Ausrüstung von 14 Straßenhaltestellen mit Bedarfsansagen (Dienst- und Lieferleistungen) Referenznummer der Bekanntmachung: VGF-EU 026/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60311
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vgf-ffm.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vgf-ffm.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ausrüstung von 14 Straßenhaltestellen mit Bedarfsansagen (Dienst- und Lieferleistungen)
Wir, die Stadtwerke Verkehrs-Gesellschaft Frankfurt am Main mbH, erneuern die nachrichtentechnische Ausstattung (Systemtechnik) an den folgenden 14 Straßenbahnhaltestellen: Kuhwaldstraße, Festhalle-Messe, Ostendstraße, Börneplatz, Mönchhofstraße, Rebstockbad, Galluswarte, Willy-Brandt-Platz, Hauptbahnhof, Römer-Paulskirche, Ostbahnhof-Sonnemannstraße, Ostbahnhof-Honsellstraße, Offenbach-Stadtgrenze, Mühlberg.
Los 1 Nachrichtentechnik: Die Haltestelle wird mit einem dynamischen Fahrgastinformationsanzeiger (DFI-Anzeiger) pro Bahnsteig für die optische Fahrgastinformation und einer DAG-Bedarfsansage (Digitales-Ansage-Gerät) für die akustische Fahrgastinformation ausgestattet. Hierbei ist zu beachten, dass nur zwei Haltestellen mit insgesamt drei neuen DFI Anzeigern ausgestattet werden müssen. Die anderen Haltestellen werden aus einem anderen Projekt mit DFI Anzeigern ausgestattet. Die Ansteuerung der dynamischen Fahrgastinformation erfolgt über das rechnergesteuerte Betriebsleitsystem ITCS. Die Übertragung der Daten für die dynamische Fahrgastinformation wird größtenteils über LTE realisiert. Die vorliegende nachrichtentechnische Planung basiert auf den zum Zeitpunkt der Erstellung vorliegenden Planungsunterlagen und vorhandenen Vorgaben.
Los 2 Elektroakustische Lautsprechanlage: Zusätzlich ist eine ELA- Anlage (Elektroakustische-Lautsprecher-Anlage) für Durchsagen der Betriebsleitstelle vorgesehen. Dies entspricht den Vorgaben des Aufgabenträgers des städtischen Nahverkehrs.Die Haltestellenverkabelung der optischen Fahrgastinformation (DFI-Anzeiger) sowie der ELA-Anlage wird durch einen Technikschrank/ Untersitzgehäuse an der Haltestelle mit 19"-Technik realisiert.
Los 3 Sipo- und Sakraleistungen: Für die Absicherung der Baumaßnahmen ist eine Sicherung durch einen Sipo (Sicherungsposten) unter Anleitung eines Sakra (Sicherungsaufsichtskraft) zu stellen.Dabei sind insbesondere die VGF spezifischen Anforderungen an die Sicherungsmaßnahmen einzuhalten.
Nachrichtentechnik
Frankfurt am Main
Die Haltestelle wird mit einem dynamischen Fahrgastinformationsanzeiger (DFI-Anzeiger) pro Bahnsteig für die optische Fahrgastinformation und einer DAG-Bedarfsansage (Digitales-Ansage-Gerät) für die akustische Fahrgastinformation ausgestattet. Hierbei ist zu beachten, dass nur zwei Haltestellen mit insgesamt drei neuen DFI Anzeigern ausgestattet werden müssen. Die anderen Haltestellen werden aus einem anderen Projekt mit DFI Anzeigern ausgestattet. Die Ansteuerung der dynamischen Fahrgastinformation erfolgt über das rechnergesteuerte Betriebsleitsystem ITCS. Die Übertragung der Daten für die dynamische Fahrgastinformation wird größtenteils über LTE realisiert. Die vorliegende nachrichtentechnische Planung basiert auf den zum Zeitpunkt der Erstellung vorliegenden Planungsunterlagen und vorhandenen Vorgaben.
Ortsbesichtigung zwingend erforderlich. Teststellung erfolgt.
Elektroakustische Lautsprecheranlage
Frankfurt am Main
Es ist eine ELA- Anlage (Elektroakustische-Lautsprecher-Anlage) für Durchsagen der Betriebsleitstelle vorgesehen. Dies entspricht den Vorgaben des Aufgabenträgers des städtischen Nahverkehrs. Die Haltestellenverkabelung der optischen Fahrgastinformation (DFI-Anzeiger) sowie der ELA-Anlage wird durch einen Technikschrank/ Untersitzgehäuse an der Haltestelle mit 19"-Technik realisiert.
Ortsbesichtigung zwingend erforderlch. Teststellung erfolgt.
Sipo- und Sakraleistung
Frankfurt am Main
Für die Absicherung der Baumaßnahmen ist eine Sicherung durch einen Sipo (Sicherungsposten) unter Anleitung eines Sakra (Sicherungsaufsichtskraft) zu stellen. Dabei sind insbesondere die VGF spezifischen Anforderungen an die Sicherungsmaßnahmen einzuhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Nachrichtentechnik
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47807
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Elektroakustische Lautsprecheranlage
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sipo- und Sakraleistung
Ort: Offenbach
NUTS-Code: DE713 Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es gibt ein Parallelverfahren VGF 008/22. Die dortigen drei Lose können an den selben Bieter vergeben werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Frist für den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gemäß 160 Absatz 3
GWB:
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland