Einsammlung und Transport von Siedlungsabfällen im Landkreis Darmstadt-Dieburg
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Messel
NUTS-Code: DE716 Darmstadt-Dieburg
Postleitzahl: 64409
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.zaw-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einsammlung und Transport von Siedlungsabfällen im Landkreis Darmstadt-Dieburg
Gegenstand der Ausschreibung sind die behältergestützte Sammlung und der Transport von Rest- und Bioabfall sowie Altpapier inkl. Behälteridentifikation bei der Restabfallsammlung sowie Störstoffdetektion bei der Bioabfallsammlung, die Sammlung und der Transport von Sperrmüll sowie die Abfuhr (mobile Sammlung) von Kleinmengen schadstoffhaltiger Abfälle im Landkreis Darmstadt-Dieburg. Ferner ist die Entsorgung schadstoffhaltiger Abfälle, die im Rahmen der Kleinmengensammlung erfasst wurden, Gegenstand der Ausschreibung.
Zudem ist der Betrieb einer Umschlaganlage für Altpapier sowie der Umschlag von Altpapier Ausschreibungsgegenstand.
Fachlos 1: Abfuhr von Rest- und Bioabfall, Altpapier und Sperrmüll - Regionallos 1
Landkreis Darmstadt-Dieburg
Das Fachlos 1 wird in drei räumlich gegliederte Regionallose aufgeteilt.
Das Regionallos 1 hat den nachfolgenden Leistungsumfang:
Behältergestützte Abfuhr von - Restabfall und hausmüllähnlichem Gewerbeabfall (inkl. Behälteridentifikation),
- Bioabfall (inkl. Störstoffdetektion) und
- Altpapier (100 %; hoheitlicher Anteil sowie Verpackungsanteil)
Abfuhr von Sperrmüll,
Anlieferung der abgefahrenen Abfälle an einer Übergabestelle oder Entsorgungsanlage.
Das Regionallos beinhaltet mehrere vollständige kreisangehörige Kommunen.
Die Vertragslaufzeit kann sich nach näherer Maßgabe des Entsorgungsvertrages zweimal um jeweils ein Jahr verlängern (Verlängerungsoption).
Sackgassen-Vollservice:
Dem AG wird das Recht eingeräumt, bereits vor sowie auch während der Leistungszeit für Sackgassen ohne Wendemöglichkeit, die auch nicht durch Rückwärtsfahren mit klassischen „3-Achs-Sammelfahrzeugen“ oder sogenannten Engstellenfahrzeugen (Fahrzeugbreite von ca. 2 m) zu befahren sind, einen Sackgassen-Vollservice für die Behälterabfuhr (inkl. Restabfall-Zusatzsäcke) und die Sperrmüllabfuhr zu beauftragen.
Nähere Vorgaben ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Unterflurcontainer:
Dem AG wird ferner das Recht eingeräumt, während der Leistungszeit die Abfuhr von Abfällen aus Unterflurcontainern zu beauftragen.
Nähere Vorgaben ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Verlängerungsoption:
Die Vertragslaufzeit kann sich nach näherer Maßgabe des Entsorgungsvertrages zweimal um jeweils ein Jahr verlängern.
Fachlos 1: Abfuhr von Rest- und Bioabfall, Altpapier und Sperrmüll - Regionallos 2
Landkreis Darmstadt-Dieburg
Das Fachlos 1 wird in drei räumlich gegliederte Regionallose aufgeteilt.
Das Regionallos 2 hat den nachfolgenden Leistungsumfang:
Behältergestützte Abfuhr von - Restabfall und hausmüllähnlichem Gewerbeabfall (inkl. Behälteridentifikation),
- Bioabfall (inkl. Störstoffdetektion) und
- Altpapier (100 %; hoheitlicher Anteil sowie Verpackungsanteil)
Abfuhr von Sperrmüll,
Anlieferung der abgefahrenen Abfälle an einer Übergabestelle oder Entsorgungsanlage.
