Beauftragung eines Informationssicherheitsbeauftragten (ISB) Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-STHHG-IT2303 003
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60488
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stiftung-hospital-zum-heiligen-geist.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Beauftragung eines Informationssicherheitsbeauftragten (ISB)
Ausschreibung über die Beauftragung eines Informationssicherheitsbeauftragten (ISB) der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist in Frankfurt am Main
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Ausschreibungsgegenstand ist die Beauftragung eines Informationssicherheitsbeauftragten (ISB) in den Einrichtungen der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist sowie der einhergehende Abschluss einer Rahmenvereinbarung. Die Einrichtungen der Stiftung setzen sich folgendermaßen zusammen:
- Krankenhaus Nordwest (582 Betten)
- Hospital zum Heiligen Geist (276 Betten)
- Zentralverwaltung
- Fachärztezentrum Frankfurt GmbH
- Seniorenstift Hohenwald
- Hospital- Service & Catering GmbH
- Hospital- Pflege GmbH
Der Informationssicherheitsbeauftragte ist verantwortlich für die Planung, Umsetzung, Prüfung und Verbesserung der Informationssicherheit. Er berichtet und berät die Stiftung sowie alle dazugehörigen Einrichtungen in Fragen der Informationssicherheit.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Einmalige Verlängerungsoption von einem Jahr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.