Bauüberwachung Neubau EOW Kempten Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI59651
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bauüberwachung Neubau EOW Kempten
Bauüberwachung Neubau EOW Kempten
Kempten
Neubau EOW-Anlage Bf Kempten (Proj.-Nr. G.016177451), Strecke 5362 von km 62-64
Der Bf Kempten (Allgäu) Hbf liegt an der Strecke 5362 Buchloe – Lindau. Die Funktion eines Rangierbahnhofes ist seit längerer Zeit aufgehoben.
Im Projekt ist ein separater Ortsbereich mit einer EOW-Anlage zu schaffen, um den Fahrdienstleiter zu entlasten. Dazu soll der Bf Kempten Hbf mit moderner EOW-Technik ausgerüstet werden. Im Rahmen dieser Maßnahme sind somit die LST-Außen und Innenanlagen des RSTW Kempten Kf anzupassen – Signale sind zu versetzen bzw. rückzubauen, neue Sperrsignale sind aufzustellen. Fahrwegstelltafeln und Schlagtaster sind aufzustellen. Ergänzender Kabeltiefbau ist herzustellen.
Außerdem ist der Ablaufberg am Gleis 62 zurückzubauen und das Gleis 62 auf einer Länge von 686m zu erneuern – dies führt zu einer Erhöhung der Nutzbarkeit der Gleisharfe 36-46.
Die Weichen 101, 102, 103, 105 und 106 sowie 11 elektrische Weichenheizungen diverser Weichen sollen zudem erneuert werden – Rückbau Gleisisolierung und Passschieneneinbau ist vorzusehen.
Die Maßnahme ist in vier Bauphasen unterteilt. In der Bauphase 4 wird zugleich der Endzustand erreicht.
Die Baudurchführung ist in 2023 geplant. Die erste Sperrpause beginnt am 06. April 2023.
Bauphase 1:
Die Bauphase 1.1 und 1.2 umfasst die Versetzung der Signale R31 am Gleis 31 und R32 am Gleis 32 im Bahnhof Kempten. Im Zusammenhang ist die Herstellung der beiden Lichtsignale W32Y und W31Y inkl. der zugehörigen Kabeltiefbauarbeiten vorgesehen. Außerdem ist die Herstellung der Zuwegung und der Aufbau des EOW Betonschalthauses in Bauphase 1 vorgesehen.
Für die Arbeiten am Gleis 31 wird eine Schutz-Langsamfahrstelle von 120 km/h im Nachbargleis eingerichtet und eine feste Absperrung installiert.
Bauphase 2:
Die Oberbaumaßnahmen
• Rückbau Ablaufberg (-0,64 m),
• Gleiserneuerung Gleis 62 (686 m) und Erneuerung Prellbock,
• Erneuerung der fünf Weichen 101, 102, 103, 105 und 106 sowie die
erfolgen in der Bauphase 2. Für die Gleiserneuerung kann bauzeitlich die Weiche 125 ausgebaut werden. Innerhalb dieser Bauphase wird auch der Gleisrost Gleis 62 südlich hinter dem Prellbock zurückgebaut. Die schienengebundene Logistik kann über das Nachbargleis 61 erfolgen.
Parallel ist die Durchführung der Kabeltiefbauarbeiten im Sperrbereich geplant Dazu kommt der Aufbau von Fahrwegstelltafel, die Beschilderung EOW und Ergänzung Ls Signale und Aufbau des Betonschalthaus EWHA.
Bauphase 3:
Die Umrüstung der Weichen 78, 80, 81, 82, 83, 84, 85, 87, 88, 89 in elektrisch ortsbediente Weichen (EOW) inklusive Einbau/Umbau Weichenheizung und deren Zusammenhangsmaßnahmen erfolgen in den Bauphasen 3.1 bis 3.3.
Bauphase 4:
Mit der Bauphase 4.0 wird die neu errichtete EOW-Anlage in Betrieb genommen. In den nachfolgenden Bauphasen 4.1 bis 4.3 werden die nicht mehr benötigten Lichtsignale im EOW-Bereich zunächst abgedeckt und danach gemeinsam mit den nicht mehr in Betrieb befindlichen Anlagenteile und Kabel zurück gebaut und die Restarbeiten durchgeführt.
Nacharbeiten:
Die Stopfgänge der umgebauten und erneuerten Oberbaubereiche werden im April 2024 durchgeführt.
Die Gleise 36-46 werden durch DB Schenker Rail Deutschland AG zur Abstellung von Güterwagen genutzt.
Das (ehem.) Berggleis sowie die Gleise 57, 61 und 62 dienen zum „Ausziehen“ von Zuggarnituren bzw. zum Umfahren durch Triebfahrzeuge aus den ehem. Richtungsgleisen, aus den Abstellgleisen 36 – 46 und aus dem Betriebswerk von DB Regio. Die Gleise 31-34 werden zum Abstellen von Zuggarnituren und zum Umfahren genutzt. Die Gleise 73-77 dienen der Reisezugabstellung von DB Regio.
