KA-BA Pfa 1.2 Rohbauarbeiten Tunnel Rastatt Referenznummer der Bekanntmachung: 13TEI04481
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
KA-BA Pfa 1.2 Rohbauarbeiten Tunnel Rastatt
KA-BA Pfa 1.2 Rohbauarbeiten Tunnel Rastatt
2014-DE-TM-0094-M
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
KA-BA Pfa 1.2 Rohbauarbeiten Tunnel Rastatt
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
KA-BA Pfa 1.2 Rohbauarbeiten Tunnel Rastatt
KA-BA Pfa 1.2 Rohbauarbeiten Tunnel Rastatt
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
LÄA 832 Querschläge: Zusatzmaßnahmen QS6
Im Zuge der Aufgefrierphase der Vereisung am Querschlag QS6 und QS7 ist es zu Verformungen der Tübbinge in den Haupttunnelröhren verbunden mit Rissbildungen in den Stahlbetontübbingen gekommen. Ursachen für die Verformungen und Rissbildungen sind technisch noch nicht geklärt. Bei den Querschlägen werden daher zusätzliche Maßnahmen zur Beherschung der Verformungen untersucht bzw. durchgeführt. Es wird auf die Risikoübernahme des AG gemäß Ergänzungsvereinbarung zur Sicherung des Bauablaufs Querschläge vom 22.12.2021 - insb. §3, Abs 5 - verwiesen. Die Verantwortung für die mangelfreie Herstellung der Querschläge sowie die Umsetzung verbleibt bei der ARGE. Der mögliche Einsatz von Quellbändern im Anschlussbereich Spritzbeton-Außenschale zu den Tübbingen würde in dem Zuge als Hilfsmaßnahme erfolgen müssen.