Beschaffung von 10 Niederflur-Gelenkomnibussen mit EURO-VI-Motoren
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Ort: Lampertheim
NUTS-Code: DE715 Bergstraße
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rnv-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von 10 Niederflur-Gelenkomnibussen mit EURO-VI-Motoren
Vergabegegenstand ist die Beschaffung von 10 Niederflur-Gelenkomnibussen mit EURO-VI-Motoren. Neben der Lieferung der Fahrzeuge wird auch die Ersatzteilversorgung vom Vergabegegenstand umfasst sein.
Die V-Bus GmbH ist ein Verkehrsunternehmen mit Sitz in Lampertheim, das im Rhein-Neckar-Raum öffentlichen Personennahverkehr betreibt. Die V-Bus GmbH mit Sitz in Lampertheim ist ein 100%iges Tochterunternehmen der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH. Der Schwerpunkt liegt auf dem öffentlichen Personennahverkehr, dies umfasst auch die Schienenersatzleistungen in den Metropolregionen Mannheim, Heidelberg und Ludwigshafen. Die Fahrzeuge werden auf dem Betriebshof und in der Werkstatt in Lampertheim unterhalten und gewartet. Es werden diverse Leistungen auf Linien der rnv-Muttergesellschaften erbracht. Auch im Veranstaltungsverkehr wird V-Bus von der rnv eingesetzt. Vergabegegenstand ist die Beschaffung von 10 Niederflur-Gelenkomnibussen mit konventionellem Antrieb, EURO-VI-Motoren. Neben der Lieferung der Fahrzeuge wird auch die Ersatzteilversorgung vom Vergabegegenstand umfasst sein. Für die Ersatzteilversorgung soll ein Rahmenliefervertrag mit einer Laufzeit von 10 Jahren abgeschlossen werden. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftragsgegenstand im laufenden Vergabeverfahren näher zu konkretisieren.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Vergabegegenstand im Laufe des Vergabeverfahrens näher zu konkretisieren und etwaige optionale Leistungen (z.B. Zubestellungen, Ersatzteilbeschaffung etc.) festzulegen.
Die Angabe der Laufzeit in II.2.7) bezieht sich auf die voraussichtliche Laufzeit des Rahmenliefervertrags für die Ersatzteilversorgung.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (§ 15 Abs. 4 SektVO).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der in V.2.4) genannte Wert entspricht dem in dem Wirtschaftsplan der Auftraggeberin unterstellten Preis für 10 Fahrzeuge.
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.