Deutsche Bundesbank, Projekt Campus, Sanierung Haupthaus VM1, Interimistische Baumedienversorgung VM 01b Baustrom Referenznummer der Bekanntmachung: 22/0004711
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60329
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bundesbank.de
Abschnitt II: Gegenstand
Deutsche Bundesbank, Projekt Campus, Sanierung Haupthaus VM1, Interimistische Baumedienversorgung VM 01b Baustrom
Im Rahmen eines offenen Verfahrens gem. §3 EU Nr. 1 VOB/A soll die Interimistische Baumedienversorgung VM 01b Baustrom im Zuge der Maßnahme "Sanierung Haupthaus" der Zentrale der Deutschen Bundesbank in Frankfurt am Main vergeben werden.
Deutsche Bundesbank - Zentrale, Wilhelm-Epstein-Straße 14, 60431 Frankfurt am Main
Die Deutsche Bundesbank plant, im Rahmen einer Ein-Standort-Strategie die rund 5.000 Beschäftigten der Zentrale am Standort in Frankfurt auf dem Gelände des Campus an der Wilhelm-Epstein-Straße zusammenzuführen. Hierzu wird es notwendig, den Campus mit einem Teil seines Gebäudebestandes und seiner Infrastruktur einer umfangreichen Restrukturierung, Sanierung und Erweiterung zuzuführen.
Im Rahmen dieser Maßnahmen werden verschiedene Bereiche des Haupthauses sukzessive und abschnittsweise einer umfassenden Gefahrstoffsanierung unterzogen. Hierzu muss eine Baustromversorgung errichtet und betrieben werden. Des Weiteren wird eine Baubeleuchtung benötigt.
Anlagenübersicht / Anlagenbeschreibung
Im Rahmen der Arbeiten werden folgende elektrotechnischen Anlagen und Installationen eingebaut:
Notstromversorgungsanlage Baustrom:
Für die Versorgung von Verbrauchern mit Notstrom wird während der Bauphase ein Containeraggregat 250 kVA als Leihaggregat aufgestellt und in die bereits errichtete Baustellen-Notstromversorgung eingebunden.
Baustrom-Baustromverteiler:
Ausgehend von einer vorhandenen, in Betrieb befindlichen Niederspannungshauptverteilung wird eine klassische Baustromversorgung im Bereich des zu sanierenden Hochhauses aufgebaut.
Anlagenumfang:
- 6 Stück Gruppenverteiler
- 84 Stück Baustromverteiler
- 36 Stück Beleuchtungsverteiler
- ca. 3.000 m Kabel 35mm2 bis 150 mm2
Baustromanlage - Mietdauer beträgt 38 Monate.
Baustrom-Versorgung Aufzugsanlagen:
Die bestehenden Aufzugsanlagen im Hochhaus (zwei Aufzugsgruppen und ein Lastenaufzug) werden auch für den Baustellenbetrieb genutzt. Sie sind an die Baustromversorgung anzuschließen.
Baustrom Anschlüsse - Gefahrstoffsanierung:
Für den Auftragnehmer der Gefahrstoffsanierung ist jeweils vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen im entsprechenden Abschnitt die Baubeleuchtung zu errichten und an den Zugangsschleusen ein Baustromanschluss bereitzustellen.
Baustrom Anschlüsse - TGA-Anlagen:
Im Baufeld befinden sich teils vorhandene teils neu errichtete TGA Anlagen, die während der Bauzeit betrieben werden und zu versorgen sind (Hebeanlagen, Druckerhöhung etc.). Die dafür notwendigen Elektro-Installationsarbeiten werden nicht gemietet, sondern gekauft.
Baustrom - Baubeleuchtung:
Zur Baubeleuchtung werden Langfeldleuchten mit LED-Bestückung und erhöhtem Stoßfestigkeitsgrad eingesetzt. Ein Teil der Leuchten ist mit Akku für 3h Betrieb auszustatten. Insgesamt sind 750 Stück Bauleuchten vorgesehen. Die Baubeleuchtung wird vom Auftraggeber gekauft und nicht gemietet.
Baustrom - Versorgung sicherheitstechnische Anlagen:
Im Bereich des Dachgeschosses verbleiben auch während der Baumaßnahme einige sicherheitstechnische Anlagen. Diese Anlagen müssen zum einen über Baustrom versorgt werden, zum anderen müssen sie signaltechnisch über LWL-Verbindungen an die Zentralen in der Hauptkasse angebunden werden.
Baustrom - Betrieb zeitlicher Rahmen:
Der zeitliche Ablauf ist derzeit in drei wesentlichen Phasen zwischen November 2022 und Januar 2024 geplant. Die dann errichtete Baustromversorgung soll für die anschließenden Bauarbeiten der sogenannten Maßnahme VM2 erhalten bleiben. Diese Maßnahme ist für den Zeitraum Januar 2024 bis Dezember 2025 geplant. Deshalb ist in den Leistungen für gemietete Komponenten eine zusätzliche Vorhaltung für weitere 24 Monate als Position ausgewiesen. Aus diesen Phasen ergeben sich die entsprechenden Mietdauern und Zeiträume.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot den ausgefüllten Vordruck 11078 "Eigenerklärung zur Eignung VOB" (im Vergabeportal eingestellt) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmer abzugeben, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in einem Präqualifikationsverzeichnis geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sofern das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Auswahl kommt, ist ein Nachweis über die Eintragung in das Berufsregister (auch die der Nachunternehmen) innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen (bei ausländischen Bietern Unterlagen gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates). Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Es handelt sich hier um:
- Registereintragungen (Gewerbeanmeldung, Handelsregister, Handwerksrolle, Industrie- und Handelskammer)
- Nachweis, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit in Frage stellt.
