Entwicklung und Betrieb einer nachhaltigen Energieversorgung im Gewerbegebiet ehemaliger Flughafen Kassel-Calden Referenznummer der Bekanntmachung: 9200/2
Vorinformation
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Calden
NUTS-Code: DE734 Kassel, Landkreis
Postleitzahl: 34379
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kassel-airport.aero
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hfk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entwicklung und Betrieb einer nachhaltigen Energieversorgung im Gewerbegebiet ehemaliger Flughafen Kassel-Calden
Im Rahmen des Ausbaus des ehemaligen Verkehrslandeplatzes Kassel-Calden zum Regionalflughafen Kassel Airport haben die Stadt Kassel, der Landkreis Kassel und die Gemeinde Calden mit der HLG im Rahmen einer Interessenausgleichsvereinbarung nebst weiterer Vereinbarung vom 19. Dezember 2018 („IAV“) vereinbart, auf dem Gebiet des ehemaligen Verkehrslandeplatzes ein „Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet Kassel-Calden“ („Gewerbegebiet“) zu entwickeln, das auch über das normale Maß hinaus eine nachhaltige Energieversorgung der Anlieger sicherstellen soll. Die bisherige Eigentümerin der Grundstücke, die Flughafen Kassel GmbH (FGK) hat daher die Machbarkeit zu einer möglichst umfassenden Versorgung der zukünftigen Anlieger mit dezentral erzeugter oder gewonnener Energie (Wärme und Strom) prüfen lassen. Sie sucht nunmehr für die Entwicklung, den Aufbau und den Betrieb einer solchen Versorgung ein Unternehmen.
Der unten angegebene Vertragsbeginn ist geschätzt und von dem Ergebnis der Markterkundung und dem nachfolgenden Verhandlungsverfahren abhängig.
Die FGK hat eine Machbarkeitsstudie erstellt. Anhand von Annahmen für verschiedene elegungskonstellationen (beispielhafte Belegung und Bedarfsermittlung vgl. Anlage 1 wird nach Interessenbekundung versandt) wurde die grundsätzliche Möglichkeit eines wirtschaftlichen Betriebs einzelner Zellen überprüft. Anhand dieser Modelle sollen die Käufer gezielt gesucht werden. Erste Interessenten, etwa aus dem Bereich Rechenzentren haben sich positiv zu dieser Konzeption geäußert und grundsätzlich eine verpflichtende Teilnahme mit dem Kauf akzeptiert.
Die Stromversorgung soll möglichst aus PV-Anlagen auf den Dächern und einer großen Freiflächenanlage am nach Westen ausgerichteten Rand des Gebiets erfolgen. Es wird davon ausgegangen, dass die Eigenversorgung aus Kundenanlagen oder aus in anderer Art betriebenen Netzen mit Erzeugungsanlagen für eine größere Anzahl der Anlieger möglich ist. Vom Quartierswerkbetreiber wird erwartet, dass er diese Potentiale in enger Abstimmung mit den Anliegern entwickelt und zum eigenen und zum Vorteil der Anlieger wirtschaftlich nutzt. Dabei soll er auch die Sektorkopplung mit Bezug auf die Elektromobilität nutzen. Begrüßt wird, wenn diese Einbeziehung auf ein Mobilitätskonzept gestützt wird.
Im Plangebiet sollen zunächst die Eigentümer dabei unterstützt werden, die Vorgaben zur eigenen Versorgung mit regenerativen Energien bei der Planung, Bau und Betrieb zu entwickeln und umzusetzen. Der gesuchte Betreiber kann Investitionen und Betrieb übernehmen. Dabei soll eine Verknüpfung mit Nachbarn in Betracht gezogen werden, um Wärme, Strom, auch im Rahmen der Sektorkopplung möglichst im Quartier zu halten. Der gesuchte Quartierswerksbetreiber wird dabei so weit wie möglich Rechte von der FGK zur langfristigen Absicherung der mit den Anliegern abzuschließenden Verträge nutzen können. Weiter sind Festsetzungen in den Bebauungsplänen, etwa die Pflicht zur Errichtung von PV-Anlagen auf den Dachflächen, und städtebauliche Verträge vorgesehen. Im Rahmen der Markterkundung können mit den Interessenten noch Inhalte für alle Regelungsbereiche abgestimmt und in die Umsetzung eingebracht werden.
Komponenten sollen sein: Nutzung von Wärmepumpen mit diversen Umweltenergiequellen (Geothermie, Abwärme, Luft, etc.),Vorrangig Nutzung von Abwärme, PV-Anlagen auf dem Dach, PV-Anlagen auf Freiflächen, Nahwärmenetz (im nichtöffentlichen Bereich), Direktstromleitungen (Betriebsnetz) zur Sicherung der Eigenstromversorgung, auch für Kundenanlagen bzw. entsprechenden Organisation, Batteriespeicher, Bivalente Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage (KWK-Anlage) sind – nachrangig - möglich. Auf den zu vermarktenden Grundstücken werden freizuhaltende Trassen (ca. 4m Breite) an den Grundstücksgrenzen entlang der öffentlichen Straßen vorgesehen, die für Wärme- und Stromleitungen (und andere, etwa IKT) genutzt werden können.
Oberste Priorität hat die optimale Nutzung lokaler erneuerbarer Energiepotentiale und deren andlung, Speicherung und Integration in den Sektoren Strom, Wärme und Mobilität.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es handelt sich dabei nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages und die Interessenten sind nicht an ihre Interessenbekundungen gebunden. Kosten der Interessenten, die im Rahmen der Markterkundung anfallen, werden nicht erstattet.
Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass die FGK in diesem Verfahren nicht öffentlicher Auftraggeber ist. Sie wird aber grundsätzlich die Vergaberegelungen einhalten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Calden
Postleitzahl: 34379
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]