Übergeordnete Verkehrssicherung Referenznummer der Bekanntmachung: VE00.70

Auftragsbekanntmachung

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.darmstadt.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.had.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-181a91ff990-7e0b103ea67f41ed
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.had.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Übergeordnete Verkehrssicherung

Referenznummer der Bekanntmachung: VE00.70
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45233100 Bauarbeiten für Fernstraßen und Straßen
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Übergeordnete Verkehrssicherung im Rahmen des Neubaus der Brücke Rheinstraße

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45233221 Straßenmarkierungsarbeiten
45233290 Installation von Straßenschildern
45233294 Installation von Straßenverkehrssignalen
63712700 Verkehrsregelung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Stadt Darmstadt plant die Herstellung eines Ersatzneubaus der Straßenüberführung B26 - Rheinstraße - über die Bahnanlagen der Strecke 3601 Frankfurt - Heidelberg und der Bahn-hofsgleise. Zeitgleich mit der Brückenmaßnahme wird die Rheinstraße inklusive Straßenbahn zwischen den angrenzenden Knotenpunkten Rheinstraße/Zweifalltorweg/Am Kavalleriesand und Rheinstraße/Goebelstraße/Am Hauptbahnhof/Berliner Allee grundhaft ausgebaut. Die aufwändigen Arbeiten an der Brücke und der Verkehrsanlage erfordern eine überwiegend beid-seitige Vollsperrung der Rheinstraßenbrücke für den motorisierten Individualverkehr und den Linienbusverkehr über einen Zeitraum von etwa 3,5 Jahren. Auf der Brücke verkehren mit Einschränkungen nur noch die Straßenbahn sowie Fußgänger und Radfahrer. Die vorliegende Vergabeeinheit umfasst die Herstellung und Vorhaltung der übergeordneten Verkehrssicherung für das Gesamtprojekt.

Der motorisierte Individualverkehr wird stadtauswärts über die Straßenzüge Berliner Allee - Haardtring - Brücke Stirnweg - Am Kavalleriesand geführt. Stadteinwärts wird eine größere Umleitung über die Straßenzüge Deutsche-Telekom-Allee - Hilpertstraße - Brücke Hilpertstraße - Haardtring - Berliner Allee sowie Am Kavalleriesand - Brücke Hilpertstraße - Haardtring - Berliner Allee eingerichtet. Die Verkehrsführung entlang der Strecke wird durch provisorische Beschilderung, Markierung, Verkehrseinrichtungen und Leitelemente realisiert. Die Verkehrs-regelung an den Knotenpunkten erfolgt in der Regel mit provisorischen oder umgebauten Licht-signalanlagen. Bedingt durch Änderungen am Verkehrsfluss und Verkehrsverlagerungen wer-den auch im weiteren Straßennetz Anpassungen vorgenommen. Hierzu gehört beispielsweise die Errichtung einer mobilen Stauwarnanlage auf der A 672.

Im Bereich des Baufeldes entlang der Rheinstraße verkehren während der Bauzeit weiterhin Straßenbahnen, Radfahrer, Fußgänger sowie Anlieger. Darüber hinaus ist Baustellenverkehr an den Knotenpunkten zu berücksichtigen. Die Anbindung der Verkehre erfolgt in den Knoten-punkten mittels Lichtsignalanlage. Die Verkehrsführung erfolgt mittels provisorischer Beschil-derung, Markierung, Verkehrseinrichtungen und Leitelemente und variiert stark in Abhängigkeit des Baufortschritts.

Der AN übernimmt die übergeordnete Verkehrssicherung für das Gesamtprojekt. Er verantwor-tet diese für alle anderen AN des Projektes und über alle Bauphasen. Seine Zuständigkeit er-streckt sich dabei sowohl auf die Umleitung als auch auf das Baufeld der Rheinstraße. Die übergeordnete Verkehrssicherung beinhaltet neben der klassischen Verkehrssicherung auch das Sicherungspersonal, die Umleitungsbeschilderung, die provisorischen Lichtsignalanlagen und die mobile Stauwarnanlage. Gemäß Baubablaufplanung sind insgesamt 70 Verkehrssicherungs-pläne und 55 Umleitungspläne durch den AN umzusetzen. Die mobile Stauwarnanlage besteht aus 6 Anzeigequerschnitten, einem Messquerschnitt und einer Zentraleinheit. Für den Umlei-tungsverkehr sind 11 provisorische Lichtsignalanlagen, eine Cloud-basierte Baustellen-Verkehrszentrale sowie für zwei bestehende Anlagen provisorische Signalmasten vorgesehen. Der AN übernimmt Aufbau, Vorhaltung, Wartung, Instandsetzung, Betrieb und Abbau der mobilen Stauwarnanlage und der provisorischen Signalanlagen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 07/10/2022
Ende: 18/12/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Angabe zu Registereintragung und Berufsgenossenschaft, siehe im Einzelnen Formblatt Eigenerklärung Eignung Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist zur Bestätigung der Erklärung auf gesondertes Verlangen vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Berufs-/ Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitig sonstige Nachweise.

