Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes u. Angebot breitbandiger TK-Dienste in unterversorgten Gebieten d. Landkreises Marburg-Biedenkopf (Ost) im Wirtschaftlichkeitslückenmodell
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marburg
NUTS-Code: DE724 Marburg-Biedenkopf
Postleitzahl: 35043
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.breitband-marburg-biedenkopf.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes u. Angebot breitbandiger TK-Dienste in unterversorgten Gebieten d. Landkreises Marburg-Biedenkopf (Ost) im Wirtschaftlichkeitslückenmodell
Die Städte und Gemeinden des Landkreises Marburg-Biedenkopf haben das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Daher soll mit einem Telekommunikationsunternehmen ein Konzessionsvertrag über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Die vorliegende Ausschreibung wird daher durch die Breitband Marburg-Biedenkopf GmbH in Vollmacht für 8 Städte und Gemeinden des Landkreises Marburg-Biedenkopf durchgeführt.
Mit der vorliegenden Ausschreibung soll geförderter Ausbau mit eigenwirtschaftlichem Ausbau (der ohne Gewährung von Fördermitteln erfolgt) kombiniert werden mit dem Ziel, eine flächendeckende Versorgung im Landkreis Marburg-Biedenkopf zu erreichen.
Nähere Einzelheiten ergeben sich aus nachfolgender Ziffer II.2.4) und insbesondere den Vergabeunterlagen, herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPRWDW/documents.
Städte Amöneburg, Kirchhain, Neustadt, Stadtallendorf und Gemeinden Ebsdorfergrund, Fron-hausen, Lohra, Weimar des Landkreises Marburg-Biedenkopf
Die Breitband Marburg-Biedenkopf GmbH hat insoweit einen Antrag auf Förderung der hellgrauen Flecken in den 8 kommunalen Ausschreibungsgebieten beantragt und eine Förderung vorläufig bewilligt erhalten.
Mit der vorliegenden Ausschreibung soll geförderter Ausbau mit eigenwirtschaftlichem Ausbau (der ohne Gewährung von Fördermitteln erfolgt) kombiniert werden mit dem Ziel, eine flächendeckende Versorgung im Landkreis Marburg-Biedenkopf zu erreichen. Zu diesem Zwecke haben Bieter zunächst die Möglichkeit, innerhalb der Teilnahmefrist, innerhalb der Frist zur Einreichung eines (Erst-)Angebots (s. zur Ausgestaltung des Verhandlungsverfahrens Ziff. 4. e) des Begleitdokuments zur Bekanntmachung, insbesondere Unterabschnitt ff); siehe https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPRWDW/documents) bzw. spätestens nach den Bietergesprächen bis zum 14.10.2022 verbindlich solche Adressen zu melden, die im Rahmen eines eigenwirtschaftlichen Ausbaus ohne weitere Bedingungen (insbesondere ohne Zugrundelegung einer bestimmten Vorvermarktungsquote) erschlossen werden. Mit demjenigen Bieter, der die meisten Adressen zum eigenwirtschaftlichen Ausbau gemeldet hat, soll sodann der als Anlage 1 der Leistungsbeschreibung im Entwurf beigefügte Vertrag abgeschlossen werden. Über den Vertragsentwurf wird spätestens im Rahmen des Bietergesprächs, das nach Einreichung der Erstangebote stattfindet, verhandelt. Es wird jedoch bereits jetzt darauf hingewiesen, dass bestimmte Inhalte - insbesondere in Bezug auf die Verbindlichkeit des Eigenausbaus - zwingend in dem Vertrag enthalten sein müssen und sich einer Verhandlung entziehen. Im weiteren Verfahren werden die verbindlich gemeldeten Adressen, die Gegenstand des hierüber abzuschließenden Vertrages sind, sodann aus der Ausschreibung herausgenommen, es erfolgt eine entsprechende Anpassung der ausschreibungsgegenständlichen Adressen (vgl. auch Ziff. 2 des Begleitdokuments zur Bekanntmachung, siehe https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPRWDW/documents).
Sodann wird darauf hingewiesen, dass Gegenstand der weiteren Ausschreibung nicht nur die Erschließung der (verbleibenden förderfähigen) grauen Flecken ist, sondern auch die Verpflichtung zum eigenwirtschaftlichen Ausbau weiterer Adressen, die nicht bereits Gegenstand der Graue-Flecken-Erschließung sind bzw. die nicht spätestens innerhalb der Frist zur Einreichung eines (Erst-)Angebots als eigenwirtschaftlich auszubauen gemeldet wurden. Bieter haben diesen weitergehenden eigenwirtschaftlichen Ausbau daher in ihren Angeboten zwingend zu berücksichtigen. Der geförderte Ausbau und der weitergehende eigenwirtschaftliche Ausbau sollen in unterschiedlichen Verträgen vereinbart werden, wobei der eigenwirtschaftliche Ausbau entsprechend dem als Anlage 1 der Leistungsbeschreibung beigefügten Mustervertrag und der geförderte Ausbau in einem Zuwendungsvertrag entsprechend Anlage 5 zur Leistungsbeschreibung vereinbart werden soll. In Bezug auf den weitergehenden eigenwirtschaftlichen Ausbau wird wertungsrelevant zum einen der angegebene Realisierungszeitraum sein sowie zum anderen, ob das Angebot eine Vorvermarktungsquote vorsieht oder nicht (vgl. Ziff. 4. der Wertungsmatrix, siehe https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPRWDW/documents). Sofern der eigenwirtschaftliche Ausbau von einer erfolgreichen Vorvermarktung abhängig gemacht werden soll, soll die entsprechende Vorvermarktungsquote je Kommune angewendet werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Breitband Marburg-Biedenkopf GmbH Änderungen des Gebietszuschnitts während des gesamten Verfahrens vorbehält (vgl. Ziff. 2 des Begleitdokuments zur Bekanntmachung, siehe https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPRWDW/documents).
Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPRWDW/documents heruntergeladen werden können.
- Kriterium: 1. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke im geförderten Ausbau (max. 50 Punkte)
- Kriterium: 2. Realisierungszeitraum im geförderten Ausbau (max. 10 Punkte)
- Kriterium: 3. Endkundenprodukte im geförderten Ausbau (max. 4 Punkte)
- Kriterium: 4. Eigenwirtschaftlicher Ausbau weiterer Adressen (max. 31 Punkte)
- Kriterium: 5. Marketing- und Vertriebskonzept (gefördert und eigenwirtschaftlich) (max. 5 Punkte)
In einem ersten Schritt wird im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs die Eignung der Bieter durch die Vergabestelle überprüft. Verfahrensangaben zum Teilnahmewettbewerb, Hinweise zur Benennung von Nachunternehmern, Eignungsleihe und der Bildung von Bietergemeinschaften sind dem Begleitdokument zur Bekanntmachung (siehe https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPRWDW/documents).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. Nachweis von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1) und ggf. seiner dort geforderten Anlage
- Angabe der Registernummer und des Registergerichts in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1) nebst Kopie des Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister bzw. vergleichbarer Nachweis
- Bestätigung der Meldung nach § 6 TKG a.F./ § 5 TKG n.F. bei der Bundesnetzagentur durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1) nebst Kopie der Meldebestätigung nach § 6 TKG a.F./ § 5 TKG n.F.
- Bestätigung der Erfüllung der Verpflichtung der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1)
- Bei Bewerber-bzw. Bietergemeinschaften: Erklärung der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1)
- Bei Nachunternehmern: Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers gemäß den Anforderungen in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1)
- Bei Eignungsleihe: Verpflichtungserklärung des eignungsbeliehenen Unternehmens gemäß den Anforderungen in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1)
- Verpflichtungserklärung HVTG gemäß den Anforderungen in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1)
HINWEIS:
Mit der vorstehenden "Anlage 1" ist das "Formular Eignungsnachweise" gemeint, welches als Anlage 1 dem Begleitdokument zur Bekanntmachung beigefügt ist. Dieses sowie die vollständigen Ausschreibungsunterlagen stehen vollständig und uneingeschränkt unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPRW5D/documents zur Verfügung.
- Angabe des Umsatzes in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021) einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich der vorliegenden Konzession durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1). Sollten die Umsatzzahlen aus dem Jahr 2021 noch nicht vorliegen, sind die Umsatzzahlen aus den Jahren 2018, 2019 und 2020 anzugeben.
- Kopien der Bilanzen bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019, 2020, 2021). Sollte die Bilanz aus dem Jahr 2021 noch nicht vorliegen, sind die Kopien der Bilanzen aus den Jahren 2018, 2019 und 2020 anzugeben.
- Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von [Betrag gelöscht] EUR (zweifach maximiert je Versicherungsjahr) jeweils für Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1).
HINWEIS:
Mit der vorstehenden "Anlage 1" ist das "Formular Eignungsnachweise" gemeint, welches als Anlage 1 dem Begleitdokument zur Bekanntmachung beigefügt ist. Dieses sowie die vollständigen Ausschreibungsunterlagen stehen vollständig und uneingeschränkt unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPRW5D/documents zur Verfügung.
- Angabe von geeigneten Referenzen über in den letzten drei Jahren (maßgeblich ist der Zeitpunkt der Angebotseinreichung) erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Angabe des Werts der gesamten und der eigenen Leistung, des Erbringungszeitpunkts und des Auftraggebers durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1). Als geeignete Referenz bzw. vergleichbare Leistung werden solche Referenzen bzw. Leistungen eingestuft, die den Bau und den gleichzeitigen Betrieb von Gigabit-Breitbandnetzen im Rahmen eines Bundes- und/oder Landesförderprogramms betreffen. Es sind mindestens 4 Referenzen anzugeben.
- Eigenerklärung über die Anzahl der mit Telefonie- und Internetdiensten versorgten Endkunden durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1).
HINWEIS:
Mit der vorstehenden "Anlage 1" ist das "Formular Eignungsnachweise" gemeint, welches als Anlage 1 dem Begleitdokument zur Bekanntmachung beigefügt ist. Dieses sowie die vollständigen Ausschreibungsunterlagen stehen vollständig und uneingeschränkt unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPRW5D/documents zur Verfügung.
Es sind mindestens 4 Referenzen anzugeben.
Die Bedingungen für die Konzessionsausführung ergeben sich u.a. aus den Vergabeunterlagen (herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPRWDW/documents) und dem Angebot des bezuschlagten Bieters.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb in zwei Stufen durchgeführt. Auf der ersten Stufe (Teilnahmewettbewerb) haben die Bieter innerhalb der Teilnahmefrist Teilnahmeanträge einzureichen, die sämtlichen Anforderungen dieser Bekanntmachung sowie des Begleitdokuments (siehe https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPRWDW) genügen müssen.
Mit der vorliegenden Ausschreibung soll geförderter Ausbau mit eigenwirtschaftlichem Ausbau (der ohne Gewährung von Fördermitteln erfolgt) kombiniert werden mit dem Ziel, eine flächendeckende Versorgung im Landkreis Marburg-Biedenkopf zu erreichen. Zu diesem Zwecke haben Bieter zunächst die Möglichkeit, innerhalb der Teilnahmefrist, innerhalb der Frist zur Einreichung eines (Erst-)Angebots bzw. spätestens nach den Bietergesprächen bis zum 14.10.2022 verbindlich solche Adressen zu melden, die im Rahmen eines eigenwirtschaftlichen Ausbaus ohne weitere Bedingungen (insbesondere ohne Zugrundelegung einer bestimmten Vorvermarktungsquote) erschlossen werden. Über den betreffenden Vertragsentwurf wird spätestens im Rahmen des Bietergesprächs, das nach Einreichung der Erstangebote stattfindet, verhandelt. Es wird jedoch bereits jetzt darauf hingewiesen, dass bestimmte Inhalte – insbesondere in Bezug auf die Verbindlichkeit des Eigenausbaus – zwingend in dem Vertrag enthalten sein müssen und sich einer Verhandlung entziehen. Im weiteren Verfahren werden die verbindlich gemeldeten Adressen, die Gegenstand des hierüber abzuschließenden Vertrages sind, sodann aus der Ausschreibung herausgenommen, es erfolgt eine entsprechende Anpassung der ausschreibungsgegenständlichen Adressen.
