Linienstern Mühldorf (LSM) und Lahn-Eifel-Bahn (LEB) Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEF60662
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80634
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Linienstern Mühldorf (LSM) und Lahn-Eifel-Bahn (LEB)
Beschaffung von Fahrzeugen mit Brennstoffzellenantrieb für den öffentlichen Schienenpersonennahverkehr
Gegenstand der Vergabe ist ein Auftrag über die Entwicklung, Herstellung, Inbetriebsetzung und Lieferung von bis zu 6 neuen, den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden, funktionsfähigen, betriebsbereiten, komplett ausgestatteten, komfortablen und wirtschaftlich einsetzbaren Fahrzeugen mit Brennstoffzellenantrieb einschließlich von Ersatzteilen (a) zum einen für Verkehre der Verkehrsausschreibung Linienstern Mühldorf (Ausschreibung Linienstern Mühldorf 2025+ (LSM)) sowie (b) zum anderen für die Durchführung eines Fahrgast-Probebetriebs mit Wasserstoff-Fahrzeugen auf der Lahn-Eifel-Bahn (LEB) im Rahmen des bestehenden Verkehrsvertrages Dieselnetz Eifel-Westerwald-Sieg. Es wird in dieser Ausschreibung zur Fahrzeugbeschaffung (auf der Grundlage der Prämisse, dass sowohl für LSM als auch für LEB jeweils drei Fahrzeuge benötigt werden und mangels bis zu diesem Zeitpunkt erfolgter Festlegung der beiden Aufgabenträger, ob und wieviele Fahrzeuge benötigt werden) voraussichtlich eine Aufforderung zur Abgabe eines ersten Angebotes mit zwei Varianten geben. Variante 1: Drei Fahrzeuge für einen Auftraggeber, Variante 2: Sechs Fahrzeuge für zwei Auftraggeber. Für das weitere, sich anschließende Angebotsverfahren und die Abgabe der Folgeangebote wird die genaue Fahrzeuganzahl und die Variante 1 oder 2 von der Vergabestelle festgelegt, voraussichtlich nach dem Zeitpunkt Abgabe Erstangebot. Es werden daher für nachfolgende Aufrufe zur Angebotsabgabe voraussichtlich nur noch Angebote für eine der beiden Varianten abgefragt werden.
Im Falle der Variante 2 wird der Vertragsschluss zwei getrennter Projektverträge (LSM und LEB) in jeweils gleicher Ausgestaltung erforderlich. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote, d.h. ohne eine Verhandlung, zu erteilen, § 15 Abs. 4 SektVO. Sollte ein Zuschlag bereits auf ein Erstangebot erfolgen, so erfolgt dieser auf das wirtschaftlichste Angebot auf Basis der Beauftragung entsprechender Verkehrsleistungen. D.h.: Werden Verkehrsleistungen LSM oder LEB beauftragt, so erfolgt der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot der Variante 1. Werden Verkehrsleistungen LSM und LEB beauftragt, so erfolgt der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot der Variante 2.
Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Lieferungen und Leistungen (einschließlich ggf. dazugehörige Dienstleistungen) sind in den weiteren Vergabeunterlagen beschrieben.
Für die Fahrzeuge LSM ist der Auftraggeber die DB RegioNetz Verkehrs GmbH, Europa-Allee 70-76, 60486 Frankfurt am Main mit Erfüllungsort: Mühldorf am Inn. Für die Fahrzeuge LEB ist der Auftraggeber die DB Regio AG, Europa-Allee 70-76, 60486 Frankfurt am Main mit Erfüllungsort: Limburg.
Darüber hinaus kann der Auftraggeber die Erbringung begleitender Leistungen wie zum Beispiel Instandhaltungsleistungen beim Auftragnehmer beauftragen.
Der Auftraggeber bietet zunächst nicht die Inanspruchnahme eines eigenen Finanzierungsmodells an. Die Vergabestelle bemüht sich parallel zu dieser Ausschreibung um die Erlangung einer Bewilligung von Fördermitteln für die Beschaffungen. Abhängig von der Bewilligung von Fördermitteln und gegebenenfalls abhängig von der zeitlichen Gestaltung des Fördergebers bei der Fördermittelauszahlung behält sich die Vergabestelle vor, im Falle einer Bewilligung von Fördermitteln im laufenden Vergabeverfahren und inhaltlich angepasst an die Zahlungsflüsse aus einer solchen Förderung, die Zahlungsbedingungen in den kommerziellen Bedingungen anzupassen und ein Finanzierungsmodell anzubieten.
Die voraussichtliche Inbetriebnahme der Verkehrsleistungen, welche unter Nutzung von Fahrzeugen mit Brennstoffzellenantrieb im Netz Linienstern Mühldorf (LSM) zu erbringen sind, ist für den Fahrplanwechsel im Dezember 2026 geplant. Die voraussichtliche Inbetriebnahme des Probebetriebes mit Nutzung von Wasserstoff-Fahrzeugen auf der Lahn-Eifel-Bahn (LEB), ist ebenfalls für den Fahrplanwechsel im Dezember 2026 vorgesehen.
Die Vergabe über die Beschaffung der Fahrzeuge steht (a) einerseits unter dem Vorbehalt der Beauftragung von entsprechenden Verkehrsleistungen, die den Einsatz von Fahrzeugen mit Wasserstofftechnologie vorsehen, durch den Aufgabenträger (LSM) und (b) andererseits unter dem Vorbehalt der Beauftragung eines entsprechenden Wasserstoff-Probebetriebes durch den Aufgabenträger (LEB). Im Rahmen der Verkehrsausschreibung LSM werden die dortigen Bieter-EVU zur Abgabe vier verschiedener und jeweils alternativer Angebote aufgefordert, die sich jeweils hinsichtlich der Aufgabenträgeranforderungen der einzusetzenden Fahrzeuge auf dem Netz des LSM unterscheiden. Lediglich zwei der vier alternativen Szenarien sehen den Einsatz von Fahrzeugen mit Wasserstofftechnologie vor, womit sich der im ersten Satz dieser Ziffer formulierte Vorbehalt insbesondere auf den Fall bezieht, dass zu einem Zeitpunkt nach Abgabe der Erstangebote eine Beauftragung entsprechender Verkehrsleistungen durch den Aufgabenträger (LSM) im Rahmen eines der beiden Szenarien ohne vorgesehenen Einsatz von Fahrzeugen mit Wasserstofftechnologie erfolgt.
Im Rahmen des für die LEB geplanten Probebetriebes mit Wasserstofffahrzeugen wird der Aufgabenträger (LEB) zu einem Zeitpunkt nach Abgabe Erstangebote eine Entscheidung zur Beauftragung eines entsprechenden Wasserstoff-Probebetriebes auf Basis, der vom EVU kalkulierten Kosten eines solchen Probebetriebes treffen.
Die Entscheidung, ob ein Auftrag über die Beschaffung von Fahrzeugen mit Wasserstofftechnologie vergeben wird und, gegebenenfalls, in der Variante 1 oder der Variante 2, ist ausschließlich davon abhängig ob (a) der Aufgabenträger (LSM) ein Angebot für den Verkehrsvertrag bezuschlagt, welches den Einsatz solcher Fahrzeuge vorsieht und (b) ob der Aufgabenträger (LEB) die Durchführung eines Wasserstoff-Probebetriebs beauftragt.
Der Auftraggeber kann die Erbringung begleitender Leistungen wie zum Beispiel Instandhaltungsleistungen beim Auftragnehmer beauftragen. Diese können über den 31.12.2035 verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Bietereigenerklärung:
Der Bewerber legt die ausgefüllte Bietereigenerklärung (Anlage zu dieser Bekanntmachung: „Anhang B2 - LSM_LEB_Bietereigenerklärung“) vor.
