Beschaffung von 10 Niederflur-Gelenkomnibussen mit EURO-VI-Motoren

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Lampertheim
NUTS-Code: DE715 Bergstraße
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rnv-online.de
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Beschaffung von 10 Niederflur-Gelenkomnibussen mit EURO-VI-Motoren

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34121100 Busse für den öffentlichen Verkehr
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Vergabegegenstand ist die Beschaffung von 10 Niederflur-Gelenkomnibussen mit EURO-VI-Motoren. Neben der Lieferung der Fahrzeuge wird auch die Ersatzteilversorgung vom Vergabegegenstand umfasst sein.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
34121000 Busse
34121400 Niederflurbusse
34120000 Kraftfahrzeuge für die Beförderung von zehn oder mehr Personen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
NUTS-Code: DE12 Karlsruhe
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die V-Bus GmbH ist ein Verkehrsunternehmen mit Sitz in Lampertheim, das im Rhein-Neckar-Raum öffentlichen Personennahverkehr betreibt. Die V-Bus GmbH mit Sitz in Lampertheim ist ein 100%iges Tochterunternehmen der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH. Der Schwerpunkt liegt auf dem öffentlichen Personennahverkehr, dies umfasst auch die Schienenersatzleistungen in den Metropolregionen Mannheim, Heidelberg und Ludwigshafen. Die Fahrzeuge werden auf dem Betriebshof und in der Werkstatt in Lampertheim unterhalten und gewartet. Es werden diverse Leistungen auf Linien der rnv-Muttergesellschaften erbracht. Auch im Veranstaltungsverkehr wird V-Bus von der rnv eingesetzt. Vergabegegenstand ist die Beschaffung von 10 Niederflur-Gelenkomnibussen mit konventionellem Antrieb, EURO-VI-Motoren. Neben der Lieferung der Fahrzeuge wird auch die Ersatzteilversorgung vom Vergabegegenstand umfasst sein. Für die Ersatzteilversorgung soll ein Rahmenliefervertrag mit einer Laufzeit von 10 Jahren abgeschlossen werden. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftragsgegenstand im laufenden Vergabeverfahren näher zu konkretisieren.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Der Auftraggeber behält sich vor, den Vergabegegenstand im Laufe des Vergabeverfahrens näher zu konkretisieren und etwaige optionale Leistungen (z.B. Zubestellungen, Ersatzteilbeschaffung etc.) festzulegen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Angabe der Laufzeit in II.2.7) bezieht sich auf die voraussichtliche Laufzeit des Rahmenliefervertrags für die Ersatzteilversorgung.

Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (§ 15 Abs. 4 SektVO).

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 251-668482
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
28/06/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Der in V.2.4) genannte Wert entspricht dem in dem Wirtschaftsplan der Auftraggeberin unterstellten Preis für 10 Fahrzeuge.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB Einleitung, Antrag:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/07/2022

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