Lieferung eines iBS-Schulungs- sowie Test- und Integrationssystems Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI58618
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines iBS-Schulungs- sowie Test- und Integrationssystems
Für das Schnellläuferprogramm Ansbach ist ein integriertes Bediensystem für Schulung, Tests- und Integrationsleistungen einer integrierten Unterzentrale erforderlich
Melsdorf
Lieferung eines iBS-Schulungs- sowie Test- und Integrationssystems inkl. Betreuung für 1 Jahr
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Scheidt&Bachmann hat als einziger Lieferant eine Testanlage, die den technischen
Anforderungen der Lastenhefte und Planungsvorgaben der DB Netz entspricht und Tests von
Produkten unterschiedlicher Hersteller zulässt.
Im Weiteren ist die Lieferung eines iBS Bestandteil des Auftrags an InoSig im Rahmen des
SLP Ansbach-Triesdorf. Das iBS wird durch den Nachunternehmer Scheidt&Bachmann
errichtet. Die iBS-Testanlage muss technisch identisch zu der realen Anlage im SLP Ansbach-
Triesdorf sein.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung eines iBS-Schulungs- sowie Test- und Integrationssystems
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mönchengladbach
NUTS-Code: DEA15 Mönchengladbach, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.