Während der Betraarbeiten und sonstigen Arbeiten mit möglichen Auswirkungen auf den Eisenbahnbetrieb muss ständig ein Bauüberwacher Betrieb anwesend sein.
Es wird in diesem Zusammenhang nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bauleistungen des AN Bau überwiegend im Gleisbereich, d.h. unter Betrieb, stattfinden. Dies ist in der Angebotskalkulation entsprechend zu berücksichtigen.
Der AN ist verpflichtet, sämtliche Anmeldungen zu der IB, BauKapa und BBM (gem. RIL 406) auf Plausibilität und Auskömmlichkeit in Bezug auf die geplanten Arbeiten zu prüfen. In diesem Zusammenhang ist der AN auch zur Teilnahme an den entsprechenden Abstimmungsbesprechungen und zur Zuarbeit an die Baubetriebsplanung verpflichtet. Die Auszüge aus der Baubetriebsplanung sind ebenfalls zu prüfen.
Alle detaillierten Informationen entnehme man den Unterlagen, die im Rahmen der Bearbeitung des Teilnahmeantrages herunterzuladen sind:
- Grundleistungen Bauvertragliche fachtechnische BÜW gemäß Anlage 1.1
- Eisenbahnbetriebliche Leistungen und Sicherungsüberwachung gemäß Anlage 1.2
- Leistungen nach VV BAU und VV BAU-STE des EBA gemäß Anlage 1.3
- Leistungen bei der Baubetriebsplanung gemäß Anlage 1.8
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen.
Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
-- Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB);
-- Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist;
-- Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention und, dass sich der Bewerber/Bieter einem unbeschränkten Wettbewerb bekennt und sichergestellt hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt;
-- Erklärung, dass der Bewerber/Bieter zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnten bzw. dies versucht hat.
-- Erklärung, dass der Bewerber / Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (http://www.deutschebahn.com/lieferantenqualifizierung_downloads) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/fileadmin/_horusdam/2065-BME-Code_of_Conduct_deutsch.pdf) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich festlegt, welche eingehalten werden.
Diese Erklärung ist im Falle der Auftragserteilung von jedem vorgesehenen Nachunternehmer vor dessen Beauftragung einzuholen und diese dem Auftraggeber unverzüglich
und unaufgefordert vorlegen. Bei fehlender Erklärung kann der Einsatz des vorgesehenen Nachunternehmers untersagt werden.
-- Erklärung, dass der Umsatz im Mittel der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre pro Jahr mindestens 1.3 Mio € Netto betrug.
-- Erklärung, dass in den genannten Fachbereichen mindestens untenstehende Anzahl an Arbeitskräften in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigt wurden (nach Berufsgruppen gegliedert).
BÜB Ob/KIB: 15 Mitarbeiter
BÜB LST: 1 Mitarbeiter
BÜB E-Technik: 1 Mitarbeiter
Referenznachweise des Bewerbers
Eine vergleichbare Leistung, die innerhalb der letzten 6 Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurden, sind nachzuweisen.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
1. Bauüberwachung einer Maßnahme mit Gesamtkosten > 7 Mio €
2. Neubau EOW-Anlage und Anpassung RSTW inkl. Innen- und Außenanlagen.
-- Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen
Nachweise über die Qualifikation der vorgesehenen Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung
Für folgende Funktionen ist die Qualifikation nachzuweisen:
o BÜB LST (nach VV Bau STE)
o BÜB Oberbau/KIB (nach VV Bau)
o OLA/50Hz (nach VV Bau STE)
Allgemeine Hinweise
Lebensläufe haben mindestens folgende Angaben zu enthalten:
Name, Geburtsjahr, dzt. Beschäftigung, Sprachkenntnisse, Liste der persönlichen Referenzprojekte innerhalb der nachzuweisenden Berufserfahrung mit Zeitraum der Projektbearbeitung und
Funktion.
Zum Nachweis der geforderten Referenzen muss der Bewerber im Teilnahmeantrag in den Tabellen an den dort gekennzeichneten Leerstellen die jeweils erforderlichen Angaben zwingend eintragen. Ein Verweis auf Anlagen oder sonstige Erklärungen ist nicht zulässig, sofern nicht ausdrücklich erlaubt.