Das Regionallos beinhaltet mehrere vollständige kreisangehörige Kommunen.
Die Vertragslaufzeit kann sich nach näherer Maßgabe des Entsorgungsvertrages zweimal um jeweils ein Jahr verlängern (Verlängerungsoption).
Sackgassen-Vollservice:
Dem AG wird das Recht eingeräumt, bereits vor sowie auch während der Leistungszeit für Sackgassen ohne Wendemöglichkeit, die auch nicht durch Rückwärtsfahren mit klassischen „3-Achs-Sammelfahrzeugen“ oder sogenannten Engstellenfahrzeugen (Fahrzeugbreite von ca. 2 m) zu befahren sind, einen Sackgassen-Vollservice für die Behälterabfuhr (inkl. Restabfall-Zusatzsäcke) und die Sperrmüllabfuhr zu beauftragen.
Nähere Vorgaben ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Unterflurcontainer:
Dem AG wird ferner das Recht eingeräumt, während der Leistungszeit die Abfuhr von Abfällen aus Unterflurcontainern zu beauftragen.
Nähere Vorgaben ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Verlängerungsoption:
Die Vertragslaufzeit kann sich nach näherer Maßgabe des Entsorgungsvertrages zweimal um jeweils ein Jahr verlängern.
Fachlos 1: Abfuhr von Rest- und Bioabfall, Altpapier und Sperrmüll - Regionallos 3
Landkreis Darmstadt-Dieburg
Das Fachlos 1 wird in drei räumlich gegliederte Regionallose aufgeteilt.
Das Regionallos 3 hat den nachfolgenden Leistungsumfang:
Behältergestützte Abfuhr von - Restabfall und hausmüllähnlichem Gewerbeabfall (inkl. Behälteridentifikation),
- Bioabfall (inkl. Störstoffdetektion) und
- Altpapier (100 %; hoheitlicher Anteil sowie Verpackungsanteil)
Abfuhr von Sperrmüll,
Anlieferung der abgefahrenen Abfälle an einer Übergabestelle oder Entsorgungsanlage.
Das Regionallos beinhaltet mehrere vollständige kreisangehörige Kommunen.
Die Vertragslaufzeit kann sich nach näherer Maßgabe des Entsorgungsvertrages zweimal um jeweils ein Jahr verlängern (Verlängerungsoption).
Sackgassen-Vollservice:
Dem AG wird das Recht eingeräumt, bereits vor sowie auch während der Leistungszeit für Sackgassen ohne Wendemöglichkeit, die auch nicht durch Rückwärtsfahren mit klassischen „3-Achs-Sammelfahrzeugen“ oder sogenannten Engstellenfahrzeugen (Fahrzeugbreite von ca. 2 m) zu befahren sind, einen Sackgassen-Vollservice für die Behälterabfuhr (inkl. Restabfall-Zusatzsäcke) und die Sperrmüllabfuhr zu beauftragen.
Nähere Vorgaben ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Unterflurcontainer:
Dem AG wird ferner das Recht eingeräumt, während der Leistungszeit die Abfuhr von Abfällen aus Unterflurcontainern zu beauftragen.
Nähere Vorgaben ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Verlängerungsoption:
Die Vertragslaufzeit kann sich nach näherer Maßgabe des Entsorgungsvertrages zweimal um jeweils ein Jahr verlängern.
Fachlos 2: Sammlung und Entsorgung von Kleinmengen schadstoffhaltiger Abfälle
Landkreis Darmstadt-Dieburg
Das Fachlos 2 wird nicht in räumlich gegliederte Regionallose aufgeteilt. Es hat den nachfolgenden Leistungsumfang:
- Abfuhr von Kleinmengen schadstoffhaltiger Abfälle (mobile Sammlung),
- Abfuhr von Laborchemikalien an Schulen,
- Abholungen von schadstoffhaltigen Abfällen an Bauhöfen aus wilden Ablagerungen,
- Anlieferung der abgefahrenen Abfälle an einer Entsorgungsanlage,
- Verwiegung sowie
- Entsorgung schadstoffhaltiger Abfälle, die im Rahmen der Kleinmengensammlung erfasst wurden, in (einer) dafür geeigneten und genehmigten Entsorgungsanlage(n).