Der volle Wortlaut der Erklärung gemäß Vordr. 11078 kann frei verfügbar über das genutzte Vergabeportal eingesehen werden.
Bei Bietergemeinschaften sind die Ziffer III.1.1 geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Sämtliche unter Ziffer III.1.1 geforderten Erklärungen und Nachweise sind Mindestbedingungen der Eignung.
Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die Eignung des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft und zur Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Unterlagen zu fordern. Hierzu zählt auch die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister auf Antrag des Betroffenen (§ 150 GewO).
1. Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot den ausgefüllten Vordruck 11078 "Eigenerklärung zur Eignung VOB" (im Vergabeportal eingestellt) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmer abzugeben, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in einem Präqualifikationsverzeichnis geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sofern das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Auswahl kommt, sind die Nachweise durch die Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen (auch die der Nachunternehmen) innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen (bei ausländischen Bietern Unterlagen gemäß Anhang XII der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates). Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Es handelt sich hier um:
- Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
- Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung.
Der volle Wortlaut der Erklärung gemäß Vordr. 11078 kann frei verfügbar über das genutzte Vergabeportal eingesehen werden.
2. Bescheinigung zur Betriebshaftpflichtversicherung
Bei Bietergemeinschaften sind die Ziffer III.1.2 geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Sämtliche unter Ziffer III.1.2 geforderten Erklärungen und Nachweise sind Mindestbedingungen der Eignung.
Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft und zur Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Unterlagen zu fordern oder Informationen (z.B. Creditreform-Auskunft) einzuholen.
Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot den ausgefüllten Vordruck 11078 "Eigenerklärung zur Eignung VOB" (im Vergabeportal eingestellt) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmer abzugeben, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in einem Präqualifikationsverzeichnis geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sofern das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Auswahl kommt, sind die Nachweise durch die Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen (auch die der Nachunternehmen) innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen (bei ausländischen Bietern Unterlagen gemäß Anhang XII der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates). Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Es handelt sich hier um:
- 3 Referenzen mit Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, in den letzten 5 Jahren. Im Falle einer Bietergemeinschaft können Referenzprojekte von allen Partnern der Bietergemeinschaft eingereicht werden. Die Referenzprojekte müssen dem Bieter eindeutig zuzuordnen sein.
- Angaben zu Arbeitskräften.
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Der volle Wortlaut der Erklärung gemäß Vordr. 11078 kann frei verfügbar über das genutzte Vergabeportal eingesehen werden.
Bei Bietergemeinschaften sind die Ziffer III.1.3 geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Sämtliche unter Ziffer III.1.3 geforderten Erklärungen und Nachweise sind Mindestbedingungen der Eignung.
Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft und zur Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Unterlagen zu fordern oder Informationen einzuholen.
Gemäß Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Vergabeunterlagen stehen auf der Vergabeplattform https://www.dtvp.de/ zum Download zur Verfügung.
Die Bieter werden gebeten, die Unterlagen unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und auf etwaige
Unklarheiten zu überprüfen.
2.) Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten
und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal unter http://www.dtvp.de. Die
Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Postfach auf der Vergabeplattform nachzusehen, ob
Nachrichten eingegangen sind. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Bieterfragen absehen, die
nicht über das Vergabeportal eingereicht werden.
3.) Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 04.08.2022, 24:00 Uhr über das
o. g. Vergabeportal übersendet werden. Der Auftraggeber behält sich vor, danach eingehende Anfragen nicht
mehr zu beantworten. Fragen zu dem Vergabeverfahren werden wegen der Gleichbehandlung der Bieter nur in
Textform und anonymisiert beantwortet.
4.) Für das Angebot sind die hierfür zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden, die über das
Vergabeportal abgerufen werden können.
5.) Angebote sind über die Vergabeplattform im entsprechenden Projektraum über das Bietertool im Reiter
"Angebote" einzureichen. Auf andere Art übermittelte Angebote, insbesondere schriftliche Angebote oder
Angebote per E-Mail sind nicht zulässig. Angebote dürfen nicht über die Nachrichtenfunktion des Bietertools
eingereicht werden.
6.) Der Bieter hat sich rechtzeitig mit der Funktion der Vergabeplattform zur Abgabe von Angeboten vertraut zu
machen und sich über etwaige Wartungsarbeiten der Vergabeplattform (Downtimes) zu informieren. Es wird
darauf hingewiesen, dass ggf. Dateianhänge nur bis zu einer bestimmten Größe hochgeladen werden können.
Im Falle von Störungen der Vergabeplattform hat sich der Bieter an den Support des Plattformbetreibers zu
wenden und parallel dazu den Auftraggeber zu informieren.
7.) Soweit vom Bieter auszufüllende Bestandteile der Vergabeunterlagen mit Unterschrift und Firmenstempel
zu versehen sind, gilt bei elektronischer Angebotsabgabe in Textform das Folgende: Anstelle von
Originalunterschrift und Firmenstempel ist nur der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt,
anzugeben. Dies kann auch durch eine eingescannte Unterschrift erfolgen.
8) Die Verfahrenssprache ist deutsch. Es werden daher nur Angaben und Nachweise in deutscher Sprache akzeptiert (ggf. in deutscher Übersetzung).
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y63RWBV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60329
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: www.bundesbank.de