Planungsleistungen Objektplanung Gebäude und z.T. Innenräume sowie Freianlagen für den Neubau der Kindertagesstätte „Am Schwarzen Morgen“, Stadtteil Watzenborn-Steinberg Referenznummer der Bekanntmachung: SW-2022-030
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pohlheim
NUTS-Code: DE721 Gießen, Landkreis
Postleitzahl: 35415
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.pohlheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen Objektplanung Gebäude und z.T. Innenräume sowie Freianlagen für den Neubau der Kindertagesstätte „Am Schwarzen Morgen“, Stadtteil Watzenborn-Steinberg
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe der Planungsleistungen Objektplanung Gebäude und z.T. Innenräume sowie Freianlagen für den Neubau der Kindertagesstätte „Am Schwarzen Morgen“, Stadtteil Watzenborn-Steinberg, Pohlheim.
Pohlheim und Stadtteile
Die Stadt Pohlheim beabsichtigt den Neubau der Kindertagesstätte „Am Schwarzen Mor-gen“ 5-gruppig mit 2 U3-Gruppen und 3 AÜ-Gruppen (U3 = Kinder unter 3 Jahren; AÜ = altersübergreifend: Kinder von 3 Jahren bis Schuleintritt).
Das Gebäude soll auf drei nebeneinanderliegenden Grundstücken mit einer Gesamtgröße von ca. 5750 m² errichtet werden. Ziel ist die Architektenleistung anhand der Anforderungen an die Kita als Planungsgrundlage unter Berücksichtigung des erstellten Flächen-bedarfs mit einer Nettoraumfläche von ca. 1190 cm².
Besonderheit: Quer über die drei Grundstücke von Nord nach Süd verläuft ein Entwässerungs-Hauptkanal, der beidseitig bis zu einem Abstand von 3 m nicht überbaut werden darf. Eine Verlegung des Hauptkanals wird ausgeschlossen, da dies mit dem erforderlichen Durchmesser und Ge-fälle nicht regelkonform zu verwirklichen wäre. Der Auftraggeber geht unter technischen, gestalterischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten von einer Anordnung des Gebäudes auf der östlichen Grundstücksseite aus. Die Spielflächen könnten dann auf der westlichen Grundstückseite angeordnet werden.
Der Bebauungsplan wird eigens für die Maßnahme aufgestellt und die drei zu bebauen-den Grundstücke umfassen. Ein beauftragtes Umweltgutachten wird Bestandteil der Bauleitplanung mit Ausweisung der Ausgleichsfläche, hierzu soll die Offenlage im Dezember 2022 angestrebt werden mit Satzungsbeschluss im Februar 2023.
Die Kita sollte eingeschossig sein ohne Unterkellerung. Sofern die mögliche Grundfläche für die eingeschossige Bauweise nicht ausreicht, könnten die Personalräume in einem Obergeschoss bzw. Teil-Obergeschoss vorgesehen werden. Räume für Kinder sind nicht im Obergeschoss vorzusehen. Trotz der ursprünglich vorgesehenen eingeschossigen Bauweise soll das zu planende Gebäude für eine eventuelle spätere Erweiterung/Aufstockung geeignet sein.
Die Kita soll barrierefrei sein und behindertengerecht in dem Sinne, dass ein Kind mit Behinderung aufgenommen werden kann, es wird nicht von einer Schwerbehinderung im Personalbereich ausgegangen. Rampen sind möglichst zu vermeiden.
Die Essensversorgung der Kinder soll voraussichtlich per Cook & Chill umgesetzt werden, sodass eine Kita-Küche mit Ausstattung in Anlehnung an eine Gewerbeküche geplant ist.
Der Neubau soll im Hinblick auf Gebäude- und Dachform gute Möglichkeiten zur Nutzung von Photovoltaik und/oder Solarenergie bieten. Das Gebäude soll den heutigen Anforderungen im Hinblick auf Errichtung und Nutzung entsprechen. Es soll energieeffizient und möglichst CO²-neutral betrieben werden können.
