsätze der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft addiert.
Zur Abgabe der Eigenerklärung kann das Formblatt "Vordruck Eignungsnachweise" verwendet werden. Das Formblatt ist Bestandteil des Dokumentes "Formblätter zur Eignung", das unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird.
Die vorstehend geforderten Eigenerklärungen (Ziffer III.1.2) 1.1)) sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle - noch nicht mit dem Angebot - durch Vorlage folgender Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen:
Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/ Steuerberaters oder entsprechend testierten Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
Bewerber, bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter, haben mit dem Angebot zwingend folgende Eigenerklärungen abzugeben:
Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften müssen mindestens 2 wertungsfähige Referenzen angeben, bei der diese als verantwortlicher Vertragspartner mit den Leistungen beauftragt waren (die Leistungen müssen nicht selbst erbracht worden sein).
Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, wenn die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft insgesamt mindestens die vorstehend geforderte Anzahl von wertungsfähigen Referenzen angeben.
Zu allen angegebenen Referenzen müssen die nachstehend geforderten Angaben abgegeben und die zu den geforderten Angaben nachstehend aufgestellten Mindestanforderungen eingehalten werden, ansonsten ist die Referenz in Gänze nicht wertungsfähig (Mindestbedingung).
1.1.1 Angabe der Referenzobjekts
1.1.2 Angabe des Auftraggebers
1.1.3 Zeitpunkt des Abschlusses der Leistungserbringung
Monats- und Jahresangabe; es werden ausschließlich abgenommene Referenzen gewertet, bei denen der Abschluss der Leistungserbringung (Bau-Abnahme) nicht länger als 10 Jahre zurück liegt. Es gilt der Zeitraum von der Bau-Abnahme des Referenzobjektes bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote.
1.1.4 Angabe des Auftragswerts in € [netto, ohne Umsatzsteuer].
entfällt
1.1.5 Erbrachte Leistungen / Eigenschaften
Angabe, ob nachfolgende Leistungen ausgeführt wurden oder folgende Eigenschaften bei dem Referenzobjekt vorliegen.
Als Mindestanforderung müssen durch alle wertungsfähigen Referenzen in Summe alle nachstehenden Leistungen/ Eigenschaften mit der nachstehend geforderten Anzahl nachgewiesen werden, ansonsten ist das Angebot nicht wertungsfähig.
Die Leistungen/ Eigenschaften müssen nicht alle in einer Referenz nachgewiesen werden
1.1.5.1 Tiefbauarbeiten mit Oberflächenherstellung i.H.v. mind. 0,5 Mio. €
(diese Leistungen/ Eigenschaften müssen als Mindestbedingung bei allen
eingereichten Referenzen erbracht worden sein/ vorliegen)
1.1.5.2 Asphaltoberbauherstellung für Verkehrsflächen
(diese Leistungen/ Eigenschaften müssen als Mindestbedingung bei
mindestens 1 Referenzen erbracht worden sein/ vorliegen)
1.1.5.3 Herstellung von Anlagen zur Oberflächenentwässerung
(diese Leistungen/ Eigenschaften müssen als Mindestbedingung bei
mindestens 1 Referenzen erbracht worden sein/ vorliegen)
Die vorstehend geforderten Eigenerklärungen (Ziffer III.1.3) 1.1) sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle - noch nicht mit dem Angebot - durch Vorlage folgender Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen:
Die Ausführung der vorstehend zu den Referenzleistungen geforderten Eigenerklärungen (Ziffer III.1.3) 1.1) sind durch Bescheinigungen Dritter zu bestätigen.
Nach den Ausführungen dieser Auftragsbekanntmachung und des Dokumentes "Formblätter zur Eignung", das unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, ist das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Ziffer III.1.1), die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gemäß Ziffer III.1.2) und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit gemäß Ziffer III.1.3) nachzuweisen.
Bezüglich der geforderten Kautionen und Sicherheiten wird auf die Angebotsaufforderung und die Vergabeunterlagen verwiesen.
Eine Bewerber-/Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot eine Erklärung abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
-dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder in allen Phasen des Vergabeverfahrens und auch während der Auftragsdurchführung gegenüber der AG rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Ein Nachweis der Vertretungsbefugnis des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft ist erst auf gesondertes Verlangen der AG vorzulegen. Zur Abgabe der Eigenerklärungen kann das Formblatt „Bietergemeinschaftserklärung“ verwendet werden. Das Formblatt ist Bestandteil des Dokumentes „Formblätter zur Eignung“ und wird unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt.
Vertragliche Vorgaben zur Sicherstellung der Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 des Rates sind zu beachten .
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
I. Formblätter zur Eignung
Es wird auf die weiteren Ausführungen der "Formblätter zur Eignung", verwiesen.
Die "Formblätter zur Eignung" werden elektronisch auf der Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt.
Die „Vergabeunterlagen“ werden ebenfalls elektronisch auf der Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt; siehe Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Kommunikation im Vergabeverfahren grundsätzlich elektronisch erfolgt. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass die Versendung der Vorabinformation gem. §134 GWB und des Zuschlagsschreibens per Telefax erfolgt. Die Auftraggeberin behält sich darüber hinaus vor, im Einzelfall andere Kommunikationswege vorzugeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß §160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der
Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland