Sicherungsleistung für die Oberleitungserneuerung Rottendorf-Iphofen Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI47006
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherungsleistung für die Oberleitungserneuerung Rottendorf-Iphofen
BA 1 Dettelbach – Rottendorf
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
BA 1 Dettelbach – Rottendorf
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90411
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Dettelbach - Rottendorf
BA 1 Dettelbach – Rottendorf
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90411
Land: Deutschland
5 - Durch eine Festlegung der BZS musste im Rahmen der Bauausführung eine ATWS Anlage zur Warnung von Zweiwegebaggern verwendet werden, um sicher zu stellen, dass diese aus dem Gleis schwenken können um einen Sicheren Bahnbetrieb zu gewährleisten. Vertrags-Soll ist die Absicherung der Bauarbeiten gegen Gefahren aus dem Bahnbetrieb. Der Gesammtcharakter dieses Auftrags bleibt, durch den Einsatz von ATWS zusätzlich zu den bereits beauftragten Sicherungsmaßnahmen, unverändert.
Durch eine Festlegung der BZS musste im Rahmen der Bauausführung eine ATWS Anlage zur Warnung von Zweiwegebaggern verwendet werden, um sicher zu stellen, dass diese aus dem Gleis schwenken können um einen Sicheren Bahnbetrieb zu gewährleisten.