Winterdienst im Amtsgericht und Behördenzentrum Bad Schwalbach Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0437-2022-0209
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Winterdienst im Amtsgericht und Behördenzentrum Bad Schwalbach
Durchführung des Winterdienstes in 2 Liegenschaften in Bad Schwalbach in Zuständigkeit für den Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) Niederlassung West.
2 Liegenschaften in Bad Schwalbach
Ausführung des Winterdienstes (saisonal vom 01.11 eines Jahres bis zum 30.04 des folgenden Jahres) auf einer Gesamtfläche von ca. 5568,42 m² im Bereich der folgenden Liegenschaften:
- Amtsgericht, Am Kurpark 12, 65307 Bad Schwalbach
Die Leistungen im Innenbereich der Liegenschaft "Amtsgericht" enden bereits am
31.10.2023 (siehe auch Hinweise im Preisverzeichnis Anlage 1.2.1)
- Behördenzentrum (BHZ), Emser Str. 27+ 27a, 65307 Bad Schwalbach
Zum Leistungsumfang gehören die Beseitigung von Eis, Schnee und Streuen bei Glätte auf öffentlichen Wegen und die Streugutbeseitigung nach Beendigung einer Kälteperiode und am Ende der Wintersaison.
Die maximale Reaktionszeit für den Winterdienst beträgt bei Einsetzen von Schneefall oder Glättebildung 1 Stunde.
Option der Vertragsverlängerung um jeweils 1 Jahr auf maximal 7 Jahre, erstmals zum 01.11.2025. Bei den Datumsangaben handelt es sich um vorbehaltliche Termine.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung bezüglich:
-wettbewerbsbeschränkender Absprachen
-Nachweis der Sozialversicherung
-Arbeitnehmerschutzvorschriften (insb. Jugendarbeitsschutzgesetz)
Eigenerklärungen bezüglich:
-Sozialabgaben
-Berufsgenossenschaft
-Haftpflichtversicherung
- Eigenerklärung zur Eignung
- Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket in Zusammenhang mit Russland
Referenzen: Eine Liste mit geeigneten Referenzangaben über die in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit folgenden Angaben:
-Art der Leistung (hier: Winterdienst)
-Umfang (Angabe der Fläche/laufende Meter, getrennt nach der jeweiligen Leistungsart)
-Empfänger (öffentliche und /oder private Empfänger)
-Ansprechpartner, Telefon, E-Mail-Adresse
-Erbringungszeitraum
Eine Referenzangabe ist dann geeignet, wenn diese in Art und Umfang dem hier zu vergebenden Auftrag entspricht.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bewerber/Bieter die nach § 5 HVTG erforderliche Verpflichtungserklärung abzugeben haben.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen bis zum 15.08.2022, 12:00 Uhr (www.vergabe.hessen.de) zur Verfügung gestellt.
In diesem Vergabeverfahren ist ausschließlich die Abgabe elektronischer Angebote in Textform nach § 126b BGB zugelassen. Sie müssen nicht mit einer elektronischen Signatur nach dem Vertrauensdienstgesetz (VDG) versehen sein.
Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist ausgeschlossen.
Voraussetzung für die Abgabe eines elektronischen Angebots ist die Registrierung auf der Vergabeplattform des Landes Hessen. Das Angebot ist elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen mittels der dort bereitgestellten Softwarekomponente "AI Bietercockpit" zu übermitteln.
Das elektronische Angebot muss dort bis zum Ende der festgelegten Angebotsfrist hinterlegt sein.
Weiterhin verpflichtet sich der Auftragnehmer (AN) mit der Beauftragung der Leistung dem AG zu ermöglichen, alle zur Leistungserfüllung vorgesehenen Personen jederzeit einer Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) unterziehen zu können. Der AN darf daher nur solche Personen einsetzen, die in eine ZÜP durch das Hessische Landeskriminalamt eingewilligt haben und bei denen nach der Überprüfung keine polizeilichen Erkenntnisse vorliegen, die deren Zuverlässigkeit in Frage stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]