Die Vertragslaufzeit kann sich nach näherer Maßgabe des Entsorgungsvertrages zweimal um jeweils ein Jahr verlängern (Verlängerungsoption).
Verlängerungsoption:
Die Vertragslaufzeit kann sich nach näherer Maßgabe des Entsorgungsvertrages zweimal um jeweils ein Jahr verlängern.
Fachlos 3: Betrieb einer Umschlaganlage für Altpapier und Umschlag
Landkreis Darmstadt-Dieburg
Das Fachlos 3 wird nicht in räumlich gegliederte Regionallose aufgeteilt. Es hat den nachfolgenden Leistungsumfang:
- Übernahme von Altpapier an einer vom AN während der Leistungszeit zur Verfügung zu stellenden und zu betreibenden Umschlaganlage,
- Umschlag und Verladung,
- Verwiegung sowie
- ggf. Herausgabe von Altpapiermengen an die dualen Systeme gemäß VerpackG (optional).
Die Vertragslaufzeit kann sich nach näherer Maßgabe des Entsorgungsvertrages zweimal um jeweils ein Jahr verlängern (Verlängerungsoption).
Verlängerungsoption:
Die Vertragslaufzeit kann sich nach näherer Maßgabe des Entsorgungsvertrages zweimal um jeweils ein Jahr verlängern.
Herausgabeanspruch:
Ggf. Herausgabe von Altpapiermengen an die dualen Systeme gemäß VerpackG.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eignungskriterium für die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung des Bieters ist die Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister.
Zum Beleg der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist von dem Bieter Folgendes einzureichen:
- Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister - bei Bietern aus nicht-deutsch-sprachigen EU-Mitgliedstaaten mit amtlich anerkannter Übersetzung
Eignungskriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters sind:
a) Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflichtversicherung während der gesamten Laufzeit des Vertrages bezüglich der geschuldeten Leistungen mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. € je Schadensfall, mit unbegrenzter Anzahl an Schadensfällen je Versicherungsjahr,
b) Bestehen eines Gesamtumsatzes bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre,
c) Bestehen eines Umsatzes hinsichtlich der ausgeschriebenen Leistung bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre - Für Fachlos 1, jeweils Regionallose 1, 2 und 3, sofern sich das Angebot auf mindestens ein Regionallos bezieht: Bestehen eines Umsatzes hinsichtlich der Leistung behältergestützte Abfuhr von kommunalen Abfällen,
- Für Fachlos 2, sofern sich das Angebot darauf bezieht: Bestehen eines Umsatzes hinsichtlich der Leistungen mobile Sammlung und Transport sowie Entsorgung von schadstoffhaltigen Abfällen,
- Für Fachlos 3, sofern sich das Angebot darauf bezieht: Bestehen eines Umsatzes hinsichtlich der Leistungen Betrieb einer Umschlaganlage und Umschlag von Altpapier sowie die Ballierung von Abfällen.
Zum Beleg der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist von dem Bieter Folgendes einzureichen:
- Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflichtversicherung (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III.3.8)
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III.3.2)
- Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens hinsichtlich der der ausgeschriebenen Leistung
- Für Fachlos 1, jeweils Regionallose 1, 2 und 3, sofern sich das Angebot auf mindestens ein Regionallos bezieht, sofern sich das Angebot darauf bezieht: Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens hinsichtlich der Leistung behältergestützte Abfuhr von kommunalen Abfällen, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III. 3.3.1).
- Für Fachlos 2, sofern sich das Angebot darauf bezieht: Eigenerklärung über den Umsatz hinsichtlich der Leistungen mobile Sammlung und Transport sowie Entsorgung von schadstoffhaltigen Abfällen, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III. 3.3.2).
- Für Fachlos 3, sofern sich das Angebot darauf bezieht: Eigenerklärung über den Umsatz hinsichtlich der Leistungen Betrieb einer Umschlaganlage und Umschlag von Altpapier sowie die Ballierung von Abfällen, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III. 3.3.3).
zu a) Deckungssumme von mindestens 5 Mio. € je Schadensfall, mit unbegrenzter Anzahl an Schadensfällen je Versicherungsjahr zu b) Bestehen eines Gesamtumsatzes bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre zu c) Bestehen eines Umsatzes hinsichtlich der ausgeschriebenen Leistung bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre - Für Fachlos 1, jeweils Regionallose 1, 2 und 3, sofern sich das Angebot auf mindestens ein Regionallos bezieht: Bestehen eines Umsatzes hinsichtlich der Leistung behältergestützte Abfuhr von kommunalen Abfällen,
- Für Fachlos 2, sofern sich das Angebot darauf bezieht: Bestehen eines Umsatzes hinsichtlich der Leistungen mobile Sammlung und Transport sowie Entsorgung von schadstoffhaltigen Abfällen,
- Für Fachlos 3, sofern sich das Angebot darauf bezieht: Bestehen eines Umsatzes hinsichtlich der Leistungen Betrieb einer Umschlaganlage und Umschlag von Altpapier sowie die Ballierung von Abfällen.
Eignungskriterium für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters sind a) das Erbringen wesentlicher Leistungen für jedes Los, auf das sich das Angebot erstreckt, in den letzten drei Jahren mindestens bezogen auf - für Fachlos 1, jeweils Regionallose 1, 2 und 3: die behältergestützte haushaltsnahe Abfuhr von Abfällen inkl. Behälteridentifikationssystem im Rahmen der kommunalen Abfuhr bezogen auf ein Entsorgungsgebiet mit mehr als 80.000 Einwohnern.
- für Fachlos 2: die mobile Sammlung und den Transport sowie die Entsorgung von schadstoffhaltigen Abfällen bezogen auf ein Entsorgungsgebiet mit mehr als 200.000 Einwohnern.
- für Fachlos 3: den Betrieb einer Umschlaganlage und den Umschlag von Altpapier bezogen auf eine Menge von mindestens 18.000 Mg/a sowie die Ballierung von Abfällen bezogen auf eine Menge von mindestens 10.000 Mg/a.
b) Das Vorliegen eines Entsorgungsfachbetriebszertifikats im Sinne des § 56 Abs. 2 KrWG des Bieters für die vertragsgegenständlichen Leistungen hinsichtlich der vertragsgegenständlichen Abfallschlüsselnummern. Mindestens vier Wochen bevor die Gültigkeit eines Zertifikats während der Leistungszeit endet, hat der AN das neue Zertifikat unaufgefordert gegenüber dem AG nachzuweisen.
Hinweis betreffend Fachlos 2: Soweit der AN die Tätigkeiten des Behandelns sowie des „abschließenden“ Verwertens und des „abschließenden“ Beseitigens im Sinne von Anlage 3 EfbV zur Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen nicht selbst ausübt, sondern durch (einen) Dritte(n) nach § 22 KrWG ausüben lässt, gilt Folgendes: Der AN bzw. dessen mit den Leistungen beauftragte Niederlassung muss in diesem Fall nicht im Sinne des § 56 Absatz 2 KrWG für diese Leistungen / Tätigkeiten zertifiziert sein bzw. die ersatzweisen Nachweise vorlegen, jedoch der / die Nachunternehmer.
Zum Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist von dem Bieter Folgendes einzureichen:
Eigenerklärung über die in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen für jedes Los, auf das sich das Angebot erstreckt:
- Fachlos 1, jeweils Regionallose 1, 2 und 3: Eigenerklärung über die in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mindestens bezogen auf die behältergestützte haushaltsnahe Abfuhr von Abfällen inkl. Behälteridentifikationssystem im Rahmen der kommunalen Abfuhr bezogen auf ein Entsorgungsgebiet mit mehr als 80.000 Einwohnern, mit Angabe der Einwohnerzahl des Entsorgungsgebietes, der abgefahrenen Abfälle (inkl. Abfallart und durchschnittliche Abfallmenge pro Jahr (letztere in Mg/a)), der Leistungszeit sowie des öffentlichen oder privaten Leistungsempfängers (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III.3.4.1).
