Planungsleistungen: Elektrifizierung Moselweinbahn; Planung Leistungsphasen 1-2, optional Leistungsphasen 3-4 und 6-7 Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI55327
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen: Elektrifizierung Moselweinbahn; Planung Leistungsphasen 1-2, optional Leistungsphasen 3-4 und 6-7
Bullay und Traben-Trarbach
Elektrifizierung Moselweinbahn; Planung Leistungsphasen 1-2, optional Leistungsphasen 3-4 und 6-7
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Planungsleistungen: Elektrifizierung Moselweinbahn; Planung Leistungsphasen 1-2, optional Leistungsphasen 3-4 und 6-7
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE12 Karlsruhe
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Bullay und Traben-Trarbach
Elektrifizierung Moselweinbahn; Planung Leistungsphasen 1-2, optional Leistungsphasen 3-4 und 6-7
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE12 Karlsruhe
Land: Deutschland
MKA01: Die EMV-Vorprüfung wird als Zuarbeit zur EBA-Umwelterklärung (Formblatt U3) benötigt.
Die EMV-Vorprüfung wird als Zuarbeit zur EBA-Umwelterklärung (Formblatt U3) benötigt. Hierbei wird die aktuelle technische Planung berücksichtigt. Die technischen Planung und die EMV-Vorprüfung stehen somit in direktem Zusammenhang. Ein Wechsel des AN erfordert einen großen Umfang an Planungsaustausch und fortwährender Abstimmung mit dem derzeit beauftragten AN. Somit würde sowohl zusätzliche Leistung für den neuen AN, als auch für den bisher beauftragten AN entstehen.