Rahmenvertrag Entsorgung Betonschwellen/Lieferung aufgearbeiteter Betonschwellen 2022 Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI53884
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Entsorgung Betonschwellen/Lieferung aufgearbeiteter Betonschwellen 2022
Rahmenvertrag Entsorgung Betonschwellen/Lieferung aufgearbeiteter Betonschwellen 2022
Los 1 Entsorgung Betonschwellen (170101) per LKW
Entsorgung von als nicht aufarbeitungsfähig klassifizierten Chargen von Betonschwellen (AVV 170101) per
LKW (wird Los 1 verpreist, so ist Los 3 zwingend auch zu verpreisen)
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung des Auftraggebers schriftlich zweimalig um 6 Monate verlängert werden
Los 2 Entsorgung von Betonschwellen (AVV 170106*) per LKW
Entsorgung von als nicht aufarbeitungsfähig klassifizierten Chargen von Betonschwellen (AVV 170106*) per
LKW (wird Los 2 verpreist, so ist Los 3 auch zwingend zu verpreisen)
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung des Auftraggebers schriftlich zweimalig um 6 Monate verlängert werden
Los 3 Transport von Betonschwellen (170101, 170106*) per LKW
Transport von als nicht aufarbeitungsfähig und als aufarbeitungsfähig klassifizierten Chargen von
Betonschwellen (AVV 170101 und 170106*) per LKW. Es werden 3 Unterlose gebildet (Transport per LKW-Sattel-Selbstladefahrzeug, per LKW mit vier und drei Achsen), von denen eines zwingend in Kombination mit
Los 1 und/oder Los 2 und/oder Los 11 angeboten werden muss.
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung des Auftraggebers schriftlich zweimalig um 6 Monate verlängert werden
Los 4 Entsorgung Betonschwellen (170101) frei angeliefert per Bahn
Entsorgung von als nicht aufarbeitungsfähig klassifizierten Chargen von Betonschwellen (AVV 170101) frei
angeliefert per Bahn.
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung des Auftraggebers schriftlich zweimalig um 6 Monate verlängert werden
Los 5 Entsorgung Betonschwelle (170106*) frei angeliefert per Bahn
Entsorgung von als nicht aufarbeitungsfähig klassifizierten Chargen von Betonschwellen (AVV 170106*) frei
angeliefert per Bahn.
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung des Auftraggebers schriftlich zweimalig um 6 Monate verlängert werden
Los 6 Demontage von Betonschwellenjochen und Weichen, Transport per LKW und frei angeliefert per Bahn
Demontage von Betonschwellenjochen und Weichen, Transport per LKW und frei angeliefert per Bahn
(Trennung von Schienen und Schwellen). Wird ein Angebot für Los 6 abgegeben, sind zwingend auch Los 1
und/oder Los 2 und/oder Los 11 und/oder Los 4 und/oder Los 5 und/oder Los 12 zu verpreisen.
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung des Auftraggebers schriftlich zweimalig um 6 Monate verlängert werden
Los 7 Transport von Betonschwellenjochen per LKW
Transport von Betonschwellenjochen als nicht aufarbeitungsfähig und als aufarbeitungsfähig klassifizierten
Chargen (AVV 170101 und 170106*) per LKW. Wird ein Angebot für Los 7 abgegeben, so sind zwingen Los 1
und/oder Los 2 und/oder Los 11 zu verpreisen.
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung des Auftraggebers schriftlich zweimalig um 6 Monate verlängert werden.
Los 8 Entsorgung von Betonschwellenbruch (170101 und 170106*), Zwischenlagen Kunststoff (170203) und Holz(170204*) per LKW und Container und per Bahn.
Es werden 8 Unterlose gebildet. Entsorgung (170101) von Betonschwellenbruch (mit und ohne
Befestigungssystemen), sonstige Betonabfälle per LKW und Container, Entsorgung (170106*) von
Betonschwellenbruch (mit und ohne Befestigungssystemen), sonstige Betonabfälle per LKW, Entsorgung
von Zwischenlagen Kunststoff (170203) per LKW, Entsorgung von Zwischenlagen Holz (170204*) per
LKW, Entsorgung (AVV 170101) von Betonschwellenbruch (mit und ohne Befestigungssystemen),
sonstige Betonabfälle per Bahn, Entsorgung (AVV 170106*) von Betonschwellenbruch (mit und ohne
Befestigungssystemen), sonstige Betonabfälle per Bahn, Entsorgung von Zwischenlagen Kunststoff (170203)
per Bahn, Entsorgung von Zwischenlagen Holz (170204*) per Bahn.
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung des Auftraggebers schriftlich zweimalig um 6 Monate verlängert werden.
Los 9 Transport von Betonschwellenbruch (AVV 170101 und 170106*) und Zwischenlagen (AVV 170203/170204*)incl. Containergestellung und Vorhaltung
Transport von Betonschwellenbruch (AVV 170101 und 170106*) und Zwischenlagen (AVV 170203/170204*)
incl. Containergestellung und Vorhaltung. Wird ein Angebot für Los 9 abgegeben, sind zwingend auch Los 8.1
und/oder Los 8.2 und/oder Los 8.3 und/oder Los 8.4 zu verpreisen.
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung des Auftraggebers schriftlich zweimalig um 6 Monate verlängert werden.
