Schienenersatzverkehr - BÜ Sanierung Kurhessenstraße Referenznummer der Bekanntmachung: VGF-EU 088/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60311
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vgf-ffm.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vgf-ffm.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Schienenersatzverkehr - BÜ Sanierung Kurhessenstraße
Der Schienenersatzverkehr zwischen
U-Bahn-Station Heddernheimer Landstraße und U-Bahn-Station
Miquel-/Adickesallee/Polizeipräsidium beginnt am Montag, 25.07.2022 mit Betriebsbeginn und endet am
Sonntag,
07.08.2022 mit Betriebsschluss.
1) Die fachliche Eignung des Auftragsnehmers
(im Folgenden AN) ist nachzuweisen. Der Nachweis wird i.d.R.
durch Vorlage einer Genehmigung nach §§ 42 ff.
PBefG, einer Genehmigung für Gelegenheitsverkehre bzw. bei
ausländischen Unternehmen durch die Vorlage einer gültigen
EU-Lizenz entsprechend der EG VO 1073/2009
oder durch eine Bescheinigung über die fachliche Eignung als Kraftverkehrsunternehmen gem.
Art 21 EG VO
1071/2009 in Verbindung mit Anlage III zur EG VO
1071/2009 erbracht.
2)
Der AN ist verpflichtet, die folgende Betriebsleistung (siehe Anlagen) unter der Beachtung aller gesetzlichen
Vorschriften,
insbesondere des Personenbeförderungsgesetztes (PBefG) und der Verordnung über den Betrieb
von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr
(BOKraft), zu erbringen.
3.) Der AN ist für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften über die Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten
verantwortlich. Unbeschadet dieser Verpflichtung des AN ,
hat die VGF das Recht, die Einhaltung dieser
Vorschriften durch entsprechende Nachweise des AN jederzeit zu überprüf
en.
4.) Für die Erbringung der gemäß Anlagen ausgeschriebenen Betriebsleistung darf sich der Hauptauftragnehmer
auch dritter Unternehmen bedienen.
In diesem Zusammenhang gelten die unter Punkt 1.1.10 beschrieben
Vorgaben. Der Einsatz erfolgt im eigenen Namen und auf eigene
Frankfurt am Main
Zwei U-Bahn-Linien enden stadteinwärts in Heddernheim; U-Bahn-Betrieb zwischen Dornbusch <>Südbahnhof; SEV mit GL-Bussen zwischen Heddernheimer Landstraße <>Miquel-Adickesallee/Polizeipräsidium: Umlaufzeit pro Fahrt (von Starthaltestelle bis Rückkehr Starthaltestelle zzgl. gesetzl. Pausen =60 Minuten); Auf Grund der parallel laufenden Vollsperrung der S-Bahn-Linie S6 verkehrt der SEV
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schienenersatzverkehr - BÜ Sanierung Kurhessenstraße
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen sind kostenfrei und ausschließlich über www.deutsche-evergabe.de verfügbar/herunter zu laden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Frist für den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gemäß 160 Absatz 3 GWB:
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland