Übernahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus dem Vogelsbergkreis Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/ZAVPPK

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lauterbach (Hessen)
NUTS-Code: DE725 Vogelsbergkreis
Postleitzahl: 36341
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.zav-online.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: http://subreport-elvis.de/E97981279
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68161
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://subreport-elvis.de/E97981279
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: http://subreport-elvis.de/E97981279
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Übernahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus dem Vogelsbergkreis

Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/ZAVPPK
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Übernahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus dem Vogelsbergkreis

Von einer schriftlichen Anforderung der Unterlagen ist abzusehen. Diese sind

ausschließlich digital und kostenlos über http://www.subreport-elvis.de/E97981279

erhältlich.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90512000 Transport von Haushaltsabfällen
90513000 Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE725 Vogelsbergkreis
Hauptort der Ausführung:

Vogelsbergkreis

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Übernahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus dem Vogelsbergkreis in einem Umfang von ca. 6.290 Mg pro Jahr

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2023
Ende: 31/12/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis 3

Monate vor Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag zweimalig jeweils um ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoption).

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis 3 Monate vor Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag zweimalig jeweils um ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoption).

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Eigenerklärung über die Eintragung im Handels- oder Firmenregister, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise eine Eigenerklärung über einen sonstigen Nachweis der erlaubten Berufsausübung gem. § 44 Abs. 1 VgV.

Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten

vorgelegt werden müssen:

- Aktueller Handelsregister- oder Firmenregisterauszug in Kopie, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise die Nachweise gem. § 44 Abs. 1 VgV (nicht älter als 6 Monate).

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Allgemeiner Jahresumsatz

- Jahresumsätze des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019 bis

2021).

Spezifischer Jahresumsatz

- Jahresumsätze des Bieters der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019 bis 2021),

in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich.

Andere wirtschaftliche und finanzielle Anforderungen

- Mit Abgabe der EEE erklärt der Bieter rechtsverbindlich, dass er im Falle der Beauftragung

eine Sicherheit für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung einschließlich Abrechnung,

Gewährleistung und Schadensersatz sowie Erstattung von Überzahlungen gemäß den

vertraglichen Regelungen in den Vergabeunterlagen stellen und über die Vertragslaufzeit

aufrechterhalten wird. Die Sicherheit kann im Falle der Beauftragung erbracht werden durch

Übergabe der Bürgschaftserklärung eines in der Europäischen Union zugelassenen

Kreditinstituts gemäß dem Vertrag beiliegendem Muster.

Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten

vorgelegt werden müssen:

- Sofern Sie in der EEE keine Angaben zur elektronischen Abrufbarkeit gemacht haben,

folgende Unterlagen:

Bilanzen oder Bilanzauszüge der jüngsten drei Geschäftsjahre, für die eine testierte Bilanz

zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vorliegt.

Liegt für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr noch keine testierte Bilanz vor, so ist für

dieses jüngste abgelaufene Geschäftsjahr anstatt der testierten Bilanz eine vorläufige Bilanz

einzureichen. Liegt auch eine vorläufige Bilanz für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr

nicht vor, ist für dieses abgelaufene Geschäftsjahr eine betriebswirtschaftliche Auswertung

(BWA) vorzulegen.

Ist der Bieter nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem er ansässig ist, nicht zur

Veröffentlichung verpflichtet und legt daher die entsprechenden Unterlagen nicht vor, hat er

die Gründe anzugeben, warum er zu einer Veröffentlichung nicht verpflichtet ist.

Anstatt der Bilanzen kann der Bieter ein externes oder bankinternes Rating (nicht älter als ein

Jahr) vorlegen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Auszug aus den Vergabeunterlagen:

Es sind zwei unternehmensbezogene Referenzen über vergleichbare für kommunale Auftraggeber erbrachte Leistungen an entsprechender Stelle in der EEE [siehe jeweils den nach-folgenden Hinweis in eckigen Klammern] anzugeben:

- Auftraggeber (Firma) [Empfänger]

- Ansprechpartner inkl. E-Mail-Adresse und Telefonnummer [Empfänger]