Im Außenbereich soll das den vorgenannten Kita-Gruppen angepasste Spielgelände entstehen. Hier sind außerdem eine Lagermöglichkeit für Außenspielgeräte, evtl. eine Abstellmöglichkeit für private Kinderwagen, eine ausreichende Anzahl an PKW-Stellplätzen sowie eine eingehauste Fläche für Mülltonnen einzuplanen. Außerdem ist bei der jetzigen Planung schon zu berücksichtigen, dass zu einem späteren Zeitpunkt ein Naturerfahrungsbereich ähnlich einer Wald- bzw. Natur-Kita innerhalb des Spielgeländes geplant ist.
Es ist geplant, eine Förderung zu beantragen. Die entsprechenden Förderrichtlinien sind zu be-rücksichtigen.
Bei der Kita-Planung und Umsetzung sind alle relevanten Bestimmungen, Normen und Richtlinien in der jeweils aktuellsten Fassung zu beachten. Berücksichtigung sollen auch die Leitfäden, Empfehlungen und Regeln für Kindertageseinrichtungen von DGUV, Unfallkasse Hessen und Land Hessen finden.
Für den Neubau werden Objektplanungsleistungen Gebäude und z.T. Innenräume benötigt.
Objektplanung Gebäude gemäß HOAI Teil 3, Abschnitt 1, §§ 33 ff HOAI: Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 sowie z.T. Innenräume (siehe Vertragsentwurf).
Objektplanung Freianlagen gemäß HOAI Teil 3, Abschnitt 2, §§ 38 ff HOAI: Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 Besondere Leistungen: Projekt- und Schnittstellenmanagement und weitere Besondere Leistungen aus den Leistungsbildern Objektplanung Gebäude und Freianlagen.
Die einzelnen zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Honorarzusammenstellung sowie dem Vertragsentwurf nebst Anlagen.
Das Kostenziel des AG für die Kostengruppen 300-700 beträgt 5,0 Mio. € brutto, dieses ist von AN zu beachten und er hat seine Planung darauf auszurichten, dass dieses Kostenziel zwingend eingehalten wird.
Die Laufzeit des Vertrages kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend bestimmt werden. Sie kann sich je nach Projekterfordernis verändern; daraus können keinerlei Ansprüche abgeleitet werden.
Im Teilnahmewettbewerb werden aufgrund der Teilnahmeanträge und der mit den Teilnahmeanträgen vorgelegten Erklärungen und Nachweise diejenigen geeigneten Bewerber ausgewählt, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden. Die Prüfung der Teilnahmeanträge vollzieht sich in einem dreistufigen Verfahren:
1. Stufe: Es wird geprüft, ob der Teilnahmeantrag alle geforderten Angaben und Unterlagen enthält. Der AG behält sich vor, fehlende Angaben und Unterlagen nach § 56 VgV nachzufordern. Eine Nachforderung mit dem Ziel, Referenzen, die nicht den Mindestanforderungen entsprechen, durch wertbare Referenzen zu ersetzen, findet nicht statt.
2. Stufe: Es wird geprüft, ob der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft nach den von ihm/ ihr eingereichten Angaben und Unterlagen grds. geeignet erscheint, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht auszuführen, insbesondere die festgelegten Mindestanforderungen an die technische Leistungsfähigkeit erfüllt.
3. Stufe: überschreitet die Anzahl geeigneter Bewerber/Bewerbergemeinschaften die Anzahl der Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden soll, wird eine differenzierte Eignungsprüfung vorgenommen, um den Bewerber-kreis zu reduzieren. Diese Prüfung erfolgt anhand der Angaben im Formblatt Auswahlkriterien. Die Auswahl der Bewerber erfolgt anhand der dort aufgeführten Bewertungsmatrix.
Überschreitet die Anzahl geeigneter Bewerber/Bewerbergemeinschaften die Anzahl der Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden soll, wird eine Rangfolge gebildet und die 5 Erstplatzierten in dieser Rangliste werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Führt eine Punktgleichheit der Bewerber dazu, dass mehr als 5 Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert werden müssten, werden mehr als 5 Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert, und zwar neben den auf Platz 1-4 der Rangliste auch alle Unternehmen, die mit gleicher Punktzahl auf Platz 5 liegen. Bei Punktgleichheit zwischen Unternehmen, die auf den Plätzen 1-4 liegen, gilt Entsprechendes, das auf Platz 5 liegende Unternehmen wird dann aber nicht mehr zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Es ist eine stufenweise Beauftragung für die Leistungsphasen 1-9 vorgesehen.
Die stufenweise Beauftragung erfolgt in 4 Leistungsstufen. Die Beauftragung der Leistungsstufe 1 (Leistungsphasen 1-4) erfolgt mit Vertragsschluss. Die weiteren Beauftragungen der Leistungsstufe 2 (Leistungsphasen 5-7), Leistungsstufe 3 (Leistungsphase 8) bis 4 (Leistungsphase 9) erfolgen bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahmen.
1) Beauftragung:
Der Auftraggeber behält sich vor, die ausgeschriebenen Leistungen nicht vollumfänglich zu beauftragen.
2) Formale Ausschlusskriterien:
— fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrags (Frist siehe IV.2.2 der Bekanntmachung) gem. § 57 Abs. 1, Nr. 1 VgV;
— Vollständigkeit des Teilnahmeantrages unter Verwendung des Bewerbungsbogens.
3) Rechtliche Ausschlusskriterien:
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach§ 125 GWB;
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben), bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB;
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach §125 GWB;
— Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt gem. § 73 Abs. 3 VgV;
— Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante wirtschaftliche Verknüpfung mit Unternehmen bzw. Zusammenarbeit mit anderen vorliegt gem. § 46 Abs. 2 VgV.
4) Bietergemeinschaften/Eignungsleihe/Unterauftragsvergabe:
— Bewerbergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung ab. Geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise sind für jedes Bewerbergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Bewerbergemeinschaftsmitglied die/der Erklärung/Nachweis stammt. Ferner ist eine Bewerbergemeinschaftserklärung (siehe Bewerbungsunterlagen) abzugeben, in der auch der Vertreter der Bewerbergemeinschaft mit postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist.
— Im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise von dem Eignungsverleiher/Unterauftragnehmer vorzulegen.
Siehe Bewerbungsbogen nebst Anlagen 5) Zuschlagskriterien — die Bewertung erfolgt anhand des Formblattes „Zuschlagskriterien":
1. Darstellung Projektorganisation/-team 20 %, davon:
1.1 Projektspezifisches Organigramm einschließlich Vertretungsregelung 5 % (0 — 4 Pkt.),
1.2 Persönliche Vorstellung des Projektleiters mit Erfahrungen in vergleichbaren Aufgaben 7,5 % (0 — 4 Pkt.),
1.3 Persönliche Vorstellung des stellv. Projektleiters mit Erfahrungen in vergleichbaren Aufgaben 7,5 % (0 – 4 Pkt.),
1.4 Darstellung des geplanten Kapazitätseinsatzes in den einzelnen Projektphasen 5 % (0 — 4 Pkt.).
2. Vorstellung eines mit der geplanten Maßnahme vergleichbaren Referenzprojektes 20 %, davon:
2.1 Schilderung der Vorgehensweise bei dem Referenzprojekt 10 % (0 – 4 Pkt.).
2.2 Vorstellung der Methoden zur Erreichung der Ziele im Referenzprojekt 10% (0 – 4 Pkt.).
3. Konzept der beabsichtigen Vorgehensweise bei der Maßnahme 25 %, davon:
3.1 Beschreibung der Vorgehensweise in Bezug auf Koordination, Organisation und Kommunikation 5 % (0 – 4 Pkt.),
3.2 Beschreibung der Herangehensweise zur Sicherstellung der Termin- und Kostenziele 7,5 % (0 – 4 Pkt.),
3.3 Einschätzung der vorliegenden Maßnahme hinsichtlich Schwerpunkten, Chancen und Risiken 7,5 % (0 – 4 Pkt.),
3.4 Vorgehensweise zur Sicherstellung der Qualitäten bei der Maßnahme 5 % (0 – 4 Pkt.).
4. Honorarangebot 30 % Wertung Honorar = 4 * (1-(Angebotspreis / günstigster Preis -1)), jeweils incl. Nebenkosten Die Jury bewertet im Konsens. Es werden nur glatte Punkte für die Ziffern 1 bis 3 vergeben.
Punktebewertung:
— 4 Punkte: sehr überzeugend, sodass Vorgaben optimal — 3 Punkte: überzeugend, Vorgaben werden vollständig umgesetzt — 2 Punkte: teilweise überzeugend, Vorgaben werden überwiegend, aber nicht vollständig erreicht — 1 Punkt: wenig überzeugend, Vorgaben werden überwiegend nicht erreicht — 0 Punkte: ungenügend / keine Angaben und/oder Vorgabe wird verfehlt
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gemäß § 44, 75 VgV Berufsqualifikation: Architekt oder Ingenieur. Juristische Personen, zu deren satzungsgemäßen Geschäftszweck die geforderten Dienstleistungen gehören. Mindestens einer der bevollmächtigten Vertreter der juristischen Personen muss die an natürliche Personen gerichteten Anforderungen erfüllen.
Die erforderlichen Nachweise und Erklärungen sind unter Verwendung des Bewerbungsbogens inkl. Anlagen zu erbringen und müssen ordnungsgemäß ausgefüllt werden. Für die geforderten Erklärungen und Nachweise ist die Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Formulare zwingend vorgeschrieben. Die Nichtverwendung der vom Auftraggeber bereitgestellten Formulare führt zum Ausschluss der Bewerbung. Der Auftraggeber behält sich vor, Erklärungen des Bewerbers durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen bzw. nach Rücksprache bei den zuständigen Stellen bestätigen zu lassen. Bei fremdsprachlichen Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Nachweise für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
— Nachweis der Berufszulassung und Berufsausübungsberechtigung durch Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister bzw. — bei ausländischen Bewerbern — eine entsprechende Bescheinigung des Herkunftslandes gemäß § 44 VgV, nicht älter als 3 Monate Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Gesellschafter einer Bietergemeinschaft sowie als Bieter und gleichzeitig als Unterauftragnehmer eines Bieters/ einer Bietergemeinschaft, führen – wegen der damit verbundenen drohenden Verletzung des Geheimwettbewerbs – zum Ausschluss, sofern die betroffenen Unternehmen nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden.
Die Bewertung der Eignung erfolgt nach Maßgabe der Festlegungen im Formblatt Eignungskriterien — Nachweis § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV, dass im Auftragsfall eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (auftragsübergreifend oder auftragsbezogen) abgeschlossen wird. Personenschäden mind. 2,0 Mio. Euro, sonstige Schäden 3,0 Mio. Euro. Die Deckungssummen müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in voller Höhe zur Verfügung stehen. Eine Bestätigung durch einen Versicherungsmakler wird nicht anerkannt. Sofern aktuell keine Versicherungsdeckung in den unter Ziffer III.1.2) geforderten Höhen besteht, hat der Bewerber eine Erklärung seines Versicherers vorzulegen, in der seine Versicherungsfähigkeit in den geforderten Höhen bestätigt wird.
— Eigenerklärung über den durchschnittlichen Jahresumsatz für entsprechende Dienstleistungen (Objektplanung Gebäude und Freianlagen) der letzten 3 Geschäftsjahre gem. § 45 Abs. 4 VgV: Mindestpunktzahl ab 300.000 € netto, Höchstpunktzahl ab 1.000.000 € netto (Wichtung 15 %). Bei Bewerbergemeinschaften werden die Umsätze der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft kumuliert berücksichtigt.
Die Angaben sind auch für Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft zu machen und für solche Subplaner (Nachunternehmer) auf deren Eignung sich der Bieter im Wege der Eignungsleihe beruft.
Die Bewertung der Eignung erfolgt nach Maßgabe der Festlegungen im Formblatt Eignungskriterien — Angabe des für die Durchführung der Dienstleistung vorgesehenen Personals, wie Projektleiter, stellvertretender Projektleiter und weitere Projektmitarbeiter (Angaben: Name, Ausbildung / berufliche Qualifikation, vorgesehene Funktion im Projekt, Funktion innerhalb des Unternehmens, Berufspraxis in Jahren) (Wichtung 10 %),
— Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Mindestpunktzahl ab 3 Beschäftigten, Höchstpunktzahl ab 15 Beschäftigte (Wichtung 15 %).
— Referenzlisten gem. §§ 46 Abs. 3 Nr. 1, 75 Abs. 5 VgV über früher ausgeführte Objektplanungsaufträge im Bereich Gebäude und Freianlagen (Gewichtung 60 %, 15 % je Referenz): Die maximale Punktzahl kann mit insgesamt 4 passenden Referenzen erreicht werden.
Passende Referenzen sind Referenzen, die mit den hier vorliegenden Projektinhalten und Anforderungen vergleichbar sind. Vergleichbar sind Referenzen, wenn sie die nachfolgenden Anforderungen erfüllen und die Leistungserbringung erfolgreich war.
1. Referenz – 1. Unternehmensreferenz Objektplanung Gebäude Es werden insgesamt 10 = 2x5 Punkte je 7,5 % (5 Punkte erfüllen der Anforderungen, 5 Zusatzpunkte) vergeben.
Anforderungen:
- Objektplanung Gebäude im Bereich Kita
- Honorarzone III
- Projektfertigstellung/ Abschluss der LP 8 nach dem 01.01.2017
Sofern eine Referenz die v.g. Anforderungen erfüllt, können Zusatzpunkte er-zielt werden durch anrechenbare Herstellkosten für die Objektplanung Gebäude (siehe Formblatt Auswahlkriterien).
2. Referenz – 2. Unternehmensreferenz Objektplanung Gebäude Es werden insgesamt 10 = 2x5 Punkte je 7,5 % (5 Punkte erfüllen der Anforderungen, 5 Zusatzpunkte) vergeben.
Anforderungen:
- Objektplanung Gebäude im Bereich Kita
- Honorarzone III
- Projektfertigstellung/ Abschluss der LP 8 nach dem 01.01.2017
Sofern eine Referenz die v.g. Anforderungen erfüllt, können Zusatzpunkte er-zielt werden durch anrechenbare Herstellkosten für die Objektplanung Gebäu-de (siehe Formblatt Auswahlkriterien)..
3. Referenz – 3. Unternehmensreferenz Objektplanung Freianlagen Anforderungen:
- Objektplanung Freianlagen im Bereich Kita
- Honorarzone III
- Projektfertigstellung/ Abschluss der LP 8 nach dem 01.01.2017
Sofern eine Referenz die v.g. Anforderungen erfüllt, können Zusatzpunkte er-zielt werden durch anrechenbare Herstellkosten für die Objektplanung Freianlagen (siehe Formblatt Auswahlkriterien).
4. Referenz – Persönliche Referenz Projektleiter Anforderungen:
- Objektplanung Gebäude im Bereich Kita
- Honorarzone III
- Projektfertigstellung/ Abschluss der LP 8 nach dem 01.01.2017
Sofern eine Referenz die v.g. Anforderungen erfüllt, können Zusatzpunkte er-zielt werden durch anrechenbare Herstellkosten für die Objektplanung Gebäu-de (siehe Formblatt Auswahlkriterien).
Sofern die Unternehmensreferenz 1 und/oder 2 persönlich betreut wurde, kann diese auch als persönliche Referenz angeführt werden.
Wenn eine Referenz eine der vorgenannten Anforderungen nicht erfüllt, wird diese Referenz mit „0“ bewertet.
Für die Objektüberwachung ist zusätzlich eine angemessene Baustellenpraxis von mindestens 3 Jahren Voraussetzung.
Für die Objektüberwachung ist zusätzlich eine angemessene Baustellenpraxis von mindestens 3 Jahren Voraussetzung.
Gemäß § 44, 75 VgV Berufsqualifikation: „Architekt oder Ingenieur Juristische Personen, zu deren satzungsgemäßen Geschäftszweck die geforderten Dienstleistungen gehören. Mindestens einer der bevollmächtigten Vertreter der juristischen Personen (EN) muss die an natürliche Personen gerichteten Anforderungen erfüllen.
Anwendung findet die HOAI in der bei Auftragserteilung gültigen Fassung, soweit der Auftragnehmer seinen Sitz in der BRD hat und dort die Leistungen erbracht werden, Bau-, Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Stadt Pohlheim sowie des Landes Hessen.
Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. Die Bewerbergemeinschaft wird im Auftragsfall eine Rechtsform annehmen, bei der eine Gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bewerbergemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht. Diese haben in der Bewerbung die Mitglieder zu benennen und eines ihrer Mitglieder als uneingeschränkt bevollmächtigten Vertreter zu bezeichnen. Beruft sich ein Bewerber zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leitungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen, müssen jene Unternehmen erklären, im Auftragsfall gemeinsam mit dem Bieter für die Auftragsausführung zu haften (§ 47 Abs. 3 VgV).
Vertrags-/Abwicklungs- und Verhandlungssprache im Rahmen der Projektdurchführung ist Deutsch. Alle Projektdokumente und die Projektdokumentation sind in Deutsch zu erstellen. Der Auftragnehmer hat während der gesamten Planungs-, Ausschreibungs- und Ausführungsphase eine kurzfristige Erreichbarkeit/ Verfügbarkeit vor Ort zu gewährleisten.
Der Bewerber darf bei Vertragsausführung nur Personen einsetzen, die eine Erklärung gem. §1 Verpflichtungsgesetz abgeben (siehe Anlage 14 zum Vertragsentwurf).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Beauftragung:
Der Auftraggeber behält sich vor, die ausgeschriebenen Leistungen nicht vollumfänglich zu beauftragen.
Bei den Formblättern (Bewerbungsbogen mit Anlagen) handelt es sich um interaktive PDF-Dateien zum maschinellen Ausfüllen, die im Internet (s. Ziff. I.3)) heruntergeladen werden können. Die Formblätter sind – in deutscher Sprache gut lesbar – vollständig auszufüllen. Eine Unterschrift ist bei elektronischer Bewerbung nicht erforderlich, der Name des Erklärenden/der bevollmächtigten Person sowie der Büroname sind jedoch zwingend.
2) Formale Ausschlusskriterien:
— fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrags (Frist siehe IV.2.2 der Bekanntmachung) gem. § 57 Abs. 1, Nr. 1 VgV;
— Vollständigkeit des Teilnahmeantrages unter Verwendung des Bewerbungsbogens.
3) Rechtliche Ausschlusskriterien:
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach§ 125 GWB;
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben), bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB;
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach §125 GWB;
— Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt gem. § 73 Abs. 3 VgV;
— Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante wirtschaftliche Verknüpfung mit Unternehmen bzw. Zusammenarbeit mit anderen vorliegt gem. § 46 Abs. 2 VgV.
4) Bewerbungsformular und Bieterplattform:
— Die Bewerbungsunterlagen stehen auf der Bieterplattform subreport ELViS zur Verfügung. (Link siehe I.3) der Bekanntmachung) Der Teilnahmeantrag ist elektronisch über die Bieterplattform einzureichen (Link siehe I.3) der Bekanntmachung). Die Registrierung auf der Bieterplattform wird empfohlen. Nach erfolgreicher Registrierung werden Sie über Änderungen oder beantwortete Rückfragen per Email informiert.
5) Bietergemeinschaften/Eignungsleihe/Unterauftragsvergabe:
— Bewerbergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung ab. Geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise sind für jedes Bewerbergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Bewerbergemeinschaftsmitglied die/der Erklärung/Nachweis stammt. Ferner ist eine Bewerbergemeinschaftserklärung (siehe Bewerbungsunterlagen) abzugeben, in der auch der Vertreter der Bewerbergemeinschaft mit postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist.
- Im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise von dem Eignungsverleiher und Unterauftragnehmer sowie dem Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten (Teilnahmeantrag Teil 1 Ausschlusskriterien) zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Eignungsleihemitglied die/der Erklärung/Nachweis stammt. Ferner ist eine Verpflichtungserklärung (Anlage 1 der Bewerbungsunterlagen) abzugeben, in dem der Bewerber nachweist, dass die Kapazitäten anderer Unternehmen die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden.
Siehe Bewerbungsbogen nebst Anlagen 6) Beauftragung und Realisierung:
— Es besteht kein Anspruch auf Realisierung. Des Weiteren behält sich der öffentliche Auftraggeber vor, die ausgeschriebenen Leistungen nicht vollumfänglich zu beauftragen.
7) Zuschlagskriterien — die Bewertung erfolgt anhand des Formblattes „Zuschlagskriterien":
1. Darstellung Projektorganisation/-team 20 %, davon:
1.1 Projektspezifisches Organigramm einschließlich Vertretungsregelung 5 % (0 — 4 Pkt.),
1.2 Persönliche Vorstellung des Projektleiters mit Erfahrungen in vergleichbaren Auf-gaben 7,5 % (0 — 4 Pkt.),
1.3 Persönliche Vorstellung des stellv. Projektleiters mit Erfahrungen in vergleichbaren Aufgaben 7,5 % (0 – 4 Pkt.),
1.4 Darstellung des geplanten Kapazitätseinsatzes in den einzelnen Projektphasen 5 % (0 — 4 Pkt.).
2. Vorstellung eines mit der geplanten Maßnahme vergleichbaren Referenzprojektes 20 %, davon:
2.1 Schilderung der Vorgehensweise bei dem Referenzprojekt 10 % (0 – 4 Pkt.).
2.2 Vorstellung der Methoden zur Erreichung der Ziele im Referenzprojekt 10% (0 – 4 Pkt.).
3. Konzept der beabsichtigen Vorgehensweise bei der Maßnahme 25 %, davon:
3.1 Beschreibung der Vorgehensweise in Bezug auf Koordination, Organisation und Kommunikation 5 % (0 – 4 Pkt.),
3.2 Beschreibung der Herangehensweise zur Sicherstellung der Termin- und Kostenziele 7,5 % (0 – 4 Pkt.),
3.3 Einschätzung der vorliegenden Maßnahme hinsichtlich Schwerpunkten, Chancen und Risiken 7,5 % (0 – 4 Pkt.),
3.4 Vorgehensweise zur Sicherstellung der Qualitäten bei der Maßnahme 5 % (0 – 4 Pkt.).
4. Honorarangebot 30 % Wertung Honorar = 4 * (1-(Angebotspreis / günstigster Preis -1)), jeweils incl. Nebenkosten Die Jury bewertet im Konsens. Es werden nur glatte Punkte für die Ziffern 1 bis 3 vergeben.
Punktebewertung:
— 4 Punkte: sehr überzeugend, sodass Vorgaben optimal — 3 Punkte: überzeugend, Vorgaben werden vollständig umgesetzt — 2 Punkte: teilweise überzeugend, Vorgaben werden überwiegend, aber nicht vollständig erreicht — 1 Punkt: wenig überzeugend, Vorgaben werden überwiegend nicht erreicht — 0 Punkte: ungenügend / keine Angaben und/oder Vorgabe wird verfehlt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-darmstadt.hessen.de
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die anfängliche Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-darmstadt.hessen.de