Absorptionskälteanlage Heizkraftwerk Gießen Referenznummer der Bekanntmachung: SWGGIES-2022-0006
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gießen
NUTS-Code: DE72 Gießen
Postleitzahl: 35398
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.swg-konzern.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Absorptionskälteanlage Heizkraftwerk Gießen
Lieferung, Einbringung und Aufstellung einer Absorptionskälteanlage bestehend aus Absorptionskäötemaschine (Los 1) und Nasskühlturmanlage (Los 2)
Los 1: Absorptionskältemaschine
Heizkraftwerk Gießen
Leihgesterner Weg 127
35398 Gießen
Der Liefer- und Leistungsumfang der im Los 1 ausgeschriebenen Absorptionskälteanlage mit einer Kälteleistung zwischen 3.500 und 4.000 kW umfasst:
- Schnittstellenengineering,
- Auslegung der Anlage gemäß Anforderungen der Technischen Spezifikation
- Lieferung der kompletten funktionsfähigen Anlage gemäß Technischer Spezifikation
- Anlieferung und Einbringung der Anlage inkl. Abladen, Einbringen und Aufstellen
- Inbetriebnahme, Einregulierung und Übergabe des betriebsfertig aufgestellten, elektrisch- und wasserseitig angeschlossenen Flüssigkeitskühlers bei gleichzeitiger Einweisung des Bedienungspersonals, unter Zugrundelegung einer Anreise
- Anlagendokumentation in einfacher Ausführung auf Papier und ein Mal in digitaler Form
Externe Vorgabe des Sollwertes der Kaltwasseraustrittstemperatur
Regelung externer Peripherie (z.B. Kühlwassereintrittstemperatur über Bypass)
Nasskühlturm
Heizkraftwerk Gießen
Leihgesterner Weg 127
35398 Gießen
Der Liefer- und Leistungsumfang der im Los 2 ausgeschriebenen Nasskühlturmanlage mit einer Rückkühlleistung zwischen 9.000 und 11.000 kW umfasst:
a) Lieferung der kompletten funktionsfähigen Anlage gemäß Technischer Spezifikation
b) Inbetriebnahme, Einregulierung und Übergabe des betriebsfertig aufgestellten, elektrisch- und wasserseitig angeschlossenen Kühlturms bei gleichzeitiger Einweisung des Bedienungspersonals
c) Anlagendokumentation in einfacher Ausführung auf Papier und ein Mal in digitaler Form
d) Transport nach Gießen unabgeladen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Eigenerklärung zur Eintragung im Handelsregister oder im einschlägigen Register des Ursprungs- oder Herkunftslandes mit Angabe der Registernummer
b) Eigenerklärung zur Eintragung im Gewerberegister oder im einschlägigen Register des Ursprungs- oder Herkunftslandes mit Angabe der Registernummer
c) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien
nach § 123 GWB
d) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien
nach § 124 GWB
e) Eigenerklärung über den Nichtausschluss von öffentlichen
Auftraggebern nach § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgeset
und § 21 Mindestlohngesetz
f) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren (Umsatzentwicklung)
g) Eigenerklärung zum leistungsspezifischem Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren - Lieferung von vergleichbaren Anlagen
h) Eigenerklärung, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten drei Jahren Beschäftigten (inkl. Führungskräfte, Angaben der Anzahl Gesamt, Verwaltung,Entwicklung/Konstruktion, Produktion, Qualitätssicherung) ersichtlich ist. Die Angaben verstehen sich ohne Anteile eines ggf. beabsichtigt einzusetzenden Nachunternehmers und ohne Praktikanten und Hilfskräfte
i) Eigenerklärung, dass der Bewerber über eine Haftpflichtversicherung verfügt, deren Deckungssumme für Personenschäden mindestens 2. Mio. € und zusätzlich für sonstige Sachschäden mindestens 1,5 Mio. € beträgt
j) Zertifizierung gemäß ISO EN 9001 (Qualitätsmanagement) oder Eigenerklärung zur Sicherstellung einer leistungsfähigen Qualitätssicherung (QS) sowie des Lieferkettenmanagements
k) Zertifiziertes Umweltmanagement-Systems gemäß ISO EN 14001 oder Eigenerklärung/Beschreibung zur Sicherstellung von Umweltmanagementmaßnahmen im Unternehmen
l) Referenzenliste mit vergleichbaren Aufträgen in den letzten 3 Jahren mit Angabe des Auftraggebers inkl. Nennung des Ansprechpartners uns seiner Kontaktdaten
m) Mindestens 3 Referenzen für vergleichbare in den letzten 3 Jahren ausgeführte Aufträge mit Angabe des Auftraggebers inkl. Nennung des Ansprechpartners uns seiner Kontaktdaten
n) Einhaltung europäischer und deutscher Bestimmungen wie z.B. des Geräte- und Produktionssicherheitsgesetzes (GPSG), CE-Kennzeichnung sowie der nationalen Betriebssicherheitsverordnung
o) Eigenerklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bewerber der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient und ihm dann die erforderlichen Mittel zu Verfügung stehen (§ 47 Sekt VO)
p) Selbstauskunft über die Fähigkeit der Durchführung von Wartungen und Störungsbehebungen
siehe Besondere Vertragsbedingngen
siehe Besondere Vertragsbedingngen
gesamtschuldnerisch haftend
q) Eigenerklärung "deutsche Sprache" mit folgendem Inhalt: "Ich werde/wir werden sicherstellen, dass im Auftragsfalle die Gesamtabwicklung des Auftrages einschließlich der erforderlichen Dokumentationen in deutscher Sprache erfolgt und dass bei Lieferung und Installation sowie für den After-Sales-Service ständig ein verantwortlicher Ansprechpartner zur Verfügung steht, der die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht."
r) Eigenerklärung "deutsche Sprache" mit folgendem Inhalt: "Ich werde/wir werden sicherstellen, dass im Auftragsfalle die Gesamtabwicklung des Auftrages einschließlich der erforderlichen Dokumentationen in deutscher Sprache erfolgt und dass bei Lieferung und Installation sowie für den After-Sales-Service ständig ein verantwortlicher Ansprechpartner zur Verfügung steht, der die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht."
s)Eigenerklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht von den Sanktionen gegen Russland gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 betroffen ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber / die Vergabestelle behält sich vor, das Verfahren aus wirtschaftlichen Gründen aufzuheben.
Wahrheitswidrige Angaben des Bewerbers führen zum Ausschluss des Teilnahmeantrags aus dem Verfahren.
Bewerber/Bieter werden aufgefordert, die Teile ihres Teilnahmeantrags (und später ggf. ihres Angebots), die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Der Auftraggeber / die Vergabestelle ist bei Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, soweit
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber / der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber / der Vergabestelle gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber / der Vergabestelle gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Zu den weiteren Anforderungen vgl. §§ 160 ff. GWB.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber / die Vergabestelle geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem Auftraggeber / der Vergabestelle durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber / die Vergabestelle die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]