Los 10 zusätzliche/entsorgungsaffine Leistungen
zusätzliche/entsorgungsaffine Leistungen
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung des Auftraggebers schriftlich zweimalig um 6 Monateverlängert werden
Los 11 Entsorgung/Annahme von als aufarbeitungsfähig klassifizierten Chargen von Betonschwellen (AVV 170101) perLKW
Entsorgung/Annahme von als aufarbeitungsfähig klassifizierten Chargen (gem. Pkt. 2 der ATV) von
Betonschwellen (AVV 170101) per LKW. Wird ein Angebot für Los 11 abgegeben, ist zwingend auch Los 3 zu
verpreisen.
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung des Auftraggebers schriftlich zweimalig um 6 Monate verlängert werden.
Los 12 Entsorgung/Annahme von als aufarbeitungsfähig klassifizierten Chargen von Betonschwellen (AVV 170101) perBahn
Entsorgung/Annahme von als aufarbeitungsfähig klassifizierten Chargen (gem. Pkt. 2 der ATV) von
Betonschwellen (AVV 170101) per Bahn.
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung des Auftraggebers schriftlich zweimalig um 6 Monate verlängert werden.
Los 13 Aufarbeitung sowie Lieferung aufgearbeiteter Betonschwellen gem. DBS 918146 per LKW oder Bahn
Aufarbeitung sowie Lieferung aufgearbeiteter Betonschwellen gem. DBS 918146 per LKW oder Bahn
einschließlich aller für die Ver- und Entladung sowie für den Transport benötigten Hilfs- und Sicherungsmittel.
Wird ein Angebot für Los 13 abgegeben, so sind zwingend Los 11 und/oder Los 12 zu verpreisen.
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung des Auftraggebers schriftlich zweimalig um 6 Monate verlängert werden.
Los 14 Transport von aufgearbeiteten Betonschwellen per LKW
Transport von aufgearbeiteten Betonschwellen, bei uneingeschränkter Zufahrt zur Baustelle, max. 200 m
Rückwärtsfahrt, max. 120-minütiger Entladezeit inklusive sämtlicher anfallenden Straßennutzungsgebühren
einschließlich aller für die Ver- und Entladung sowie für den Transport benötigten Hilfs- und Sicherungsmittel
per LKW. Wird ein Angebot für Los 14 abgegeben, ist zwingend auch Los 13 zu verpreisen.
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung des Auftraggebers schriftlich zweimalig um 6 Monate verlängert werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1 Entsorgung Betonschwellen (170101) per LKW
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2 Entsorgung von Betonschwellen (AVV 170106*) per LKW
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 3 Transport von Betonschwellen (170101, 170106*) per LKW
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 4 Entsorgung Betonschwellen (170101) frei angeliefert per Bahn
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 5 Entsorgung Betonschwelle (170106*) frei angeliefert per Bahn
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 6 Demontage von Betonschwellenjochen und Weichen, Transport per LKW und frei angeliefert per Bahn
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 7 Transport von Betonschwellenjochen per LKW
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 8 Entsorgung von Betonschwellenbruch (170101 und 170106*), Zwischenlagen Kunststoff (170203) und Holz(170204*) per LKW und Container und per Bahn.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 9 Transport von Betonschwellenbruch (AVV 170101 und 170106*) und Zwischenlagen (AVV 170203/170204*)incl. Containergestellung und Vorhaltung
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 10 zusätzliche/entsorgungsaffine Leistungen
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 11 Entsorgung/Annahme von als aufarbeitungsfähig klassifizierten Chargen von Betonschwellen (AVV 170101) perLKW
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 12 Entsorgung/Annahme von als aufarbeitungsfähig klassifizierten Chargen von Betonschwellen (AVV 170101) perBahn
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 13 Aufarbeitung sowie Lieferung aufgearbeiteter Betonschwellen gem. DBS 918146 per LKW oder Bahn
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 14 Transport von aufgearbeiteten Betonschwellen per LKW
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Folgende Erklärungen/Nachweise sind weiterhin erforderlich:
—Eigenerklärung zum DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner,
—Erklärung, dass den Beschäftigten des Unternehmens/Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit:
a) Arbeitnehmer-Entsendegesetz;
b) Mindestlohngesetz;
c) sonstige geltende gesetzliche Regelungen und/oder
d) allgemein verbindlich erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte
anwendbar sind, die durch diese Regelungen vorgegeben Mindestarbeitsbedingungen einschließl. des Mindestentgelts eingehalten werden.
—Erklärung, dass das Unternehmen diese Verpflichtung auf seine Nachunternehmer (NU) und/oder die von diesem oder von einem NU beauftragten Verleiher jeweils mit einer Weitergabeverpflichtung an weitere NU und Verleiher schriftlich übertragen und dass dies dem AG auf Verlangen nachgewiesen wird,
—Erklärung des Bewerbers, dass ihm bekannt ist, dass die Unrichtigkeit von geforderten Erklärungen zum Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren sowie zur außerordentlichen Kündigung eines etwa erteilten Auftrags führen kann.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten, zwingend mit dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt.
Fragen sind spätestens 10 Tage vor Ablauf der Teilnahme-/Angebotsfrist zu stellen. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Werktagen vor Ablauf der entspr. Frist zu beantworten.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.