Wenn ein Bieter sich auf mehrere Regionalose des Fachloses 1 bewirbt, kann er sich auf eine Referenz berufen und muss nicht drei verschiedene Referenzen vorlegen.
- Fachlos 2: Eigenerklärung über die in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mindestens bezogen auf die mobile Sammlung und den Transport sowie die Entsorgung von schadstoffhaltigen Abfällen bezogen auf ein Entsorgungsgebiet mit mehr als 200.000 Einwohnern, mit Angabe der Einwohnerzahl des Entsorgungsgebietes, der durchschnittlich abgefahrenen und entsorgten Menge schadstoffhaltiger Abfälle pro Jahr (in Mg/a), der Leistungszeit sowie des öffentlichen oder privaten Leistungsempfängers (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III.3.4.2).
- Fachlos 3: Eigenerklärung über die in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mindestens bezogen auf den Betrieb einer Umschlaganlage und den Umschlag von Altpapier bezogen auf eine Menge von mindestens 18.000 Mg/a sowie die Ballierung von Abfällen bezogen auf eine Menge von mindestens 10.000 Mg/a, mit Angabe der durchschnittlich umgeschlagenen Menge an Altpapier und ballierten Abfällen pro Jahr (in Mg/a), der Leistungszeit sowie des öffentlichen oder privaten Leistungsempfängers (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III.3.4.3).
Entsorgungsfachbetriebezertifikat im Sinne des § 56 Abs. 2 KrWG für die vertragsgegenständlichen Leistungen hinsichtlich der vertragsgegenständlichen Abfallschlüsselnummern
zu a) Fachlos 1: Mindestens eine Referenz aus den letzten drei Jahren (zurückliegend bis 2019) mindestens bezogen auf die behältergestützte haushaltsnahe Abfuhr von Abfällen inkl. Behälteridentifikationssystem im Rahmen der kommunalen Abfuhr bezogen auf ein Entsorgungsgebiet mit mehr als 80.000 Einwohnern;
Fachlos 2: Mindestens eine Referenz aus den letzten drei Jahren (zurückliegend bis 2019) mindestens bezogen auf die mobile Sammlung und den Transport sowie die Entsorgung von schadstoffhaltigen Abfällen bezogen auf ein Entsorgungsgebiet mit mehr als 200.000 Einwohnern Fachlos 3: Mindestens eine Referenz aus den letzten drei Jahren (zurückliegend bis 2019) mindestens bezogen auf den Betrieb einer Umschlaganlage und den Umschlag von Altpapier bezogen auf eine Menge von mindestens 18.000 Mg/a sowie die Ballierung von Abfällen bezogen auf eine Menge von mindestens 10.000 Mg/a zu b) Entsorgungsfachbetriebezertifikat im Sinne des § 56 Abs. 2 KrWG für die vertragsgegenständlichen Leistungen hinsichtlich der vertragsgegenständlichen Abfallschlüsselnummern
Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Weil die Vergabeunterlagen (= „VU“) für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei online zur Verfügung stehen [Ziffer I.3)], werden über diesen Zugang auch etwaige Bieterinformationen (=„BIn“) veröffentlicht. Deshalb besteht für die potentiellen Bieter die Obliegenheit, über diesen Zugang wiederholt zu prüfen, ob BIn veröffentlicht werden und – sollte dies der Fall sein – diese BIn herunterzuladen und zu den ursprünglichen VU zu nehmen. Etwaige BIn ändern und/oder ergänzen ggf. -abhängig von ihrem jeweiligen Inhalt – die ursprünglichen VU. Anfragen zum Verfahren können ausschließlich elektronisch gestellt werden, die Kontaktstelle unter Ziffer I.3) ist nur rein informationshalber angegeben. Angebote sind ausschließlich elektronisch unter dem in Ziffer I.3) genannten Zugang einzureichen.
