SFS 1733 Fulda-Würzburg - BÜW nach VV-Bau und VVBau-STE Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI48443
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
SFS 1733 Fulda-Würzburg - BÜW nach VV-Bau und VVBau-STE
Fulda - Würzburg
Die nachfolgend aufgelisteten Maßnahmen sind Gegenstand der Bauüberwachungsleistung:
• Oberbaumaßnahmen (Erneuerung und Sanierung des Oberbaus, Gleise und Weichen)
• Weichenvormontage (Vormontageorte: Karlsruhe / Butzbach / Baufeld)
• Oberbautechnisch bedingte Zusammenhangsmaßnahmen an den technischen Anlagen des Fahrweges, u.a. Signalanlagen (Gleisschaltmittel, Gleisfreimeldeanlagen), LZB (Außenanlage), Oberleitungsanlagen, Erdungsanlagen, Weichenheizungen.
• Austausch der vorhandenen Weichenantriebe inkl. Verkabelung
• Austausch und Erneuerung der Weichenheizungen
• Kabelverlegearbeiten - Austausch der streckenbegleitenden Stammkabel und Stichkabel inkl. Anschlüsse
• Austausch der Gleisfreimeldetechnik in der Außen- und Innenanlage (Umrüstung von FTGS auf Achszähltechnik)
• Anpassung der Innenanlagen der Stellwerke und deren Stromversorgung
• Anpassung der ZN / ZL – Einrichtungen
• Anpassungen der Innenanlagen im Zuge der LZB Migration (Fulda, Burgsinn)
• Freischneiden, Herrichten, Betreiben und Rückbau der Baustelleneinrichtungs- und Bereitstellungsflächen und der zugehörigen Zuwegungen
• Kabelmanagement -abruf der Kabel (u.a. LZB / STE)
• Wareneingangskontrolle inkl. Dokumentation aller vom AG-seitig bereitgestellten Stoffe (Oberbau-Stoffe und STE Materialien) einschließlich einer Qualitätssicherung durch die Bauüberwachung.
• Diverse Instandhaltungsmaßahmen
• Nachlaufarbeiten wie DUA-Stopfgang und Neulagenschleifen
Diese Maßnahmen werden im Folgenden detailliert beschrieben.
1.1.1 Oberbau
Die DB Netz AG beabsichtigt 2022 die Sanierung der Schnellfahrstrecke (SFS) 1733 im Abschnitt zwischen Fulda und Würzburg. Auf der Strecke soll eine umfassende Erneuerung des Oberbaus mit Weichen- und Schienenerneuerung inkl. der daraus resultierenden Begleitarbeiten an LST- und ET-Anlagen stattfinden.
Betroffen sind die Strecken 1733, 5214, 5215 und 5216.
Der zu sanierende Streckenabschnitt ist Bestandteil der Nord-Süd Schnellfahrstrecke und Bestandteil des TEN-Netzes. Es steht eine Vollsperrung von 128 Tagen für den Abschnitt Würzburg bis Burgsinn und 184 Tagen für den Abschnitt Burgsinn bis Fulda zur Verfügung (siehe Anlagen 01.00.04 Anmeldung BauKapa/ Beginn: 10.06.2022). Während der Vollsperrung werden auch Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt.
Die Leistungen dieses Ausschreibungspaketes umfassen die Gesamtverantwortliche Bauüberwachung für alle Maßnahmen des Ausschreibungspaketes BAU SFS 1733 RA 3a. Dazu gehören sämtliche Vor-, Nach- und Zusammenhangsarbeiten dieser Maßnahmen und Bauverträge. Die Beschreibung der Baumaßnahme ist in den Anlagen 01.00.01 – 01.00.09 beigelegt. Das Leistungsbild umfasst auch das Nachtragsmanagement (Anlage 01.06).
Geplanter Instandsetzungsumfang:
- Gleiserneuerungen, 165.602 m, davon 58.485 m SE2.
1.1.2 Leit- und Sicherungstechnik
a) Zusammenhangsarbeiten im Rahmen der Oberbaumaßnahmen
Wiedereinbau FTGS
In den Stellbereichen Stw. Fulda (km 238,900 / Weiche 103 – 239,721) und Würzburg (km 322,593- 326,590) bleibt die Gleisfreimeldetechnik FTGS erhalten. Die vorhandenen Gleiskreise werden ausgebaut, gesichert, seitlich gelagert und nach Durchführung der Oberbaumaßnahme (nach Fertigstellung der Oberbauschweißungen) wieder eingebaut. Die Arbeiten werden inkl. der Abnahmeprüfungen und Inbetriebnahmen bis zum 24.09.2022 (BA1 – Burgsinn-Würzburg) / 15.11.2022 (BA2 – Fulda-Burgsinn) (Beginn der Belastungsfahrten) abgeschlossen sein.
Linienleiter
Im Rahmen der Oberbaumaßnahme wird der vorhandene Linienleiter ausgebaut und nach Fertigstellung des Oberbaus neu verlegt, eingebaut und abgenommen (weiteres siehe unten). Kreuzungsstellen des Linienleiters sind durch den AN Bau zu dokumentieren (gemäß Regelwerk der DB AG) und durch den AN zu überwachen.
Kabelführungssysteme
Die im Bestand vorhandenen Betonkabelkanäle werden dabei weiter genutzt. Nicht lagegerechte Kabeltröge werden gerichtet bzw. werden aus- und wieder eingebaut.
Kabelverlegearbeiten
Im Rahmen der Installation der Achszähltechnik werden neue Stamm- und Stichkabel verlegt. Hierbei muss die Bauüberwachung die Kabelüberwachung durchführen inkl. einer umfangreichen Dokumentation (nach gültigem Regelwerk der DB AG).
Kabelmanagement
Der AN übernimmt in Abstimmung mit dem Bau AN den Abruf der Kabel mit ausreichendem Vorlauf (u.a. LZB / STE) und die Koordination der Lieferung sowie mögliche Entsorgung von Altmaterialien. Ebenso obliegt dem AN die Wareneingangskontrolle inkl. Dokumentation aller vom AG-seitig bereitgestellten Stoffe einschließlich einer Qualitätssicherung.
- Erneuerung von 72 Weichen und 17 Schienenauszügen
davon: 2 Weichen mit r = 7000/6000 m
28 Weichen mit r = 2500 m
26 Weichen mit r = 1200 m
2 Weichen mit r = 500 m
14 Weichen mit r = 300 m
Umbauverfahren:
- Fließbandverfahren mit Einsatz GMT
Grober Bauablauf:
- Baugleis einrichten
- Bettungsreinigung (gleichzeitiger Einsatz von 2 BRM)
- Neuschienen abladen /Altschienen aufladen
- Gleisumbau / Weichenerneuerung
- Schottern und Stopfen
- Schienenschweißen
- LZB – Einbau
- DUA-Stopfgang und Neulagenschleifen
- Baugleis aufheben
Die SiGeKo Leistung sowie Umweltbauüberwachung werden separat ausgeschrieben.
b) Umrüstung der Gleisfreimeldetechnik von FTGS auf Achszähltechnik
Die Gleisschaltmittel der Gleisfreimeldung werden in den überwiegenden Stellbereichen von FTGS auf Achszähler umgebaut. Der Rückbau der FTGS wird durch den AN BAU übernommen. Die Montage der Achszähler erfolgt durch die Signalbaufirmen. Der Umbaubereich beginnt im km 238,900 im Bf Fulda Süd und endet beim Übergang zum Stellbereich des Stw Würzburg bei km 322,593 und erstreckt sich auf die auf die Stellbereiche Hartberg, Landrücken Nord, Landrücken Süd, Mottgers, Altengronau, Dittenbrunn, Burgsinn, Mühlberg, Rohrbach, Hohe Wart und Espenloh/Neuberg.
Folgende Arbeiten werden durch die beauftragten Signalbaufirmen durchgeführt:
- Arbeiten in den Innenanlagen (vor und in der Umbausperrpause)
- Festlegung der Mikropunkte für die einzelnen Achszähler am Gleis (nach den Oberbauschweißarbeiten)
- Montage der Achszähltechnik an Gleis inkl. Anschluss an Stichkabel
- Anschluss der Gleisschaltmittel an Kabelverteiler und Gleis
- Anschluss der Kabelanlage an Muffen und Kabelschränke
Die Arbeiten werden inkl. der Abnahmeprüfungen und Inbetriebnahmen bis zum 24.09.2022 (BA1 – Burgsinn-Würzburg) / 15.11.2022 (BA2 – Fulda-Burgsinn) (Beginn der Belastungsfahrten) abgeschlossen sein.
Zeitgleich werden Arbeiten an den LZB-Zentralen durchgeführt (siehe unten).
