81286400-Rahmenvereinbarung Procurement Agents Referenznummer der Bekanntmachung: 81286400
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
Abschnitt II: Gegenstand
81286400-Rahmenvereinbarung Procurement Agents
Gesucht werden externe Dienstleister zur
Durchführung von Vergabeverfahren für die GIZ im Bereich Dienstleistungen.
Durch das Instrument der sog. Procurement Agents, wird sowohl eine weitergehende
Flexibilisierung der Beschaffung einerseits als auch eine Entlastung des Vertragsmanagements
andererseits angestrebt.
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Dag-Hammarskjöld-Weg 1 - 5 65760 Eschborn, Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Friedrich-Ebert-Allee 32 + 36 53113 Bonn
Es wird angestrebt, Rahmenvereinbarungen mit fünf Rahmenvereinbarungspartner*
innen abzuschließen. Die AG strebt an, insgesamt 150 Verfahren pro Jahr auf die fünf RVP zu
verteilen.
Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von zwei Jahren, mit der Option zweimal um je ein
Jahr zu verlängern. Es wird also insgesamt ein Zeitraum von maximal vier Jahren durch diese
Rahmenvereinbarung abgedeckt.
Das Gesamtvolumen der Beratungsleistungen wird für die gesamte Laufzeit (voraussichtlich vier
Jahre) insgesamt höchstens 10.000.000,- EUR betragen.
Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von zwei Jahren, mit der Option zweimal um je ein
Jahr zu verlängern. Die Höchstgrenze für die reguläre Vertragslaufzeit von 24 Monaten beträgt 5 Mio EUR und erhöht sich je weiterem Vertragsjahr um je 2,5 Mio EUR.
Für den Teilnahmeantrag sind die zur Verfügung gestellten Formblätter zu verwenden.
Gehen mehr als acht Teilnahmeanträge ein, wird nach den nachfolgend genannten Kriterien eine Auswahl getroffen und nur die acht Teilnehmer mit der höchsten Punktzahl zur Angebotsabgabe aufgefordert:
Grundlage der Bewertung sind nur Referenzprojekte der letzten 5 Jahre mit einem Mindestauftragsvolumen von jeweils [Betrag gelöscht] EUR:
1. Anzahl der Beratungen zu und/oder durchgeführte europaweiten Vergabeverfahren nach der Vergaberechts-Reform im April 2016
2. Durchgeführte Verfahren und/oder Beratung zu Verfahren nach GWB und VgV
3. Drei Jahre Erfahrung in der Anwendung eines elektronischen Vergabemanagementsystems.
4. Regelmäßige Business Englisch Schulungen für die eigenen Mitarbeiter
5. Regionale Erfahrung mit Ausschreibungen im Land Deutschland
1. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von zwei Jahren, mit der Option zweimal um je ein
Jahr zu verlängern. Die Höchstgrenze für die reguläre Vertragslaufzeit von 24 Monaten beträgt 5 Mio EUR und erhöht sich je weiterem Vertragsjahr um je 2,5 Mio EUR.
2. Die AG behält sich vor, die Höchstgrenze in jeder Vertragsphase um weitere 1 Mio. EUR zu
erhöhen (Option), sofern der Bedarf besteht. Die Erhöhung erfolgt im Zuge einer
Vertragsergänzung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für den Teilnahmeantrag sind die zur Verfügung gestellten Formblätter zu verwenden.
1. Angaben zum Firmennamen und zur Anschrift, wirtschaftlich Berechtigten, Bankverbindung, Handelsregisternummer, Firmenprofil, Steuernummer, USt.-Identifikationsnummer, Ansprechpartner/in für Rückfragen;
2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und/oder § 124 GWB vorliegen;
3. Eigenerklärung, ob wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG eine Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro verhängt wurde
4. Integritätserklärung
5. Eigenerklärung zu EU-Russlandsanktionen
5. Soweit ein Bewerber im Hinblick auf auf die erforderliche wirtschaftliche und/oder finanzielle und/oder technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), hat er durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass ihm die entsprechenden Kapazitäten zur Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen;
6. Bei Beteiligung als Bewerbergemeinschaft: Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen ein federführendes Mitglied bestimmen und dieses bevollmächtigen, die Gemeinschaft zu vertreten und Zahlungen mit befreiender Wirkung auch für die übrigen Mitglieder in Empfang zu nehmen. Eine entsprechende Vereinbarung, die von allen Mitgliedern unterschrieben ist, muss dem Teilnahmeantrag beigefügt werden. Hierfür ist das von der GIZ bereit gestellte Muster zu verwenden
7. Bei einem Unterauftrag ist eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmer mit dem Angebot einzureichen, sowie ferner eine Erklärung, dass auf diesen keine Ausschlussgründe nach § 123 und/oder § 124 GWB zutreffen.
8. Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate), bei ausländischen Unternehmen aus gleichwertigem Register nach den Rechtsvorschriften des Herkunftslandes
Für den Teilnahmeantrag sind die zur Verfügung gestellten Formblätter zu verwenden.
1. Durchschnittlicher Jahresumsatz in den drei letzten Geschäftsjahren (bei Ausschreibungen innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende des letzten Geschäftsjahres kann das viertletzte Geschäftsjahr herangezogen werden): Mindestens EUR 1 Mio.
2. Durchschnittlichen Zahl der Beschäftigten und Führungskräfte in den letzten drei Kalenderjahren: Mindestens: 10 Personen
Für den Teilnahmeantrag sind die zur Verfügung gestellten Formblätter zu verwenden.
Grundlage der Bewertung sind nur Referenzprojekte der letzten 5 Jahre mit einem Mindestauftragsvolumen von jeweils [Betrag gelöscht] EUR:
- Mindestens 50 Referenzen zu durchgeführten Vergabeverfahren / Beratungen zu Vergaben für Dienstleistungen nach dt. bzw. europäischem Vergaberecht
und davon
- Mindestens 30 Referenzen für öffentliche Auftraggeber
Für den Teilnahmeantrag sind die zur Verfügung gestellten Formblätter zu verwenden.
Gehen mehr als acht Teilnahmeanträge ein, wird nach den nachfolgend genannten Kriterien eine Auswahl getroffen und nur die acht Teilnehmer mit der höchsten Punktzahl zur Angebotsabgabe aufgefordert:
Grundlage der Bewertung sind nur Referenzprojekte der letzten 5 Jahre mit einem Mindestauftragsvolumen von jeweils [Betrag gelöscht] EUR:
1. Anzahl der Beratungen zu und/oder durchgeführte europaweiten Vergabeverfahren nach der Vergaberechts-Reform im April 2016
2. Durchgeführte Verfahren und/oder Beratung zu Verfahren nach GWB und VgV
3. Drei Jahre Erfahrung in der Anwendung eines elektronischen Vergabemanagementsystems.
4. Regelmäßige Business Englisch Schulungen für die eigenen Mitarbeiter
5. Regionale Erfahrung mit Ausschreibungen im Land Deutschland
Gegenstand der Leistung sind u. a. Rechtsdienstleistungen im Sinne von § 2 Abs. 1 RDG.
Es ist eine Haftungsbeschränkung in den besonderen Bedingungen der Rahmenvereinbarung enthalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich des Portals statt.
Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6YXVZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.