Übernahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus dem Vogelsbergkreis Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/ZAVPPK
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lauterbach (Hessen)
NUTS-Code: DE725 Vogelsbergkreis
Postleitzahl: 36341
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.zav-online.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68161
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://subreport-elvis.de/E97981279
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus dem Vogelsbergkreis
Übernahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus dem Vogelsbergkreis
Von einer schriftlichen Anforderung der Unterlagen ist abzusehen. Diese sind
ausschließlich digital und kostenlos über http://www.subreport-elvis.de/E97981279
erhältlich.
Vogelsbergkreis
Übernahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus dem Vogelsbergkreis in einem Umfang von ca. 6.290 Mg pro Jahr
Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis 3
Monate vor Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag zweimalig jeweils um ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoption).
Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis 3 Monate vor Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag zweimalig jeweils um ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoption).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung über die Eintragung im Handels- oder Firmenregister, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise eine Eigenerklärung über einen sonstigen Nachweis der erlaubten Berufsausübung gem. § 44 Abs. 1 VgV.
Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten
vorgelegt werden müssen:
- Aktueller Handelsregister- oder Firmenregisterauszug in Kopie, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise die Nachweise gem. § 44 Abs. 1 VgV (nicht älter als 6 Monate).
Allgemeiner Jahresumsatz
- Jahresumsätze des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019 bis
2021).
Spezifischer Jahresumsatz
- Jahresumsätze des Bieters der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019 bis 2021),
in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich.
Andere wirtschaftliche und finanzielle Anforderungen
- Mit Abgabe der EEE erklärt der Bieter rechtsverbindlich, dass er im Falle der Beauftragung
eine Sicherheit für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung einschließlich Abrechnung,
Gewährleistung und Schadensersatz sowie Erstattung von Überzahlungen gemäß den
vertraglichen Regelungen in den Vergabeunterlagen stellen und über die Vertragslaufzeit
aufrechterhalten wird. Die Sicherheit kann im Falle der Beauftragung erbracht werden durch
Übergabe der Bürgschaftserklärung eines in der Europäischen Union zugelassenen
Kreditinstituts gemäß dem Vertrag beiliegendem Muster.
Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten
vorgelegt werden müssen:
- Sofern Sie in der EEE keine Angaben zur elektronischen Abrufbarkeit gemacht haben,
folgende Unterlagen:
Bilanzen oder Bilanzauszüge der jüngsten drei Geschäftsjahre, für die eine testierte Bilanz
zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vorliegt.
Liegt für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr noch keine testierte Bilanz vor, so ist für
dieses jüngste abgelaufene Geschäftsjahr anstatt der testierten Bilanz eine vorläufige Bilanz
einzureichen. Liegt auch eine vorläufige Bilanz für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr
nicht vor, ist für dieses abgelaufene Geschäftsjahr eine betriebswirtschaftliche Auswertung
(BWA) vorzulegen.
Ist der Bieter nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem er ansässig ist, nicht zur
Veröffentlichung verpflichtet und legt daher die entsprechenden Unterlagen nicht vor, hat er
die Gründe anzugeben, warum er zu einer Veröffentlichung nicht verpflichtet ist.
Anstatt der Bilanzen kann der Bieter ein externes oder bankinternes Rating (nicht älter als ein
Jahr) vorlegen.
Auszug aus den Vergabeunterlagen:
Es sind zwei unternehmensbezogene Referenzen über vergleichbare für kommunale Auftraggeber erbrachte Leistungen an entsprechender Stelle in der EEE [siehe jeweils den nach-folgenden Hinweis in eckigen Klammern] anzugeben:
- Auftraggeber (Firma) [Empfänger]
- Ansprechpartner inkl. E-Mail-Adresse und Telefonnummer [Empfänger]
- Umfang der erbrachten Leistung [Betrag in EUR]
- Ausführungszeitraum [Anfangsdatum; Enddatum]
- Kurze Beschreibung der erbrachten Leistung [Beschreibung]
- Die Referenzen müssen jeweils mindestens folgende Kriterien erfüllen, dazu hat der Bieter für jede Referenz den Leistungszeitraum und den Umfang (Tonnage) im Feld „Beschreibung“ mit anzugeben:
- Konkretisierung der Vergleichbarkeit: Die erbrachten Leistungen müssen in Bezug auf die auf die leistungsgegenständliche Tonnage ein ähnliches Volumen (mindestens jedoch 15.000 Mg) aufweisen und sich auf die Verwertung von PPK aus kommunalen Erfassungsmengen beziehen und
- aus den letzten 5 Jahren stammen, wobei einzelne Referenzen in Summe betrachtet werden können, um die entsprechende Tonnage zu ermitteln.
Der AG behält sich vor, einzelne Referenzangaben in Zweifelsfällen bei den entsprechend benannten Auftraggebern zu prüfen.
- Sofern Sie noch nicht oder nicht über hinreichende Referenzen im Bereich
abfallwirtschaftlicher Leistungen verfügen, können Sie weitere Angaben machen, warum Sie
sich/Ihr Unternehmen für ausreichend fachkundig und leistungsfähig für die Erbringung der
abgefragten Leistungen halten. Bitte schildern Sie dies ausführlich, da Sie mit Ihren Angaben
Ihre Fachkunde nachweisen müssen. Sie können daher auch als Anlage weitere geeignete
Unterlagen, Bescheinigungen etc. einreichen. In jedem Fall müssen dann aber die für die
Durchführung des Auftrags verantwortlichen Personen über persönliche Referenzen verfügen,
die die Referenzen des Bieters zu ergänzen oder zu ersetzen geeignet sind.
Der AG behält sich vor, einzelne Referenzangaben in Zweifelsfällen bei den entsprechend
benannten Auftraggebern zu prüfen.
Weiter ist vorzulegen:
- EEE sowie Ergänzungsformular mit Angaben zur Leistungserbringung
- Angaben zu Beschäftigten und Führungskräften
- Verpflichtungserklärung nach HVTG
- Erklärung Russlandbezug
- Eigenerklärung über das Vorliegen einer Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß
§ 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart oder vergleichbar oder
Eigenerklärung über das Vorliegen eines branchenbezogenen QM-Zertifizierungsnachweises
nach DIN EN ISO 9001 einer nach EN 45000 zertifizierten Stelle oder vergleichbar.
Der Bieter kann entweder die im Bereich Umweltmanagement benannte Eigenerklärung über
die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb oder alternativ die im Bereich
Qualitätssicherung benannte Eigenerklärung einreichen. Verfügt der Bieter über keine der
genannten Zertifizierungen, kann er vergleichbare Standards benennen, wie er die Qualität
sichert bzw. die Einhaltung umweltrechtlicher Anforderungen sicherstellt.
Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom
Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen:
- Vorlage der Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die
ausgeschriebene Abfallart oder eines gleichwertigen Nachweises oder eines
branchenbezogenen QM-Zertifizierungsnachweises nach DIN EN ISO 9001 einer nach EN
45000 zertifizierten Stelle oder eines gleichwertigen Nachweises.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Zur Prüfung des Vergabeverfahrens im Hinblick auf das Vorliegen von
Vergaberechtsverstößen können die Bieter einen Nachprüfungsantrag bei der vorgenannten
Vergabekammer stellen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein solcher Antrag gemäß § 160
Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nur zulässig ist,
soweit der Bieter:
- den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt
und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe
gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
spätestens bis zur Angebotsabgabe gerügt hat.
Darüber hinaus muss der Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB innerhalb
von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, seiner Rüge nicht abhelfen zu
wollen, eingereicht werden. Anderenfalls ist dieser verspätet und somit unzulässig.