Des Weiteren ist, falls das Angebot in die engere Wahl kommt, eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den Bieter zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen auf gesondertes Verlangen vorzulegen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Angaben zu zwingenden bzw. optionalen Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB sowie Eigenerklärung zur Umsetzung von Art. 5 k der VO (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 - Eigenerklärung zum Nettojahresgesamtumsatz für die letzten drei vor dem Ablauf der Einreichungsfrist

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Mindestjahresumsatz von 1 Mio. EUR und Mindestumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages von 0,75 Mio. EUR Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers / Steuerberaters oder ein entsprechend testierter Jahresabschluss oder entsprechend testierte Gewinn-/ Verlustrechnungen auf gesondertes Verlangen vorzulegen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Vorlage geeigneter Referenzen über die Ausführung von Bauleistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Je Referenz ist die Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes des auf den Bieter entfallenden Anteils, der Ausführungszeitraum und der Auftraggeber anzugeben, siehe Formblatt Eigenerklärung Eignung.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

3 Referenzen über vergleichbare Projekte. Die Referenz ist vergleichbar, wenn sie die Verkehrssicherung im innerstädtischen Bereich oder Temporäre Lichtsignalanlagen im innerstädtischen Bereich oder Mobile Stauwarnanlagen im klassifizierten Straßennetz zum Gegenstand hatte und in den letzten zehn Kalenderjahren erbracht wurde.

Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind für die vorstehenden Leistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis auf gesondertes Verlangen vorzulegen.

Eigenerklärung, dass die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen, siehe Formblatt Eigenerklärung Eignung.

Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist auf gesondertes Verlangen die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen und gesondert ausgewiesenem technischen Leistungspersonal anzugeben.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Vertragliche Vorgaben zur Sicherstellung der Umsetzung von Art. 5k Abs.1 der VO (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 sind zu beachten. Des Weiteren ist eine Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) vom 12.Juli 2021, GVBl. S. 338 vorzulegen, die entsprechenden Vorgaben sind ebenfalls zu beachten.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 16/08/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 10/10/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 16/08/2022
Ortszeit: 10:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Es ist eine Eigenerklärung, dass keine zwingenden oder optionalen Ausschlussgründe vorliegen, vorzulegen, siehe Formblatt Eigenerklärung Eignung.

Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt der Justiz anfordern.

Weiterhin wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer evtl. durchgeführten Selbstreinigung anfordern.

Des Weiteren ist eine Eigenerklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurde, abzugeben, siehe Formblatt Eigenerklärung Eignung.

Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist auf gesondertes Verlangen der AG eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes auf gesondertes Verlangen vorzulegen.

Darüber hinaus ist eine Eigenerklärung, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren beantragt oder eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde oder sich das Unternehmen in Liquidation befindet oder die Tätigkeit eingestellt hat, abzugeben; Eigenerklärung, dass - sofern ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, dieser auf Verlangen vorzulegen ist, siehe Formblatt Eigenerklärung Eignung.

Der für den Zuschlag vorgesehene Bieter hat vor Auftragsvergabe auf gesondertes Verlangen des AG eine gültige Bescheinigung der zuständigen gemeinsamen Einrichtung von Tarifvertragsparteien im Sinne des § 2 Abs. 4 Satz 1 Nr. 20 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vom 23. Juli 2004 (BGBl. I S. 1842), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. März 2021 (BGBl. I S. 448), über seine ordnungsgemäße Teilnahme an den Sozialkassenverfahren vorzulegen. Die Bescheinigung darf nicht älter als drei Monate sein.

2. Für alle in dieser Bekanntmachung geforderten Erklärungen ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt Eigenerklärung Eignung zu verwenden soweit mit dem Angebot keine Einheitliche Europäische Eigenerklärung vorgelegt wird.

Sofern eine allgemeine PQ nach VOB/A die geforderten Eignungsnachweise inhaltlich abdeckt, kann die entsprechende Angabe durch Verweis auf die PQ ersetzt werden. Weitere Angaben, die nicht von der PQ nach VOB/A erfasst sind, müssen gesondert unter Verwendung des Formblattes Eigenerklärung Eignung getätigt werden.

3. Bietergemeinschaften sind zugelassen und werden wie Einzelbieter behandelt. Sofern Bietergemeinschaften in den Vergabeunterlagen nicht ausdrücklich genannt werden, sind unter dem Begriff Bieter auch Bietergemeinschaften zu verstehen.

4. Eignungsleihe:

Für den Fall, dass Bewerber zum Nachweis der eigenen Eignung auf die Ressourcen/Mittel von dritten Unternehmen verweisen, ist das Formblatt "Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit" und/ oder "Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Eignungsleihe" zu verwenden.

5. Bieterfragen sind bis 02.08.2022 zugelassen. Fragen, die danach eingehen, gelten nicht als rechtzeitig und es besteht kein Anspruch auf Beantwortung.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/07/2022

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