VE2205.1 Fassadenelemente Flugsteig G 2.2 BPH Referenznummer der Bekanntmachung: EU-V0403-22FAS
Regelmäßige nichtverbindliche Bekanntmachung – Sektoren
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60547
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fraport.de
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60547
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fraport.de
Ort: Frankfurt
Postleitzahl: 60547
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fraport.de
Abschnitt II: Gegenstand
VE2205.1 Fassadenelemente Flugsteig G 2.2 BPH
Im Rahmen des Neubaus des Terminal 3 der Fraport AG am Frankfurter Flughafen werden unter anderem ein Terminalgebäude und die Piergebäude H + J sowie das Pier G und das Parkhaus errichtet.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind folgende Leistungen:
Die Fraport AG beabsichtigt am Standort Terminal 3 (nachfolgend auch als "T3“ bezeichnet) auf den Erweiterungsflächen für das T3 Ost die Erweiterung des Kopfgebäudes des Flugsteiges G (Bauphase 2.2) direkt im Anschluss an die Bauphase 1.0 des Flugsteiges G und die Verbindungsbrücken direkt im Anschluss an das Terminalhauptgebäude T3 zu errichten.
Die Erweiterung des Flugsteiges G mittels der Bauphase 2.2 erweitert die Kapazitäten des bestehenden Flugsteiges G in der Abfertigung und bindet Flugsteig G an das Terminalhauptgebäude T3 an.
Für die bauliche Realisierung der Kopfbauerweiterung (Bauphase 2.2) des Flugsteiges G sollen mehrere Gewerkepakete gebildet und in getrennten Vergabeeinheiten vergeben werden.
Folgende Gewerkepakete sind geplant:
- VE2201.1: Erweiterter Rohbau mit Beton-Fassade, Dachabdichtung
- VE2205.1: Fassade
- VE2202.1: Ausbau
- VE2203.1: TGA Elektro einschl. Gebäudeautomation
- VE2204.1: TGA Mechanik
- VE2206.1: Fördertechnik
Gegenstand dieser Beauftragung ist das Gewerkepaket VE2205.1.
Weitere Angaben unter II.2.4
Frankfurt am Main Flughafen
Gegenstand dieser Ausschreibung sind folgende Leistungen:
45443000-4 Fassadenarbeiten:
• Metall-Glasfassade: ca. 1.000 m²
• Sandwichelementfassade: ca. 4.700 m²
• Keramikfassade: ca. 20 m²
• Außentore: ca. 200 m²
45262100-2 Gerüstbauarbeiten:
• Fassadengerüst: ca. 800 m² als Teil der Baustelleneinrichtung
Folgende Maßnahmen werden durch das Gewerkepaket VE2201.1 erstellt:
• Baustelleneinrichtung
• Rohbauarbeiten
• Dachabdichtungsarbeiten
• Stahlbauarbeiten
• Stahlbauarbeiten Verbindungsbrücken
• Betonfassaden
Folgende Maßnahmen in Fassadenebene werden durch das Gewerkepaket VE2202.1
erstellt:
• Wärmedämmverbundsystemfassaden
• Stahltüren
Der Flugsteig G inkl. der Bauphase 2.2 ist mit eigenständigen ln- und Outboundprozessen für Passagiere und Gepäck zu realisieren, für Schengen und NonSchengen Passagiere auszulegen und muss die eingängigen europäischen Richtlinien zum Betrieb eines Flughafens einhalten.
Zum vorgesehenen Fertigstellungstermin müssen alle Funktionen des Gebäudes gegeben sein.
Die Leistungen des Auftragnehmers beinhalten neben den Bauleistungen auch alle notwendigen Koordinations- und Planungsleistungen (Werk- und Montageplanung), welche für die eigenen Leistungen innerhalb der Bauphase 2.2 des Flugsteiges G notwendig sind.
Der Auftragnehmer erhält die vom AG erbrachten HOAI Leistungsphasen „Grundlagenermittlung“ bis einschließlich „Ausführungsplanung“ (LP 1-5).
Alle weiteren erforderlichen Planungsleistungen, die für die Erstellung der Fassadenarbeiten erforderlich und durch das beauftragte Gewerkepaket im Rahmen der ausgeschriebenen Leistungen zu erbringen sind, werden durch den Auftragnehmer bereitgestellt.
Das Gebäude soll in System- bzw. in Fertigteilbauweise errichtet werden. Hierbei werden die Tragkonstruktion sowie die Treppen, Treppenhäuser, Aufzugsschächte
und sonstige Schächte in Stahlbeton und Stahl ausgeführt. Die technische Ausstattung ist im Rahmen der gesetzlichen Mindeststandards zu realisieren.
Vorgaben hinsichtlich den Bauqualitäten, der Ausstattung und den zu verwendenden Materialien werden auf Basis der bislang vom AG erarbeiteten Planung in den Vergabeunterlagen veröffentlicht.
Die nachfolgend genannten Leistungen übernimmt der Auftraggeber oder dessen Erfüllungsgehilfe:
- übergeordnete Koordination Probebetrieb
- Gesamtkoordination Inbetriebnahme
Im Zuge des Bauablaufes ist mit entsprechenden Schnittstellen in Bezug auf die Baustelleneinrichtungsfläche/ Logistik sowie aufgrund der parallel stattfindenden Baumaßnahmen des Terminalhauptgebäudes T3 zu rechnen. Die Auftragnehmer der Bauphase 2.2 durchqueren die Baustelleneinrichtungsfläche des Gesamtprojektes Terminal 3. Teile der Baustelleneinrichtungsflächen für die Baumaßnahme sind gemeinsam mit der Baustelle Terminalhauptgebäude T3 zu nutzen.
Zum Zeitpunkt der Ausbauleistung des Auftragnehmers ist das angrenzende Gebäude Bauphase 1 bereits fertiggestellt, teilweise unter Errichtung von Interimsbauwerken.
Der Rückbau von Interimsbauwerken unter voller Aufrechterhaltung des Betriebsbereiches der Bauphase 1 kann im Falle einer vorgezogenen Inbetriebnahme der Bauphase 1 ggf. erforderlich werden und könnte für den AN den Rückbau einzelner Wandabschnitte aus Mauerwerk mit Sandwichpaneelfassade, eines Fensters und zweier Türen umfassen.
Der Flugsteig G in der Bauphase 2.2 umfasst ca. 15.800 m² BGF R, ca. 2.000 m² BGF S und ca. 1.300 m² BGF R als Umbaumaßnahmen im Gebäude Bauphase 1.
Leistungsbeginn: 4. Quartal 2023
Beginn Montage: 2. Quartal 2024
Leistungsende (inkl. nachlaufender Restleistungen und Abnahme): 4. Quartal 2024
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Allgemeine Informationen zu den Ziffern III.1.1) bis III.1.3): Die nach den Ziffern III.1.1) bis III.1.3) geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123 und 124 GWB und zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 des Rates (Ziffer III.1.1)), der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.2)) und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3)) sind in einem Dokument "Aufforderung zur Interessensbestätigung" (AzIB), das erst zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Interessensbestätigung unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, aufgeführt. Das Dokument "Aufforderung zur Interessensbestätigung" entspricht in seinem Aufbau und der Bezifferung dem Formular dieser Veröffentlichung.
Die informatorischen Vergabeunterlagen werden mit Aufforderung zur Interessensbestätigung ebenfalls unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt. Änderungen und Ergänzungen bleiben vorbehalten (vgl. VI.3)).
1. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123 und 124 GWB und zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 des Rates ist gemäß den Ausführungen unter Ziffer III.1.1) des Dokumentes "Aufforderung zur Interessensbestätigung" zu belegen.
Es wird auf die Ausführungen des Dokumentes "Aufforderung zur Interessensbestätigung", das erst zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Interessensbestätigung unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, verwiesen.
1.
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist gemäß den Ausführungen unter Ziffer III.1.2) des Dokumentes "Aufforderung zur Interessensbestätigung" zu belegen.
Es wird auf die Ausführungen des Dokumentes "Aufforderung zur Interessensbestätigung", das erst zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Interessensbestätigung unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, verwiesen.
Es wird auf die Ausführungen des Dokumentes "Aufforderung zur Interessensbestätigung", das erst zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Interessensbestätigung unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, verwiesen.
1.
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist gemäß den Ausführungen unter Ziffer III.1.3) des Dokumentes "Aufforderung zur Interessensbestätigung" zu belegen.
Es wird auf die Ausführungen des Dokumentes "Aufforderung zur Interessensbestätigung", das erst zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Interessensbestätigung unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, verwiesen.
Es wird auf die Ausführungen des Dokumentes "Aufforderung zur Interessensbestätigung", das erst zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Interessensbestätigung unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, verwiesen.
Die Vergabestelle macht von der Möglichkeit des § 45 SektVO, die Anzahl der geeigneten Bewerber/ Bewerbergemeinschaften zu begrenzen, keinen Gebrauch.
Alle Bewerber/ Bewerbergemeinschaften, die ihr Interesse form- und fristgerecht bekundet haben sowie nach den Ausführungen dieser Bekanntmachung und des Dokumentes "Aufforderung zur Interessensbestätigung" (AzIB), das erst zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Interessensbestätigung unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Ziffer III.1.1)), die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.2)) und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3)) nachgewiesen haben, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Die zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 des Rates erforderlichen Maßnahmen gemäß Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
I. Ablauf des Verfahrens
1. Phase - Interessenbekundung (IBK):
Interessenten müssen ihr Interesse über die Vergabeplattform www.vergabe.rib.de bekunden.
Die Interessenbekundung als Bewerber-/ Bietergemeinschaft (Bew.-/Bi.gem.) ist bereits in dieser 1. Phase möglich, aber nicht zwingend. In diesem Fall sind die Mitglieder sowie das vertretungsberechtigte Mitglied mit der IBK zu benennen (s. auch 2. Phase). Die Einreichung eines Teilnahmeantrags/ einer Interessensbestätigung ist in dieser Phase nicht erforderlich.
Es erfolgt keine gesonderte Auftragsbekanntmachung mehr (§ 36 Abs. 4 SektVO). Lediglich die Unternehmen, die form- u. fristgerecht eine Interessenbekundung übermittelt haben, werden am weiteren Verfahren beteiligt (§36 Abs. 5 SektVO).
Der Interessent trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung der Interessenbekundung.
2. Phase - Interessensbestätigung:
Nur diejenigen Unternehmen, die form- und fristgerecht ihr Interesse über die Vergabeplattform bekundet haben, werden zur Abgabe eines Teilnahmeantrags (Interessensbestätigung) aufgefordert werden. Weitere/ sonstige Unternehmen sind nicht zur Teilnahme am Verfahren berechtigt. Soweit noch keine IBK als Bew.-/Bi.gem. in der 1. Phase erfolgt ist, kann eine Bew.-/Bi.gem. auch noch nach der Aufforderung zur Interessenbestätigung (AzIB) bis zur Abgabe der Teilnahmeanträge zulässig gebildet werden. In diesem Fall darf jedoch eine Bew.-/Bi.gem. nur noch zwischen Unternehmen gebildet werden, die auch ihr Interesse zuvor in der 1. Phase bekundet haben. Mit der AzIB werden auch alle weiteren notwendigen Informationen/ Dokumente zur Verfügung gestellt:
- „Formblätter zur Interessensbestätigung“,
- die informatorischen Vergabeunterlagen.
Im Rahmen der AzIB werden diese elektronisch über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt oder eine Internetadresse angegeben, unter der die elektronischen Dokumente abgerufen werden können.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass entgegen § 41 Abs. 1 SektVO die informatorischen Vergabeunterlagen nicht vollständig sind und daher nicht zur Angebotsabgabe verwendet werden können. Der mit dieser Vorgehensweise bewirkte Schutz der Vertraulichkeit der Informationen ist notwendig, um die Sicherheitsinteressen im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB, die u. a. für die Auftraggeberin (AG) in § 8 Abs. 1 LuftSiG konkretisiert werden, zu wahren.
3. Phase - Angebotsphase:
Gemäß § 41 Abs. 4 SektVO und auf Grundlage von § 107 Abs. 2 Nr. 1 GWB erhalten nur diejenigen Bewerber, die von der AG nach Abschluss der Interessensbestätigung/ des Teilnahmewettbewerbes zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, die für die Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes zu verwendenden vollständigen finalen Vergabeunterlagen. Die zur Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen werden nebst allen Unterlagen dann digital über die Vergabeplattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt.
Die geeigneten Bewerber/ Bewerbergemeinschaften werden im ersten Schritt aufgefordert, ein indikatives (d.h. noch unverbindliches) Angebot abzugeben. Details siehe AzIB.
Es ist beabsichtigt, die Anzahl der Bieter/ Bietergemienschaften in einer oder mehreren Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu reduzieren.
Die AG behält sich jedoch gleichwohl vor, den Zuschlag bereits auf Grundlage der ersten verbindlichen Angebote ohne weitere Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen.
II.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Kommunikation im Vergabeverfahren grundsätzlich elektronisch erfolgt. Die AG weist darauf hin, dass die Versendung der Vorabinformation gem. §134 GWB und des Zuschlagsschreibens per Telefax erfolgen. Die AG behält sich darüber hinaus vor, im Einzelfall andere Kommunikationswege vorzugeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß §160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland