Handelspartner für Microsoft-Software für das Land Hessen NEU Referenznummer der Bekanntmachung: VG-3000-2022-0050
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Handelspartner für Microsoft-Software für das Land Hessen NEU
Ausschreibungsgegenstand ist die Beauftragung eines "Handelspartners", welcher in die bestehenden Verträge des Landes Hessen mit Microsoft eintritt und in dieser Rolle das gesamte Produktportfolio des Herstellers Microsoft verkauft oder vermietet.
Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Mainzer Straße 29
65185 Wiesbaden
Es handelt sich vorliegend um das zurückgesetzte Vergabeverfahren des Landes Hessen mit der Vergabenummer VG-3000-2022-0009. Ausschreibungsgegenstand ist die Beauftragung eines "Handelspartners", welcher in die bestehenden Verträge des Landes Hessen mit Microsoft eintritt und in dieser Rolle das gesamte Produktportfolio des Herstellers Microsoft, insbesondere bestehend aus Lizenzen, Lizenzen mit Software-Assurance oder Wartungslizenzen (Software-Assurance), an das Land Hessen sowie an die Föderale IT-Kooperation (FITKO) verkauft oder vermietet und die entsprechende Software liefert. Daneben dient der Rahmenvertrag der Beschaffung von Beratungs- und Verwaltungsleistungen im Zusammenhang mit Software des Herstellers Microsoft. Alle Leistungen sind in deutscher Sprache zu erbringen. Die Mindestlaufzeit des Rahmenvertrages beträgt 24 Monate, kann allerdings zweimalig um 12 Monate verlängert werden. Der Rahmenvertrag endet somit spätestens nach Ablauf von 48 Monaten.
Zu Abschnitt II.1.5) und II.2.6) : Der Auftraggeber schätzt den Auftragwert (netto) gemäß den Regeln des § 3 VgV auf EUR 81.720.000,00 über die maximale Laufzeit von 48 Monaten. Leistungen aus diesem Rahmenvertrag können bis zu einem Höchstwert (netto) von EUR 98.000.000,00 abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet der Rahmenvertrag, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Abschnitt IV: Verfahren
Das vorangegangene offene Verfahren mit der Vergabenummer VG-3000-2022-0009 musste zurückversetzt werden. Der Bestandsvertrag läuft Mitte Juli 2022 aus. Eine zeitliche Lücke zwischen dem Bestandsvertrag und dem nachfolgenden Rahmenvertrag (Unterbrechung der Lizenzkette) muss zwingend vermieden werden. Zusätzlich können erforderliche Abstimmungen zum Einsatz von Microsoft- Software sowie erforderliche Beratungsleistungen nicht erfolgen, da diese Leistungen nur über einen Handelspartner laufen können und dürfen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Handelspartner für Microsoft-Software für das Land Hessen NEU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04329
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.