Einführung einer neuen Fachsoftware für das Sozialamt der Kreisverwaltung des Lahn-Dill-Kreises Referenznummer der Bekanntmachung: 029.22E0501010400.77
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wetzlar
NUTS-Code: DE722 Lahn-Dill-Kreis
Postleitzahl: 35576
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lahn-dill-kreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einführung einer neuen Fachsoftware für das Sozialamt der Kreisverwaltung des Lahn-Dill-Kreises
Einführung einer neuen Fachsoftware für das Sozialamt der Kreisverwaltung des Lahn-Dill-Kreises
Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises
FD 11.2 / Abt. 41
Karl-Kellner-Ring 51
35576 Wetzlar
Lieferung von Software sowie Einrichtung und Unterhaltung eines Fachverfahrens für das Sozialamt, sowie Schulung der betreffenden Mitarbeitenden
Der Softwarepflegevertrag wird mit einer Mindestlaufzeit von zwei Jahren und nachfolgender Kündigungsfrist von 3 Monaten abgeschlossen. Der Leistungszeitraum entspricht einem Kalenderjahr. Zur Gesamtpreisermittlung werden 48 Monate ab Vertragsabschluss herangezogen.
Die Laufzeit für den Wartungs- und Supportvertrag (EVB-IT Pflegevertrag) beträgt zunächst 48 Monate ab dem Zeitpunkt der Softwareübergabe an den Auftraggeber. Danach verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um 1 Jahr, wenn dieser vom Auftraggeber nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird.
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt bei Vollständigkeit der Teilnahmeantragsunterlagen durch Bewertung der vorgelegten Referenzen. Für die Bewertung wird eine vergleichende Prognose angestellt, welche (unternehmensbezogene) Qualität aufgrund der eingereichten Referenzen für die vorliegend zu vergebender Leistung zu erwarten ist.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bewerber niedergelassen ist, entweder durch die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch sonstigen Nachweis über die erlaubte Berufsaus-übung (siehe Formblatt 124)
b) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und/oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB (siehe Formblatt 124).
c) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes vom 12. Juli 2021, GVBl. S. 338 (Formular wird bereitgestellt).
d) Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine (Eigenerklärung wird bereitgestellt)
a) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (netto) des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren (siehe Formblatt 124)
Mindestanforderung:
b) Aktueller Nachweis (nicht älter als 12 Monate) einer Haftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssumme je Schadensereignis für Sachschäden und für reine Vermögensschäden.
Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als 12 Monate sein.
Bei Bietergemeinschaften muss jeder Bieter den geforderten Versicherungsnachweis einzeln und in voller Höhe erbringen (Mindestanforderung), sofern die Bietergemeinschaft nicht eine auf sie lautende Versicherung abschließt.
Angabe von geeigneten Referenzen über Liefer- und Dienstleistungsaufträge, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind, aus den letzten 10 Jahren sowie dem laufenden Jahr unter Angabe folgender Daten:
Öffentlicher Auftraggeber, Einwohnerzahl und Leistungszeitpunkt
Mindestanforderungen an die Referenzen:
Nachweis, aus dem hervorgeht, dass die Software bei mindestens drei Referenzkunden eingeführt wurde.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-darmstadt.hessen.de
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)