Angaben zum Bauüberwacher Bahn LST nach VV Bau STE
Qualifikationsanforderung:
1. Abschluss: Ingenieur oder vergleichbare Berufsaus-bildung und Fachausbildung zum Bauüberwacher Bahn LST nach VVBau STE
2. mind. 3 Jahre Berufserfahrung als BÜB LST nach VV BAU STE
3. Als Nachweis sind Urkunde und Lebenslauf einzureichen
Referenzen
Eine vergleichbare Leistung, die innerhalb der letzten 3 Jahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurden, in denen er als BÜB LST tätig war.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
1. Neubau EOW-Anlage
2. Anpassung des RSTW
Angaben zum Bauüberwacher Bahn Ob/KiB nach VV Bau
Qualifikationsanforderung:
1. Abschluss: Ingenieur oder vergleichbare Berufsausbildung und Fachausbildung zum BÜW OB/KiB nach VV BAU
2. mind. 5 Jahre Berufserfahrung als BÜB Ob/KiB
3. Als Nachweis sind Urkunde und Lebenslauf einzureichen
Referenzen
Eine vergleichbare Leistung, die innerhalb der letzten 5 Jahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurden, in denen er als BÜB Ob/KiB tätig war.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
- Maßnahme mit Gesamtkosten Oberbau > 1 Mio Euro
Angaben zum Bauüberwacher Bahn OLA/50Hz nach VV Bau STE
Qualifikationsanforderung:
1. Abschluss: Ingenieur oder vergleichbare Berufsausbildung und Fachausbildung zum BÜW OLA/50Hz nach VV BAU STE
2. mind. 3 Jahre Berufserfahrung als BÜB E
3. Als Nachweis sind Urkunde und Lebenslauf einzureichen
Referenzen
Eine vergleichbare Leistung, die innerhalb der letzten 3 Jahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurden, in denen er als BÜB OLA/50Hz tätig war.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
1. Maßnahme mit Gesamtkosten 50Hz > 0,5 Mio Euro
Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie unter Allgemeine Präqualifikationsanforderungen (PQ-Anforderungen) für Arch./Ing.-leistungen. Die Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen sind zu berücksichtigen und über den unter Punkt I.3) genannten Link herunterzuladen.
Anmerkung: Der Link unter I.3) wird automatisch generiert. An der Stelle liegen alle Unterlagen zur Vergabe auch die Allgemeine PQ-Anforderungen.
Gemäß den Vergabeunterl
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen.
III
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder.
Siehe III.1.3) dieser Bekanntmachung
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene
Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:
Bauüberwachung:
--Bauüberwacher Bahn Oberbau/Konstruktiver Ingenieurbau
--Bauüberwacher bahntechnische Ausrüstung (Leit- und Sicherungstechnik, Elektrotechnik, Telekommunikation)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend und vollständig vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Bitte ergänzen Sie im Teilnahmeantrag alle Angaben (gelb markierte Felder), die vom Bewerber zu machen sind, sorgfältig und vollständig. Durch den Bewerber sind als Teilnahmebedingung alle Erklärungen/Nachweise, welche im Teilnahmeantraggefordert sind, einzureichen. Fehlende Angaben können zum Ausschluss aus dem weiteren Vergabeverfahren führen.
Der Teilnahmeantrag ist bis zum genannten Schlusstermin, ausschließlich unter Verwendung des Formular des Teilnahmeantrags, bei der ausschreibenden Stelle des Auftraggebers einzureichen. Darüber hinaus gehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Die Teilnahme am weiteren Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnahmewettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnahmewettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Bis zum Schlusstermin ist Ihr Unternehmen bzw. Ihre Bewerber- oder Bietergemeinschaft für das Einreichen der Teilnahmeanträge kostenfrei auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG unter https://bieterportal.noncd.db.de/portal/FAQ zu registrieren.
Bitte beachten Sie, auch wenn Sie schon registrierter Lieferant sind, ist für eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft eine erneute Registrierung erforderlich.
Für die Teilnahme am Auswahlverfahren ist die Erfüllung sämtlicher Eignungskriterien(Mindestanforderungen) vom Bewerber, von den Partnern der Bewerbergemeinschaft bzw. ggf. von den Subunternehmern nachzuweisen.
Die geforderten Eignungsnachweise müssen spätestens mit der Abgabe des Teilnahmeantrages vorgelegt werden.
Subunternehmer, welche für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch dieser führt grundsätzlich zum Ausschluss des Bewerbers. Außerdem hat der Bewerber mit derbeiliegenden Verpflichtungserklärung (Anlage 1) schriftlich nachzuweisen, dass er für die gesamte Dauer der Leistungserbringung tatsächlich über die Mittel dieser Subunternehmer zur jeweiligen Leistungserbringung verfügt. Ein Austausch von Subunternehmern, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von Subunternehmern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag zum Austausch sind zudem sämtliche Eignungsnachweise/Verpflichtungserklärungen aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Subunternehmer beizulegen. Der Austausch ist nur gegen, nach den hiesigen Vorgaben geeignete Subunternehmer zulässig.
Vorgesehene Mitarbeiter, welche für den Nachweis der Eignung im Bereich zusätzliche Angaben (Abschnitt VI.3) herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch der Mitarbeiter, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von den genannten Mitarbeitern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag sind zudem sämtliche Eignungsnachweise/Verpflichtungserklärungen aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Mitarbeiter beizulegen. Der Austausch ist nur gegen nach den Vorgaben der hiesigen Teilnahmebedingungen geeignete Mitarbeiter zulässig.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zustellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oderinnerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
— Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unterIII.1.1. bis III.1.3. genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen /Nachweise erforderlich:
— Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG/verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind.
Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
Beteiligte Unternehmen
AFRY Deutschland GmbH
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
— Erklärung, dass er im Rahmen des hier vorliegenden Projektes keine Bauleistungen und damit im Zusammenhang stehenden Arch./Ing.-Leistungen erbracht hat
— Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner(https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674)
oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.3.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/
erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagenentsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z.B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] EUR nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.