Sofern sich während des laufenden Ausschreibungsverfahrens Änderungen des Gebietszuschnitts, z.B. durch verbindliche eigenwirtschaftliche Ausbauzusagen von Telekommunikationsunternehmen, ergeben, behält sich die Breitband Marburg-Biedenkopf GmbH vor, eine entsprechende Anpassung der ausschreibungsgegenständlichen Adressen im jeweiligen Ausbaugebiet vorzunehmen. Eine solche Anpassung erfolgt insbesondere dann, wenn innerhalb der Teilnahmefrist bzw. spätestens innerhalb der Frist zur Einreichung eines (Erst-)Angebots verbindlich Adressen zum eigenwirtschaftlichen Ausbau gemeldet werden und mit demjenigen Bewerber/ Bieter, der die meisten Adressen zum eigenwirtschaftlichen Ausbau gemeldet hat, der als Anlage 1 der Leistungsbeschreibung im Entwurf beigefügte Vertrag abgeschlossen wird.
Im Falle entsprechender Anpassungen werden sodann alle in dem Verfahren beteiligten Bewerber/ Bieter aufgefordert, die Anpassungen bei der Angebotserstellung entsprechend zu berücksichtigen bzw. bereits abgegebene Angebote entsprechend zu überarbeiten. Zur Ausgestaltung des Verhandlungsverfahrens wird ergänzend auf die ausführlichen Darlegungen unter Ziff. 3 e) ff) d. Begleitdokuments zur Bekanntmachung (siehe https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPRWDW) verwiesen.
Weiterführende Informationen zu der rechtlichen Einordnung des Auftragsgegenstandes, zu der Verfahrensart, zu der Durchführung des Verfahrens und zu Änderungen des Gebietszuschnitts während des laufenden Verfahrens ergeben sich aus den
Vergabeunterlagen (siehe https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPRWDW). Die Kommunikation zwischen Konzessionsgeber und Bewerbern/Bietern erfolgt ausschließlich über dieses Vergabeportal. Der Konzessionsgeber stellt alle Fragen und Antworten zu dem Verfahren auf dem Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung. Die Angabe personenbezogener Daten innerhalb der Eignungsnachweise ist freiwillig. Die Nichtangabe personenbezogener Daten führt nicht unmittelbar zum Ausschluss vom weiteren Verfahren. Mit dieser Bekanntmachung wird der öffentliche Konzessionsgeber nicht zur Gewährung einer Beihilfe verpflichtet. Insbesondere bleibt es dem öffentlichen Konzessionsgeber die Aufhebung des Vergabeverfahrens vorbehalten, sollte sich das Gesamtprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp-darmstadt.hessen.de/infrastruktur-und-wirtschaft/oeffentliches-auftragswesen/vergabekammer
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Aus-baugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen.
Ob sich die Vergabekammer vor dem Hintergrund des Ausnahmetatbestandes in § 149 Nr. 8 GWB für zuständig erklären wird, kann die Breitband Marburg-Biedenkopf GmbH nicht für die Vergabekammer entscheiden. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wer-den (vgl. dazu die Teilnahmefrist nach Ziff. IV.2.2. der vorliegenden Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
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Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp-darmstadt.hessen.de/infrastruktur-und-wirtschaft/oeffentliches-auftragswesen/vergabekammer