2. Erklärung zur Liquidation/Insolvenz:
Der Bewerber versichert, dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. Der Bewerber erklärt, dass er sich nicht in Liquidation befindet.
3. Erklärung Gewerbezentralregistereintrag:
Der Bewerber erklärt, ob für ihn im Gewerbezentralregister oder in einem vergleichbaren Register ein Eintrag verzeichnet ist. Darüber hinaus erklärt der Bewerber, ob derzeit ein Verfahren anhängig ist, das zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister oder in einem vergleichbaren Register führen kann. Sollte eine Eintragung vorliegen, so hat der Bewerber einen Auszug des Gewerbezentralregisters oder des vergleichbaren Registers mindestens in Kopie vorzulegen. Des Weiteren hat der Bewerber aufzuzeigen, dass geeignete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen worden sind, um ein weiteres Fehlverhalten zu vermeiden.
4. Anmeldung Gewerbe:
Der Bewerber versichert und weist nach, dass er sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und - sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig - im Handelsregister eingetragen ist. Als Nachweis ist mindestens die Kopie eines aktuellen Handelsregisterauszugs (nicht älter als 12 Monate) oder einen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister (inklusive beglaubigter Übersetzung) des Staates in dem der Bieter niedergelassen ist, in deutscher Sprache beizufügen.
Die unter Ziffer 1 bis 4 geforderten Erklärungen und Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag hochzuladen.
1. Testierte Jahresabschlüsse:
Der Bewerber legt Kopien der letzten 3 abgelaufenen Geschäftsjahre in deutscher Sprache vor.
2. Umsatz mit Schienenfahrzeugen:
Aus den testierten Jahresabschlüssen oder anderen geeigneten Unterlagen muss hervorgehen, dass der Bewerber in den letzten 3 abgelaufenen Geschäftsjahren mit der Herstellung und Lieferung von Schienenfahrzeugen einen Mindestumsatz in Höhe von jeweils [Betrag gelöscht] EUR netto pro Jahr erzielt hat.
Die Erklärungen und Nachweise gemäß Ziffer 1 und 2 sind mit dem Teilnahmeantrag hochzuladen.
Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gemäß § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag verbindlich benennen (Anlage zu dieser Bekanntmachung: „Anhang B4 - LSM_LEB_Eignungsleihe“) und durch eine entsprechende unwiderrufliche Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die zur Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistung erforderlich sind.
1. Der Bewerber muss nachweisen (z. B. durch Nennung und kurze inhaltliche Beschreibung der konkreten Verkehre/Projekte), in den letzten fünf Jahren in Deutschland, einem Mitgliedstaat der EU oder dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland zwei erfolgreiche Zulassungen für unterschiedliche Triebzugtypen (Typen im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/797 und der Durchführungsverordnung (EU) 2018/545) im Bereich des Regionalverkehrs erhalten zu haben.
2. Der Bewerber muss nachweisen, dass er über ein branchenübliches Fertigungs- und Qualitätssicherungssystem wie bspw. nach ISO verfügt. Entsprechende Zertifikate sind vorzulegen.
3. Der Bewerber muss erklären, dass er über ausreichende Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten zur Entwicklung von Fahrzeugen mit Brennstoffzellenantrieb verfügt.
4. Der Bewerber muss nachweisen (z. B. durch eine Beschreibung der Fertigungsstandorte und -fertigungsanlagen), dass er über die zur Fertigung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderliche technische und infrastrukturelle Ausrüstung verfügt.
Die Erklärungen und Nachweise gemäß Ziffer 1 bis 4 sind mit dem Teilnahmeantrag hochzuladen. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gemäß § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende unwiderrufliche Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die zur Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderlich sind.
Gemäß Vergabeunterlagen
Gemäß Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für den Teilnahmewettbewerb gelten die in der Bekanntmachung aufgeführten Teilnahmebedingungen. Die dort geforderten Informationen und Nachweise sind vom Bewerber ausschließlich über die e-Vergabeplattform der Deutschen Bahn AG (http://www.deutschebahn.com/bieterportal) einzureichen. Die in Ziffer IV. 2.2 aufgeführte Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge ist unbedingt einzuhalten; eine verspätete Abgabe führt zur Nichtberücksichtigung des Teilnahmeantrages. Es gelten darüber hinaus die gesetzlichen Ausschlussgründe. Der Auftraggeber berücksichtigt im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung die Ausschlussgründe der §§ 123, 124 GWB i. V. m. § 142 Nr. 2 GWB im Rahmen des ihm ggf. zustehenden Ausschlussermessens. Der Bewerber kann seinen Teilnahmeantrag nur bis zum Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag ändern, berichtigen oder zurücknehmen. Eine Änderung muss zweifelsfrei sein. Die Änderung eines Teilnahmeantrags erfolgt durch Neueinstellung des geänderten Teilnahmeantrags auf der e-Vergabeplattform der Deutschen Bahn AG. Nach Prüfung der Teilnahmeanträge wird der Auftraggeber die ausgewählten Unternehmen zur Abgabe von Angeboten auffordern. Die Unternehmen, die nicht ausgewählt werden, erhalten eine Mitteilung, dass sie nicht weiter am Verfahren beteiligt werden. Für die Form der Teilnahmeanträge gilt Folgendes: Der Bewerber nutzt für die Einreichung der Teilnahmeunterlagen die e-Vergabeplattform der Deutschen Bahn AG, um die mit dem Teilnahmeantrag geforderten Angaben zu machen und erforderliche Begleitdokumente und Anlagen hochzuladen. Alle von den Bietern eingereichten elektronischen Dokumente sind in einem gängigen Datenformat zu erstellen und müssen mit einer Standardsoftware (z. B. PDF) gelesen werden können. Als Komprimierungsprogramm ist ausschließlich WIN-ZIP zugelassen. Die Dateinamen sind auf max. 25 Zeichen zu begrenzen. Der Auftraggeber kann den Bewerber unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (§ 51 Abs. 2 SektVO). Die weiteren Teile der Vergabeunterlagen sind vertraulich. Der Auftraggeber stellt diese Unterlagen daher nicht bereits sofort mit Beginn des Vergabeverfahrens zum Download zur Verfügung. Die Unterlagen werden vielmehr erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs lediglich den ausgewählten geeigneten und zuverlässigen Unternehmen zur Verfügung gestellt. Erforderlich ist zudem, dass die Unternehmen dem Auftraggeber die vertrauliche Behandlung der Unterlagen mittelseiner vom Unternehmen unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung (Anlage zu dieser Bekanntmachung: „Anhang B1 - LSM_LEB_Verpflichtungserklärung“) zugesichert haben. Sie ist mit einer eingescannten Unterschrift zu versehen (z.B. PDF) und mit dem Teilnahmeantrag hochzuladen.
Der Bewerber wird gebeten, das Datenblatt HMU Simulationsparameter (Anlage zu dieser Bekanntmachung: „Anhang B5 – LSM_LEB_Datenblatt HMU Simulationsparameter) für die Fahrzeuge mit Brennstoffzellenantrieb vollständig auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag hochzuladen, auf dessen Basis ein späteres Fahrzeugangebot erfolgen soll.
Der Bewerber wird zudem gebeten, ein fahrdynamisches Anforderungsprofil (Anlage zu dieser Bekanntmachung: Anhang B6 – LSM_LEB_Fahrdynamisches Anforderungsprofil) für die Einstellung der Triebzüge in die Systeme der DB-Netz AG auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag hochzuladen, auf dessen Basis ein späteres Fahrzeugangebot erfolgen soll.
Hinweis an Bewerber: Die beiden letztgenannten Dokumente haben keinen Einfluss auf das Ergebnis der Eignungsprüfung.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen. Hinweis des Auftraggebers: Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z.B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlagdarf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.