2. Zum Schutz der Vertraulichkeit von Informationen wird die Abgabe einer Verschwiegenheitserklärung verlangt, die Teil des Formulars „Angebotsschreiben“ ist (siehe VU);
3. Neben den Belegen gem. den Teilnahmebedingungen [Ziffer III.1] wird mit Angebotsabgabe die Abgabe folgender weiterer Nachweise/Erklärungen gefordert, die in Teil I VU noch näher konkretisiert werden und für die in Teil III VU z. T. Formblätter enthalten sind:
- bei Bietergemeinschaft zusätzlich: Erklärung Bietergemeinschaft sowie Konzept, welches Mitglied welche Tätigkeiten durchführen soll,
- Eigenerklärungen bzgl. Ausschlussgründen,
- Verpflichtungserklärung des Bieters zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG)
- Eigenerklärung des Bieters zum BMWK‐Rundschreiben vom 14.04.2022
Hinsichtlich Los 1: Bereitschaftserklärung einer Bank zur Abgabe einer Bürgschaft gemäß den Vergabeunterlagen - Hinsichtlich Fachlos 2: Verbindliche Angaben zu der / den Entsorgungsanlage(n), einschl. Erklärung tatsächliche Eignung/rechtl. Zulässigkeit und Anlagenverfügbarkeit
- Hinsichtlich Fachlos 3: Verbindliche Angaben zu der Umschlaganlage, einschl. Erklärung tatsächliche Eignung/rechtl. Zulässigkeit und Anlagenverfügbarkeit
- bei Eignungsleihe: Nennung von Unternehmen sowie Art und Umfang der Leistung im Formblatt "Auflistung über Unternehmen sowie Art und Umfang der Leistungen, für die beabsichtigt ist die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe)", für die der Bieter beabsichtigt zum Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen oder der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen sowie auf Verlangen des AG zusätzliche Nachweise gem. § 47 VgV
- sollte für eine/mehrere Teilleistung(en) beabsichtigt sein, einen/mehrere Nachunternehmer („NU“) einzusetzen, zusätzlich: mit Angebotsabgabe: NU-Liste, weitere Nachweise (hinsichtlich des Zeitpunkts der Einreichung siehe VU): Angaben zum jew. NU, Auszug für den jew. NU aus dem Handels- oder Berufsregister; Eigenerklärung des jew. NU zum Gesamtumsatz; Eigenerklärung des jew. NU zum Umsatz bzgl. der auszuführenden Teilleistung(en); Eigenerklärung des jew. NU über die in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen für jedes Los, auf das sich das Angebot erstreckt; Eigenerklärung des jew. NU zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen; Eigenerklärung des jew. NU zu Betriebshaftpflichtversicherung einschl. Umwelthaftpflicht, Verpflichtungserklärung des jew. DUn zur Tariftreue und Mindestentgelt, Entsorgungsfachbetriebszertifikat des jew. NU.
4. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der AG die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Mithin muss zur Wahrung der Rechte binnen dieser Frist ein Nachprüfungsantrag eingereicht werden. Anderenfalls kann dieser nicht mehr auf den gerügten Verstoß gestützt werden.
Darüber hinaus gilt Folgendes: Ein angeblicher Verstoß gegen Vergabevorschriften, den der Betreffende vor Einreichen eines Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt). Zudem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Werden diese Vorgaben gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht eingehalten, kann ein Nachprüfungsantrag wegen Unzulässigkeit des Antrags nicht mit Erfolg auf den betreffenden Verstoß gegen Vergabevorschriften gestützt werden, es sei denn, es handelt sich um einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB; auch bleibt § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB unberührt (siehe § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB).
Des Weiteren gilt: Die Frist für die Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB). Unter den Voraussetzungen des § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland