Rahmenvertrag über D&O-Versicherung Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-LR-0002
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rentenbank.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über D&O-Versicherung
Auftragsgegenstand ist eine D&O-Versicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von 50 Mio. EUR pro Versicherungsfall und für alle Versicherungsfälle einer Versicherungsperiode zusammen. Die Versicherungsleistung wird "nettoisiert" ausgeschrieben. Das bedeutet, dass in dem Angebot ausdrücklich keine Provisionen oder Courtagen einkalkuliert werden sollen (ohne Versicherungssteuer und courtagefrei).
Die Landwirtschaftliche Rentenbank strebt die Vergabe des Rahmenvertrags ausschließlich an Versicherungsunternehmen an; Angebote von Maklern sind ausdrücklich nicht zugelassen.
Es wird ein Rahmenvertrag für eine maximale Laufzeit von vier Jahren (= max. vier Versicherungsperioden) ausgeschrieben. Nach Ablauf von spätestens vier Jahren wird der Vertrag erneut EU-weit ausgeschrieben. Die Versicherungsperiode beginnt mit dem 01.10.2022, 12:00 Uhr mittags und endet am 01.10.2023, 12:00 Uhr mittags. Die Versicherung verlängert sich automatisch um ein Jahr, sofern sie nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Versicherungsperiode gekündigt wurde.
Die Einzelheiten der zu erbringenden Leistung ergeben sich aus dem Bedingungswerk nebst Anlagen (vgl. Teil II).
Die aufgeführte Leistung wird in 2 Losen ("following form") ausgeschrieben. Die Aufteilung der Lose gestaltet sich wie folgt:
Los 1: D&O-Grundversicherung, mit einer Deckungssumme in Höhe von 25 Mio. EUR (Co-Insurance)
- Führung mit 60%
- Beteiligung mit 40%
Los 2: Excedentenversicherung, mit einer Deckungssumme in Höhe von 25 Mio. EUR (Co-Insurance)
- Führung mit 60%
- Beteiligung mit 40%
D&O-Grundversicherung
D&O-Grundversicherung, mit einer Deckungssumme in Höhe von 25 Mio. EUR (Co-Insurance)
- Führung mit 60%
- Beteiligung mit 40%
Excedentenversicherung
Excedentenversicherung, mit einer Deckungssumme in Höhe von 25 Mio. EUR (Co-Insurance)
- Führung mit 60%
- Beteiligung mit 40%
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. gem. Teil I Anlage 7, Abschnitt A: Nachweis über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbar
2. gem. Teil I Anlage 7, Abschnitt A: Eigenerklärung Zulassung gem. § 8 ff. VAG der § 67 ff. VAG
3. gem. Teil I Anlage 7, Abschnitt A: Unternehmensdarstellung mit der Angabe:
Tätigkeiten im Bereich von D&O-Versicherungen; insbesondere in Hinblick auf Finanzdienstleistungsunternehmen.
4. Teil I Anlage 4: Erklärung über das Vorliegen/Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
gem. Teil I Anlage 7, Abschnitt B:
1. Umsatz der letzten 3 Jahre:
- insgesamt und
- bezogen auf Tätigkeiten im Bereich von D&O-Versicherungen
gem. Teil I Anlage 7, Abschnitt C:
1. Eigenerklärung, dass der Bieter mindestens über ein A-Rating nach Standard&Poors oder vergleichbar verfügt.
2. Eigenerklärung, dass der Bieter über eine auf D&O-Versicherung spezialisierte eigene oder autorisierte entscheidungsbefugte, deutschsprachige Schadenabteilung und Underwriting-Stelle verfügt.
3. Nachweis von Referenzen über Leistungen bei Finanzdienstleistungsunternehmen, die mit der aktuell zu vergebenden Leistung (D&O Versicherung) bzgl. der Größenordnung (Deckungssumme mind. 10 Mio. EUR) sowie des Anforderungsrahmens vergleichbar sind.
Referenzen dürfen höchstens aus Leistungen der letzten drei Jahren erbracht worden sein (nicht älter als 2019). Der Nachweis hat folgende Informationen zu beinhalten:
- Deckungssumme in EUR
- Erbringungszeitraums (von ... bis)
- Bezeichnung der erbrachten Versicherungsleistung
- Grobbeschreibung des Empfängers der Leistung
- Kontaktdaten Ansprechpartner; falls möglich (unter Angabe des Funktionspostfaches (Mail))
- Weitere Informationen; falls erforderlich
Kontaktaufnahme. Von der Angabe personenbezogener Daten ist abzusehen.
Die beschriebenen Referenzaufträge wurden in den letzten drei Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist, 15. August 2022, ausgeführt. Die Aufträge sind abgeschlossen.
zu 1:
Mindestens 3 D&O-Versicherungsreferenzen eines Finanzdienstleistungsunternehmens mit einer Deckungssumme i.H.v. 10 Mio. EUR
Die Landwirtschaftliche Rentenbank strebt die Vergabe des Rahmenvertrags ausschließlich an ein Versicherungsunternehmen an; Angebote von Maklern sind ausdrücklich nicht zugelassen.
Hinsichtlich Teil I Anlage 3 Bietergemeinschaftserklärung gilt, dass Versicherungskonsortien im Rahmen der teilschuldnerischen Haftung zugelassen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei den Anlagen "Übersicht Fremdmandaten", "Informationen zur IT-Sicherheit", "Informationen zum Exposure Russland Belarus" und "Informationen Covid-19" handelt es sich um sensible Inhalte, die dem Bieter im Rahmen der Angebotsphase erst nach Unterschrift und Zusendung der Geheimhaltungserklärung (Teil I Anlage 11) zur Verfügung gestellt werden. Die Zusendung der Vertraulichkeitserklärung muss mittels Nachrichten-Tool der eVergabe-Plattform und des dafür vorgesehenen Projektraums im Rahmen der Angebotsphase vorgenommen werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYZRVZY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß §160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vorinformation erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vorinformation benannten Frist zur Interessensbestätigung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Interessensbestätigung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]