Mobile Sammlung und Zwischenlagerung von Kleinmengen gefährlicher Abfälle im Rheingau-Taunus-Kreis ab 01.01.2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 01 VgV 2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aarbergen
NUTS-Code: DE71D Rheingau-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65326
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.eaw-rheingau-taunus.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mobile Sammlung und Zwischenlagerung von Kleinmengen gefährlicher Abfälle im Rheingau-Taunus-Kreis ab 01.01.2023
Leistungsgegenstand ist die Kleinmgengensammlung gefährlicher Abfälle mit dem Schadstoffmobil, die Einsammlung/Abholung gefährlicher Abfälle von den Bauhöfen und Straßenmeistereien sowie die Einsammlung von Chemikalien aus den Schulen im Rheingau-Taunus-Kreis ab 01.01.2023 einschließlich Verpackung und Transportleistungen, Dokumentation/Nachweisführung sowie die Zwischenlagerung der erfassten Abfälle in einem zugelassenen Zwischenlager und die Vermarktung/Verwertung der eingesammelten Bleibatterien.
Die Abholung der gefährlichen Abfälle erfolgt an den jeweiligen kommunalen Sammelstellen. Anschließend hat der Auftragnehmer die vom Auftraggeber übernommenen Abfälle zu dem von ihm bereitzustellenden Zwischenlager zu verbringen. Für das Zwischenlager wird kein Standort vorgegeben.
Gegenstand der Leistung ist die Kleinmengensammlung gefährlicher Abfälle mit dem Schadstoffmobil an derzeit 91 Sammelterminen pro Jahr an insgesamt 80 Sammeltagen von den vorgegebenen Sammelstellen, die Einsammlung/Abholung gefährlicher Abfälle von den Bauhöfen und Straßenmeistereien an bis zu vier Sammelterminen pro Jahr und die Einsammlung von Chemikalien aus den Schulen im Rheingau-Taunus-Kreis einschließlich Verpackung und Transportleistungen, Dokumentation/Nachweisführung sowie die Zwischenlagerung der erfassten Abfälle in einem zugelassenen Zwischenlager. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die erfassten gefährlichen Abfälle zwischenzulagern und zur Abholung durch einen Entsorger bereitzustellen. Hierzu hat er ein genehmigtes Zwischenlager zu betreiben, sowie ausreichend Lagerkapazitäten und qualifiziertes Personal zu stellen, um die Zwischenlagerung der zu erwartenden Abfallmengen durchzuführen. Leistungsgegenstand ist zudem die ordnungsgemäße und hochwertige Verwertung/Vermarktung der erfassten Bleibatterien. Im Übrigen ist die Entsorgung der eingesammelten gefährlichen Abfälle nicht Gegenstand der hiesigen Ausschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Mobile Sammlung und Zwischenlagerung von Kleinmengen gefährlicher Abfälle im Rheingau-Taunus-Kreis ab 01.01.2023
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Limburg
NUTS-Code: DE723 Limburg-Weilburg
Postleitzahl: 65551
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Von der Bekanntmachung des Auftragswerts wird nach § 39
Abs. 6 Nr. 2 und 4 VgV abgesehen. Aus formulartechnischen
Gründen wird unter Ziff. II.1.7) als Gesamtwert der Beschaffung
[Betrag gelöscht] EUR und unter Ziff. V.2.4) als Auftragswert [Betrag gelöscht] Euro
eingetragen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit der Auftragserteilung endet nach § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung der Auftragsvvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]