- Umfang der erbrachten Leistung [Betrag in EUR]

- Ausführungszeitraum [Anfangsdatum; Enddatum]

- Kurze Beschreibung der erbrachten Leistung [Beschreibung]

- Die Referenzen müssen jeweils mindestens folgende Kriterien erfüllen, dazu hat der Bieter für jede Referenz den Leistungszeitraum und den Umfang (Tonnage) im Feld „Beschreibung“ mit anzugeben:

- Konkretisierung der Vergleichbarkeit: Die erbrachten Leistungen müssen in Bezug auf die auf die leistungsgegenständliche Tonnage ein ähnliches Volumen (mindestens jedoch 15.000 Mg) aufweisen und sich auf die Verwertung von PPK aus kommunalen Erfassungsmengen beziehen und

- aus den letzten 5 Jahren stammen, wobei einzelne Referenzen in Summe betrachtet werden können, um die entsprechende Tonnage zu ermitteln.

Der AG behält sich vor, einzelne Referenzangaben in Zweifelsfällen bei den entsprechend benannten Auftraggebern zu prüfen.

- Sofern Sie noch nicht oder nicht über hinreichende Referenzen im Bereich

abfallwirtschaftlicher Leistungen verfügen, können Sie weitere Angaben machen, warum Sie

sich/Ihr Unternehmen für ausreichend fachkundig und leistungsfähig für die Erbringung der

abgefragten Leistungen halten. Bitte schildern Sie dies ausführlich, da Sie mit Ihren Angaben

Ihre Fachkunde nachweisen müssen. Sie können daher auch als Anlage weitere geeignete

Unterlagen, Bescheinigungen etc. einreichen. In jedem Fall müssen dann aber die für die

Durchführung des Auftrags verantwortlichen Personen über persönliche Referenzen verfügen,

die die Referenzen des Bieters zu ergänzen oder zu ersetzen geeignet sind.

Der AG behält sich vor, einzelne Referenzangaben in Zweifelsfällen bei den entsprechend

benannten Auftraggebern zu prüfen.

Weiter ist vorzulegen:

- EEE sowie Ergänzungsformular mit Angaben zur Leistungserbringung

- Angaben zu Beschäftigten und Führungskräften

- Verpflichtungserklärung nach HVTG

- Erklärung Russlandbezug

- Eigenerklärung über das Vorliegen einer Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß

§ 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart oder vergleichbar oder

Eigenerklärung über das Vorliegen eines branchenbezogenen QM-Zertifizierungsnachweises

nach DIN EN ISO 9001 einer nach EN 45000 zertifizierten Stelle oder vergleichbar.

Der Bieter kann entweder die im Bereich Umweltmanagement benannte Eigenerklärung über

die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb oder alternativ die im Bereich

Qualitätssicherung benannte Eigenerklärung einreichen. Verfügt der Bieter über keine der

genannten Zertifizierungen, kann er vergleichbare Standards benennen, wie er die Qualität

sichert bzw. die Einhaltung umweltrechtlicher Anforderungen sicherstellt.

Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom

Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen:

- Vorlage der Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die

ausgeschriebene Abfallart oder eines gleichwertigen Nachweises oder eines

branchenbezogenen QM-Zertifizierungsnachweises nach DIN EN ISO 9001 einer nach EN

45000 zertifizierten Stelle oder eines gleichwertigen Nachweises.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 15/08/2022
Ortszeit: 14:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/10/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 15/08/2022
Ortszeit: 14:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Zur Prüfung des Vergabeverfahrens im Hinblick auf das Vorliegen von

Vergaberechtsverstößen können die Bieter einen Nachprüfungsantrag bei der vorgenannten

Vergabekammer stellen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein solcher Antrag gemäß § 160

Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nur zulässig ist,

soweit der Bieter:

- den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt

und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,

spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe

gerügt hat,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,

spätestens bis zur Angebotsabgabe gerügt hat.

Darüber hinaus muss der Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB innerhalb

von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, seiner Rüge nicht abhelfen zu

wollen, eingereicht werden. Anderenfalls ist dieser verspätet und somit unzulässig.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/07/2022

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