Folgende Maßnahmen werden im Zusammenhang mit dem Umbau der Achszähltechnik durchgeführt und sind durch den AN zu überwachen:
RSTW Fulda:
• Die Anpassung/Umrüstung der Stellwerksinnenanlage (Thales/Siemens)
• Anpassung der Stromversorgung
RSTW Hartberg:
• Die Anpassung/Umrüstung der Stellwerksinnenanlage (Thales)
• Anpassung der Stromversorgung
• Umrüstung der Gleisfreimeldung von FTGS-Gleiskreisen auf Achszähltechnik (Montage der Achszähler Außenanlage)
• Kabelverlegearbeiten
RSTW Landrücken Nord:
• Die Anpassung/Umrüstung der Stellwerksinnenanlage (Thales)
• Anpassung der Stromversorgung
• Umrüstung der Gleisfreimeldung von FTGS-Gleiskreisen auf Achszähltechnik (Montage der Achszähler Außenanlage)
• Kabelverlegearbeiten
RSTW Landrücken Süd:
• Die Anpassung/Umrüstung der Stellwerksinnenanlage (Thales)
• Anpassung der Stromversorgung
• Umrüstung der Gleisfreimeldung von FTGS-Gleiskreisen auf Achszähltechnik (Montage der Achszähler Außenanlage)
• Kabelverlegearbeiten
RSTW Mottgers/Altengronau:
• Die Anpassung/Umrüstung der Stellwerksinnenanlage (Thales)
• Anpassung der Stromversorgung
• Umrüstung der Gleisfreimeldung von FTGS-Gleiskreisen auf Achszähltechnik (Montage der Achszähler Außenanlage)
• Kabelverlegearbeiten
RSTW Dittenbrunn:
• Die Anpassung/Umrüstung der Stellwerksinnenanlage (Thales)
• Anpassung der Stromversorgung
• Umrüstung der Gleisfreimeldung von FTGS-Gleiskreisen auf Achszähltechnik (Montage der Achszähler Außenanlage)
• Kabelverlegearbeiten
RSTW Burgsinn
• Die Anpassung/Umrüstung der Stellwerksinnenanlage (Siemens/Thales)
• Anpassung der Stromversorgung
• Umrüstung der Gleisfreimeldung von FTGS-Gleiskreisen auf Achszähltechnik (Montage der Achszähler Außenanlage)
• Kabelverlegearbeiten
RSTW Mühlberg:
• Die Anpassung/Umrüstung der Stellwerksinnenanlage (Thales)
• Anpassung der Stromversorgung
• Umrüstung der Gleisfreimeldung von FTGS-Gleiskreisen auf Achszähltechnik (Montage der Achszähler Außenanlage)
• Kabelverlegearbeiten
RSTW Rohrbach:
• Die Anpassung/Umrüstung der Stellwerksinnenanlage (Thales)
• Anpassung der Stromversorgung
• Umrüstung der Gleisfreimeldung von FTGS-Gleiskreisen auf Achszähltechnik (Montage der Achszähler Außenanlage)
• Kabelverlegearbeiten
RSTW Hohe Wart:
• Die Anpassung/Umrüstung der Stellwerksinnenanlage (Thales)
• Anpassung der Stromversorgung
• Umrüstung der Gleisfreimeldung von FTGS-Gleiskreisen auf Achszähltechnik (Montage der Achszähler Außenanlage)
• Kabelverlegearbeiten
RSTW Espenloh/Neuberg:
• Die Anpassung/Umrüstung der Stellwerksinnenanlage (Thales)
• Anpassung der Stromversorgung
• Umrüstung der Gleisfreimeldung von FTGS-Gleiskreisen auf Achszähltechnik (Montage der Achszähler Außenanlage)
• Kabelverlegearbeiten
RSTW Würzburg
• Die Anpassung/Umrüstung der Stellwerksinnenanlage (Siemens/Thales)
• Anpassung der Stromversorgung
c) Anpassung Zugnummermeldeanlagen (ZN-Anlagen)
Aufgrund der oben aufgeführten Anpassungsmaßnahmen finden ggf. Anpassungen der Zugnummernmeldeanlagen (ZN-Anlagen) statt. Die Arbeiten finden aus-schließlich in der Innenanlage statt.
d) LZB-Migration
Aufgrund der Abkündigung der LZB L72 classic in Deutschland durch den Systemhersteller Thales und der damit nicht mehr gegebenen Verfügbarkeit wäre die Leistungsfähigkeit des Kernnetzes nachhaltig beeinträchtigt. Deshalb wurde in der Zentrale der DB Netz AG beschlossen, alle betroffenen LZB-Zentralen zu migrieren und zukunftsfähig zu gestalten.
Weitere Informationen siehe Ausschreibungsunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
SFS 1733 Fulda-Würzburg - BÜW nach VV-Bau und VVBau-STE
Ort: Estenfeld
NUTS-Code: DE26C Würzburg, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend und vollständig vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Bitte ergänzen Sie im Teilnahmeantrag alle Angaben (gelb markierte Felder), die vom Bewerber zu machen sind, sorgfältig und vollständig. Durch den Bewerber sind als Teilnahmebedingung alle Erklärungen/Nachweise, welche im Teilnahmeantrag gefordert sind, einzureichen. Fehlende Angaben können zum Ausschluss aus dem weiteren Vergabeverfahren führen.
Der Teilnahmeantrag ist bis zum genannten Schlusstermin, ausschließlich unter Verwendung des Formular des Teilnahmeantrags, bei der ausschreibenden Stelle des Auftraggebers einzureichen. Darüber hinaus gehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Die Teilnahme am weiteren Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnahmewettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnahmewettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Bis zum Schlusstermin ist der Bewerber bzw.die Bewerber- oder Bietergemeinschaft für das Einreichen der Teilnahmeanträge kostenfrei auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG unter https://bieterportal.noncd.db.de/portal/FAQ zu registrieren.
Zu beachten ist, dass auch für schon registrierte Lieferanten für eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft eine erneute Registrierung erforderlich ist.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Für die Teilnahme am Auswahlverfahren ist die Erfüllung sämtlicher Eignungskriterien (Mindestanforderungen) vom Bewerber, von den Partnern der Bewerbergemeinschaft bzw. ggf. von den Subunternehmern nachzuweisen.
Die geforderten Eignungsnachweise müssen spätestens mit der Abgabe des Teilnahmeantrages vorgelegt werden.
Subunternehmer, welche für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch dieser führt grundsätzlich zum Ausschluss des Bewerbers. Außerdem hat der Bewerber mit der beiliegenden Verpflichtungserklärung (Anlage 1) schriftlich nachzuweisen, dass er für die gesamte Dauer der Leistungserbringung tatsächlich über die Mittel dieser Subunternehmer zur jeweiligen Leistungserbringung verfügt. Ein Austausch von Subunternehmern, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von Subunternehmern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag zum Austausch sind zudem sämtliche Eignungsnachweise/Verpflichtungserklärungen aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Subunternehmer beizulegen. Der Austausch ist nur gegen, nach den hiesigen Vorgaben geeignete Subunternehmer zulässig.
Vorgesehene Mitarbeiter, welche für den Nachweis der Eignung im Bereich zusätzliche Angaben (Abschnitt VI.3) herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch der Mitarbeiter, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von den genannten Mitarbeitern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag sind zudem sämtliche Eignungsnachweise/Verpflichtungserklärungen aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Mitarbeiter beizulegen. Der Austausch ist nur gegen nach den Vorgaben der hiesigen Teilnahmebedingungen geeignete Mitarbeiter zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1. bis III.1.3. genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
-- Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
Beteiligte Unternehmen:
1. Obermeyer Planen + Beraten GmbH
Zur Gießerei 18
76227 Karlsruhe
2. DB Engineering & Consulting GmbH
Gartenstraße 82-84
6135 Karlsruhe
3. AFRY Deutschland GmbH
Calenberger Esplanade 3
30169 Hannover
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
-- Erklärung, dass er im Rahmen des hier vorliegenden Projektes keine Bauleistungen und damit im Zusammenhang stehenden Arch./Ing.-Leistungen erbracht hat
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen. Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen. 2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Fulda - Würzburg
siehe II.2.4) Beschreibung der Beschaffung
Ort: Estenfeld
NUTS-Code: DE26C Würzburg, Landkreis
Land: Deutschland
ÄB 02:
Koordination und Durchführung sämtlicher Bauüberwachungsleistungen für die Tunnelsanierung im Abschnitt Süd
Die INGE BÜW SFS 1733 ist bereits mit Bauüberwachungsleitungen im Projekt SFS 1733 RA3a beauftragt. Um eine
gesamtverantwortliche und gewerkeübergreifende Kordination im Projekt sowie den erforderlichen Personaleinsatz zu
gewährleisten, ist die Integration der Bauüberwachungsleistungen zur Tunnelsanierung (Abschnitt Süd) in das bereits beauftragte
Leistungsbild erforderlich. Die zum gegenwärtigen Zeitpunkt vorhandenen Schnittstellen, technischen Synergien und Abläufe im
Gesamtprojekt können als Ergebnis zielführend während der Bauausführung genutzt werden. Eine Ausschreibung der zusätzlich
zu erbringenden Bauüberwachungsleistungen würde zu einer massiven Verzögerung im Projektverlauf führen. Die definierten
Bauüberwachungsleistungen sind als Voraussetzung für die erforderliche Bauausführung anzusehen. Eine Verzögerung hätte
somit unmittelbare Auswirkungen auf den Bauablauf und dementsprechend auf die Bauausführung des Gesamtprojektes.